Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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seiko08
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Registriert: 15. Jan 2012, 20:18
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Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Beitrag von seiko08 »

Guten Abend,
würde gerne wissen, was mir an Gehalt zusteht, wenn ich mein Studium beendet habe.

Folgendes gibt es über mich zu wissen:

Bin bei einer Kreisverwaltung, ergo als Kommunalbeamter in Hessen.

2006-2009 Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Alter:20- 23 Jahre
2009-2011 Sachbearbeiter als Verwaltungsfachangestellter Alter:23-25 Jahre
sep. 2011- 2013 Insepektoranwärter Alter: 25-28Jahre

Frage 1:
Wenn ich das Studium beendet habe, bin ich also 28 Jahre alt und werde normalerweise in das Eingangsamt A9 eingeführt.
In welcher Stufe werde ich eingruppiert? Stufe 1 oder zählen meine Berufserfahrung als Angestellter und die Ausbildung als Erfahrungsjahre, womit ich in Stufe 2 bzw. 3 komme?

Frage 2:
Wie sieht es aus wenn es bei meinem Dienstherren keine A9 stellen gibt sondern direkt nur A10?
Werde ich dann sofort nach A10 Stufe 1 bezahlt?


Danke im Voraus!
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afo1
Beiträge: 227
Registriert: 19. Aug 2011, 10:19
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Re: Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Beitrag von afo1 »

Zu Frage 2:
definitiv nicht. Das wäre eine Sprungbeförderung und es müssen alle Ämter einer Laufbahn durchlaufen werden. Du fängst mit A 9 an. Aber das lernst du alles noch im Studium ;-)
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
egyptwoman
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Re: Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Beitrag von egyptwoman »

zu Frage 1: Die Jahre als Angestellter und die Ausbildungszeit zählen nicht. Bis vor kurzem gab es die Einstufung nach Alter. Seit diesem Jahr gilt das Leistungsprinzip, da bin ich aber selber noch nicht so ganz durchgestiegen, aber soweit ich das Verstanden habe fängt da jeder egal welches Alter bei Stufe 1 an und dann wird das nach Leistung gesteigert, zumindest bei den neueinsteigern. Aber vielleicht kann dir das jemand anders erklären auf jeden Fall zählt die Zeit als Angestellter und die Ausbildungszeit eben nicht zum Berechnungszeitraum.
In bestimmten Bereichen (ob das bei der Kommunalverwaltung auch so ist entzieht sich meiner Kenntnis) werden Bundeswehrzeiten angerechnet, so das man dadurch eher Befördert wird, in wieweit das bei dir zutrifft weiß ich nicht. (Grundwehrdienst zählt aber nicht dazu)

egyptwoman
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