Frage zur Krankenversicherung

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Night
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Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Night »

Hallo,

ich habe eine Frage bei der ich Erfahrungen und vielleicht auch einen Ratschlag dringend benötige.

Ich werde ab Sept. meine Ausbildung als Kommunalbeamter beginnen, jedoch habe ich ein Problem eine PKV zu finden, da ich eine Vorerkrankung habe (welche mich aber in meinem alltäglichen Leben kaum beeinträchtigt), die aber trotzdem jede PKV sofort als Ausschlusskriterium nutzt.

Nach der zweiten Anfrage mit Absage habe ich ein bischen im Internet recherchiert und habe drei Möglichkeiten zusammengesammelt.

1. Normaler PKV-Tarif (welchen ich scheinbar nicht bekomme!)
2. in der GKV bleiben, wobei ich dann keine Beihilfe bekomme und die kompletten 15,5% zahlen muss (ca. 130-150€).
3. Basistarif einer PKV nehmen da mich hier die PKVs scheinbar nehmen müssten unabhängig von Vorerkrankungen, welcher aber warsch. entsprechend teuer ist.

Auch habe ich ermittelt, dass ich nach meiner Ausbildung und entsprechender Übernahme die Möglichkeit habe innerhalb von 6 Monaten die sogenannte "Öffnungsklausel" zu nutzen, sodass ich wenigstens nach meiner Ausbildung in einen "normalen PKV-Tarif" komme und nur mit max. 30% Risikoaufschlag rechnen muss, aber sie müssen mich nehmen.

Nun meine Fragen: -Habe ich das so richtig verstanden mit der Öffnungsklausel?
-Hat vll. jemand das gleiche mitgemacht und kann mir seine Erfahrungen schildern und eine Empfehlung geben für was ich mich entscheiden soll bzw. wo ich mich nochmal informieren kann?
-Kann mir jemand grob sagen was der Basistarif für mich monatlich kosten würde (männlich, 21Jahre alt, ledig), nur in etwa das ich eine Hausnummer habe (max. dürfen es ja 570€ sein bzw. 280€ wegen 50% Beihilfe, aber ich bin ja noch recht jung und würde deshalb evtl. erstmal weniger Zahlen.?

Ich wäre Euch unendlich dankbar für hilfreiche Infos.

Gruß und Danke
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Die GKV ist leistungsmässig derzeit eher besser als der Basistarif, da hier durch die PKV der Vergütungssatz für Ärzte sogar unter das Niveau der GKV gedrückt wurde. Entsprechend gering ist die Bereitschaft, zum Basistarif zu behandeln!

Das ist allerdings nur ein Teilaspekt - zum Rest sollen andere etwas sagen.
Alex77
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Alex77 »

Hallo!

Ich hatte vor ca. 2 Jahren ein ähnliches Problem, ich suchte eine PKV, die mich trotz Vorerkrankungen nimmt.

Bei mehreren Anbietern bekam ich Absagen oder es wurde geschrieben, dass die Vorerkrankung sowie Folgen davon dann von der Erstattung ausgeschlossen sei. Von der HUK habe ich dann ein Angebot bekommen, dass zwar einen Risikozuschlag beinhaltete, aber keinen Ausschluss. Da ich selbst mit dem Risikozuschlag bei der HUK noch billiger lag als normale Tarife bei anderen Anbietern und ich bei der HUK mit einer Zusatzversicherung als ich noch gesetzlich versichert war, sehr gute Erfahrungen gemacht hatte, habe ich mich dann für die HUK entschieden.

Bis heute habe ich das nicht bereut. Sehr guter Service, schnelle Bearbeitung (unter 2 Wochen). Und die haben mir jetzt sogar was erstattet, was sie eigentlich gar nicht hätten erstatten müssen, es entgegenkommend aber trotzdem getan haben.

Vielleicht kannst du dich bei der HUK ja auch mal erkundigen. Je nachdem, was deine Vorerkrankung ist, hast du dann da vielleicht auch Glück.

Viel Erfolg!
ZS-forever
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von ZS-forever »

Du solltest nochmal die reinen Beamtenversicherer anfragen: Signa, DEBEKA, DKV und Huk

Das Problem ist immer, dass die Krankenversicherer wohl irgendwo ne Datenbank haben, die eine Ablehnung gegen deine Person speichert. Somit prüfen die weiteren Versicherer deinen Fall gar nicht mehr, sondern lehnen gleich ab.

Die Debeka nimmt dich auf jeden Fall, hier ist die Versorgung im Alter nur nicht mehr so gut und auch die Zahnbehandlung wird ziemlich teuer und einen Risikozuschlag gibt es auch.
Im Moment hat die DKV die besten Beamtentarife im Vergleich der Leistungen. Zahn wir 100% erstattet und auch die Hilfsmittel haben keine oder eