Frage zur Krankenversicherung

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Klaus
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Klaus »

Die Beiträge für die GKV sind "gedeckelt". Mehr als 330,- Euro muss man als Arbeitnehmer nicht zahlen. Auch nicht, wenn man ein Monatseinkommen von 100.000,- Euro hat.

Trotzdem: Bei einem Einkommen von 3.000 Euro plus x ist die PKV immer noch günstiger.

Um nicht zu vergessen: Wir Beamte haben ja praktisch keine Wahlmöglichkeit. Wir können natürlich freiwillig in die GKV gehen, dürfen dann aber auch den Arbeitgeberanteil bezahlen. So werden die Beamten in der PKV gehalten, was für die unteren Besoldungsränge bitter ist. Je weiter man nach oben blickt, desto günstiger wird es. Das ist die sog. Kopfpauschale. Für die GKV kaum mehr ernsthaft in der Diskussion. Bei den Beamten seit je her Realität.

Der Polizeiobermeister (A 7) bezahlt für seine PKV genauso viel wie sein Polizeipräsident.
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Thust,

wenn man den Basistarif hat, kann man natürlich beim Arzt nicht verlauten lassen, dass man privat versichert ist.
Denn der Basistarif ist nur vergleichbar mit der GKV.
Auch GKV Versicherte sind in manchen Arztpraxen nicht gerne gesehen.

Wenn ein Arzt die Kosten nicht richtig abrechnet, muss man die Rechnung ja nicht in dieser Form bezahlen.
Und wenn alles nichts hilft, einfach eine Beschwerde an die Ärztekammer.

Auch von Ärzten muss man sich nicht alles gefallen lassen.

Grüßle vom Steinbock

Hast DU das schon einmal durchexerziert? Nein? Wundert mich nicht. Was an meiner Aussage dass der Basistarif eine geringere Vergütung für die Ärzte bedeutet als selbst die GKV (und in der Praxis somit ihre Motivation der Behandlung ausser bei Notfällen entscheidend beeinflusst) hast du nicht verstanden?

http://www.presseportal.de/pm/82951/200 ... flicht-von
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,

der von Dir genannte Artikel sollte man besser als Werbung eines Verbraucherportals hinter dem sich ein Versicherungsberater verbirgt, betrachten.

Ein anderer Artikel zu diesem Thema ---> http://www.pkv.de/publikationen/pkv_pub ... dungen.pdf

Für PKV-Kunden die bereit in 2008 privat versichert waren, empfehle ich für einen Wechsel aus Kostengründen nicht den Basistarif sondern den Standardtarif zu wählen.
Im Standardtarif werden die Altersrückstellungen angerechnet und dadurch ist der Beitrag wesentlich niedriger.

Informationen findet man hier.

http://www.pkv.de/publikationen/pkv_pub ... dungen.pdf
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... dtarif.pdf

Gruß vom Steinbock
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Thust,

der von Dir genannte Artikel sollte man besser als Werbung eines Verbraucherportals hinter dem sich ein Versicherungsberater verbirgt, betrachten.

Ein anderer Artikel zu diesem Thema ---> http://www.pkv.de/publikationen/pkv_pub ... dungen.pdf

Für PKV-Kunden die bereit in 2008 privat versichert waren, empfehle ich für einen Wechsel aus Kostengründen nicht den Basistarif sondern den Standardtarif zu wählen.
Im Standardtarif werden die Altersrückstellungen angerechnet und dadurch ist der Beitrag wesentlich niedriger.

Informationen findet man hier.

http://www.pkv.de/publikationen/pkv_pub ... dungen.pdf
http://www.pkv.de/publikationen/info_br ... dtarif.pdf

Gruß vom Steinbock

Es ist ironisch dass du den von mir erwähnten Artikel ablehnst weil er aus einer nicht objektiven Quelle käme, aber eine Verlautbarung des Verbandes der privaten Krankenkassen als typischer Lobbyorganisation dagegen setzt. Auf den Inhalt des von mir erwähnten Artikels der gravierende Probleme in der Praxis für Patienten mit Basistarif aufzeigt, bist du nicht eingegangen, sondern hast besagte Verlautbarung des PKV-Verbandes verlinkt. Die Stellungnahme des PKV-Verbandes (Tenor: alles in Ordnung bis jetzt, wir beobachten die Sache aber weiter) ist gerade deswegen genauso ironisch, da ebendieser PKV-Verband den ursprünglichen Vergütungsfaktor für Ärzte von 1,8 für den Basistarif auf 0,9 gedrückt hat, um ihn unattraktiv zu machen.

Ich habe gerne alternative Links, die ein konkretes Problem mit dem Basistarif aufzeigen. Bitte:

http://www.rbb-online.de/kontraste/uebe ... itrag.html
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... dizin.html
http://www.private-krankenversicherung- ... KV-50.html



Ich finde es besonders unschön dass du Ratschläge erteilst, die andere ausbaden müssen.
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,

dann hast Du meine Antwort wohl falsch interpretiert.

Ich habe Deinen Link nicht als unwahr dargestellt, sondern nur darauf hingewiesen, dass diese Info in Verbindung mit einer aktiven Werbung steht.
Mein Link besagt lediglich, dass man sich bei der kassenärztliche Vereinigung beschweren sollte, damit diese solche Unzulänglichkeiten abstellen können.

Nur was ich nicht verstehe, dass es bereits soviele Versicherte im Basistarif gibt.

Wie bereits mitgeteilt, sollte man seinen Tarif in den Standardtarif und nicht in den Basistarif umstellen.

Gruß vom Steinbock
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Es wäre hilfreich, wenn du dem Leser deiner Beiträge Interpretationshilfen liefertest, und nicht nur Links. Beispielsweise meine Aussage bezüglich der Nachteile des Basistarifs offen anerkennst (nicht wegen meines Egos, sondern wegen der nachfolgenden und mit der Materie unvertrauten Leser denen nicht klar ist wie der Stand der Dinge ist) und nicht dadurch entwertest, dass du (ohne jeden weiteren Kommentar zur Sache an sich) darauf hinweist dass mein Link aus einer nicht objektiven Quelle käme.

1.) Es gibt aus diversen Gründen viele Versicherte im Basistarif, und zwar sehr oft nicht aus freier Wahl. Seitdem jeder Deutsche versichert sein muss in einer Krankenversicherung (1.1.2009), ist man in vielen Fällen quasi automatisch im Basistarif versichert. Dass diese Zwangsversicherten oft den Beitrag für den Basistarif (der nicht günstig ist) nicht bezahlen können, ist eine andere Sache, macht das aber nicht besser. Aber das ist ja allgemein bekannt.

2.) Bedauerlicherweise ist die von dir im letzten Post empfohlene Umstellung in den Standardtarif eine Möglichkeit die nur Versicherungsnehmern offensteht die schon 2008 privat versichert waren. In deinem vorigen Post hast du das auch erwähnt. Insofern ist diese Empfehlung eine die man nicht einfach so aussprechen sollte (weil dadurch der Gedanke einer gültigen Alternative im Gehirn des Lesers entstehen könnte), sondern nur hilfsweise.
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,

bei Abschlüssen bzw. Änderungen von privaten Krankenversicherungen kann man grundsätzlich keine pauschale Empfehlung geben.
Es kommt immer auf den Einzelfall an.

In einem Forum kann man nur allgemeine Hinweise geben.

Richtig ist, dass nur Personen die in 2008 in der PKV versichert waren in den Standardtarif wechseln können.

Ich gehe davon aus, dass wir uns hier nur über Beamte unterhalten.

Du schreibst " ist man in vielen Fällen quasi automatisch im Basistarif versichert "
Welche Fälle meinst Du denn ?

Bisher kenne ich nur 2 Beamten die in dem Basistarif (Versicherungsbeginn ab 2009) sind.

1. ein junger Mann fängt als Beamter auf Widerruf bei einer Landesbehörde an. Zuvor hat er bei seinen Eltern in Kanada gewohnt.
aus gesundheitlichen Gründen ist keine PKV möglich. Über Öffnungsklausel wird er in der PKV Basistarif versichert.
Bei Statuswechsel zum Beamten auf Probe bekommt er die Beihilfetarife mit Zuschlag von 30 %.

2. ein Lebenszeitbeamter, kündigte vor einigen Jahren seine PKV, auf Grund einer ärztlichen Behandlung beantragt er den Basistarif.
da man davon ausgehen kann, dass diese Behandlung eine Besserung des Gesundheitszustandes bewirkt dürfte in ca. 3 Jahren ein Wechsel in die Beihilfetarife möglich sein.


Bei Beamten gibt es auch noch weitere Möglichkeiten einer Beihilfeversicherung, was manchmal bei den einzelnen teilweise nicht bekannt ist.
z.B. besteht in einigen Bundesländern auch ein Beihilfeanspruch für Ruhestandsbeamten von 80 %.
Beihilfetarife bei der PKV gibt es auch mit Selbstbehalt.

Also grundsätzlich sollte jeder Beamte bei Umstellung seiner Tarife erst einmal Kontakt zu seinem persönlichen Krankenversicherungsvermittler aufnehmen.
Sollte dieser evt. keine Ahnung haben, dann direkt den Versicherer kontaktieren.

Gruß vom Steinbock
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Steinbock hat geschrieben:Hallo Thust,

Ich gehe davon aus, dass wir uns hier nur über Beamte unterhalten.

Du schreibst " ist man in vielen Fällen quasi automatisch im Basistarif versichert "
Welche Fälle meinst Du denn ?
Nein, davon gehe ich nicht aus - ich nehme auf deine Bemerkung Bezug dass du dich wundertest, warum es bereits so viele Versicherte im Basistarif gibt. Die Antwort ist: Seit dem Eintritt der Versicherungspflicht müssen viele vorher unversicherte Menschen (und nicht nur Beamte!) in den Basistarif der PKV. Deswegen sind schon relativ viele Menschem Mitglied im (künstlich verschlechterten) Basistarif.

Bei Beamten gibt es auch noch weitere Möglichkeiten einer Beihilfeversicherung, was manchmal bei den einzelnen teilweise nicht bekannt ist.
z.B. besteht in einigen Bundesländern auch ein Beihilfeanspruch für Ruhestandsbeamten von 80 %.
Beihilfetarife bei der PKV gibt es auch mit Selbstbehalt.
Es gibt immer die Möglichkeit einer Versicherung bei einer PKV - wenn die PKV einen Beamten annimmt. Und das MUSS sie (zumindest zu garantiert akzeptablen Konditionen, d.h. maximal 30% Beitragsaufschlag) nur in bestimmten Fällen tun, insbesondere bis 6 Monate nach erstmaligem Eintritt der Versicherungspflicht. Danach kann es teuer werden (Risikozuschläge) oder völlige Ablehnung, was dann wiederum in den (vom PKV-Verband künstlich verschlechterten) Basistarif führt.
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Thust hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Hallo Thust,

Ich gehe davon aus, dass wir uns hier nur über Beamte unterhalten.

Du schreibst " ist man in vielen Fällen quasi automatisch im Basistarif versichert "
Welche Fälle meinst Du denn ?
Nein, davon gehe ich nicht aus - ich nehme auf deine Bemerkung Bezug dass du dich wundertest, warum es bereits so viele Versicherte im Basistarif gibt. Die Antwort ist: Seit dem Eintritt der Versicherungspflicht müssen viele vorher unversicherte Menschen (und nicht nur Beamte!) in den Basistarif der PKV. Deswegen sind schon relativ viele Menschem Mitglied im (künstlich verschlechterten) Basistarif.
Hm... ist es wirklich sinnvoll in einem Beamten-Forum sich über PKV-Versicherte zu unterhalten die selbständig, Rentner, Künstler, Landwirte oder im Angestelltenverhältnis sind ?
Dann müsste man das ganze ausdehnen auch auf GKV-Versicherte. Denn oft ist es unsinnig überhaupt in eine PKV-Versicherung zu wechseln.
Bei Beamten gibt es auch noch weitere Möglichkeiten einer Beihilfeversicherung, was manchmal bei den einzelnen teilweise nicht bekannt ist.
z.B. besteht in einigen Bundesländern auch ein Beihilfeanspruch für Ruhestandsbeamten von 80 %.
Beihilfetarife bei der PKV gibt es auch mit Selbstbehalt.

Es gibt immer die Möglichkeit einer Versicherung bei einer PKV - wenn die PKV einen Beamten annimmt. Und das MUSS sie (zumindest zu garantiert akzeptablen Konditionen, d.h. maximal 30% Beitragsaufschlag) nur in bestimmten Fällen tun, insbesondere bis 6 Monate nach erstmaligem Eintritt der Versicherungspflicht.
Danach kann es teuer werden (Risikozuschläge) oder völlige Ablehnung, was dann wiederum in den (vom PKV-Verband künstlich verschlechterten) Basistarif führt.

Diese Aussage in dieser Form ist leider falsch. Hier muss die Beamten-Öffnungsklausel beachtet werden.
Es gibt einige Fälle die hier nicht drunter fallen, wie z.B. Einstellung als Beamter auf Widerruf - hier ist nur der Basistarif möglich.
Wenn die Öffnungsklausel nicht zutrifft, ist sogar ein Beitragszuschlag von über 100 % möglich bzw. der Basistarif.
Bei Mitgliedschaft beim DBB besteht sogar bei einer PKV ein Aufnahme-Muss allerdings mit einem evt. sehr hohen Zuschlag.
Wenn vor der Antragstellung zu einer PKV eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, ist sogar eine Ablehnung möglich.
Dann verbleibt der Beamte halt in der GKV.
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Steinbock hat geschrieben:
Hm... ist es wirklich sinnvoll in einem Beamten-Forum sich über PKV-Versicherte zu unterhalten die selbständig, Rentner, Künstler, Landwirte oder im Angestelltenverhältnis sind ?
Dann müsste man das ganze ausdehnen auch auf GKV-Versicherte. Denn oft ist es unsinnig überhaupt in eine PKV-Versicherung zu wechseln.
Ich unterhalte mich nicht in einem Beamten-Forum über selbstständige, Rentner, Künstler etc. - ich treffe aber Aussagen zu den Mitgliedern des Basistarifs. Und in diesem sind nun mal nicht nur Beamte. Eine sinnvolle Aussage gerade zum Basistarif für Beamte ist nur möglich, wenn man bedenkt dass nicht nur Beamte im Basistarif sind und dadurch die Zahl der Basisversicherten deutlich steigt, was wiederum die Akzeptanz dieses ungeliebten Tarifs für Ärzte nicht gerade steigert.

Die innere logische Schablone die *jede* Aussage im Forum nur auf Beamte anwendbar macht ("Der Himmel ist blau - gilt nur für Beamte"), hat kaum ein Leser des Forums.
Steinbock hat geschrieben: Bei Beamten gibt es auch noch weitere Möglichkeiten einer Beihilfeversicherung, was manchmal bei den einzelnen teilweise nicht bekannt ist.
z.B. besteht in einigen Bundesländern auch ein Beihilfeanspruch für Ruhestandsbeamten von 80 %.
Beihilfetarife bei der PKV gibt es auch mit Selbstbehalt.
Thust hat geschrieben:
Es gibt immer die Möglichkeit einer Versicherung bei einer PKV - wenn die PKV einen Beamten annimmt. Und das MUSS sie (zumindest zu garantiert akzeptablen Konditionen, d.h. maximal 30% Beitragsaufschlag) nur in bestimmten Fällen tun, insbesondere bis 6 Monate nach erstmaligem Eintritt der Versicherungspflicht.
Danach kann es teuer werden (Risikozuschläge) oder völlige Ablehnung, was dann wiederum in den (vom PKV-Verband künstlich verschlechterten) Basistarif führt.

Diese Aussage in dieser Form ist leider falsch. Hier muss die Beamten-Öffnungsklausel beachtet werden.
Es gibt einige Fälle die hier nicht drunter fallen, wie z.B. Einstellung als Beamter auf Widerruf - hier ist nur der Basistarif möglich.
Wenn die Öffnungsklausel nicht zutrifft, ist sogar ein Beitragszuschlag von über 100 % möglich bzw. der Basistarif.
Bei Mitgliedschaft beim DBB besteht sogar bei einer PKV ein Aufnahme-Muss allerdings mit einem evt. sehr hohen Zuschlag.
Wenn vor der Antragstellung zu einer PKV eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, ist sogar eine Ablehnung möglich.
Dann verbleibt der Beamte halt in der GKV.
Die von mir nicht explizit benannte, aber gemeinte Beamten-Öffnungsklausel (die zu den erwähnten maximal 30% Beitragsaufschlag führt) gilt innerhalb der ersten 6 Monate nach der Ernennung zum Beamten. Sie gilt nicht für Beamte auf Widerruf, dieser Hinweis von dir ist korrekt. Ansonsten sind meine Aussagen, die du inhaltlich weiter detaillierst, nach wie vor richtig.
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Thust hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:
Hm... ist es wirklich sinnvoll in einem Beamten-Forum sich über PKV-Versicherte zu unterhalten die selbständig, Rentner, Künstler, Landwirte oder im Angestelltenverhältnis sind ?
Dann müsste man das ganze ausdehnen auch auf GKV-Versicherte. Denn oft ist es unsinnig überhaupt in eine PKV-Versicherung zu wechseln.
Ich unterhalte mich nicht in einem Beamten-Forum über selbstständige, Rentner, Künstler etc.

Na dann sind wir doch hier einer Meinung!

- ich treffe aber Aussagen zu den Mitgliedern des Basistarifs. Und in diesem sind nun mal nicht nur Beamte. Eine sinnvolle Aussage gerade zum Basistarif für Beamte ist nur möglich, wenn man bedenkt dass nicht nur Beamte im Basistarif sind und dadurch die Zahl der Basisversicherten deutlich steigt, was wiederum die Akzeptanz dieses ungeliebten Tarifs für Ärzte nicht gerade steigert.

Man muss sich hier allerdings die Frage stellen, durch welche Situationen kommt ein Beamter überhaupt in den Basistarif ?
Du stellst es so hin, als wenn dies an der Tagesordnung wäre.
Ich dagegen gehe davon aus, dass dies nur in ganz wenigen Fällen möglich ist.
2 Beispiele habe ich aufgeführt.
Allerdings bat ich dich, weitere Beispiele zu nennen.


Die innere logische Schablone die *jede* Aussage im Forum nur auf Beamte anwendbar macht ("Der Himmel ist blau - gilt nur für Beamte"), hat kaum ein Leser des Forums.
Steinbock hat geschrieben: Bei Beamten gibt es auch noch weitere Möglichkeiten einer Beihilfeversicherung, was manchmal bei den einzelnen teilweise nicht bekannt ist.
z.B. besteht in einigen Bundesländern auch ein Beihilfeanspruch für Ruhestandsbeamten von 80 %.
Beihilfetarife bei der PKV gibt es auch mit Selbstbehalt.
Thust hat geschrieben:
Es gibt immer die Möglichkeit einer Versicherung bei einer PKV - wenn die PKV einen Beamten annimmt. Und das MUSS sie (zumindest zu garantiert akzeptablen Konditionen, d.h. maximal 30% Beitragsaufschlag) nur in bestimmten Fällen tun, insbesondere bis 6 Monate nach erstmaligem Eintritt der Versicherungspflicht.
Danach kann es teuer werden (Risikozuschläge) oder völlige Ablehnung, was dann wiederum in den (vom PKV-Verband künstlich verschlechterten) Basistarif führt.

Diese Aussage in dieser Form ist leider falsch. Hier muss die Beamten-Öffnungsklausel beachtet werden.
Es gibt einige Fälle die hier nicht drunter fallen, wie z.B. Einstellung als Beamter auf Widerruf - hier ist nur der Basistarif möglich.
Wenn die Öffnungsklausel nicht zutrifft, ist sogar ein Beitragszuschlag von über 100 % möglich bzw. der Basistarif.
Bei Mitgliedschaft beim DBB besteht sogar bei einer PKV ein Aufnahme-Muss allerdings mit einem evt. sehr hohen Zuschlag.
Wenn vor der Antragstellung zu einer PKV eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, ist sogar eine Ablehnung möglich.
Dann verbleibt der Beamte halt in der GKV.
Die von mir nicht explizit benannte, aber gemeinte Beamten-Öffnungsklausel (die zu den erwähnten maximal 30% Beitragsaufschlag führt) gilt innerhalb der ersten 6 Monate nach der Ernennung zum Beamten. Sie gilt nicht für Beamte auf Widerruf, dieser Hinweis von dir ist korrekt. Ansonsten sind meine Aussagen, die du inhaltlich weiter detaillierst, nach wie vor richtig.
Die Fristen der Beamten-Öffnungsklausel sind nicht immer nur auf 6 Monate begrenzt.
näheres findet man hier: https://bestellungen.pkv.de/w/files/bro ... n_2012.pdf
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Ich fürchte wir werden uns nicht einig. Witzig daran ist, dass wir mit unseren Ansichten so verschieden nicht liegen.
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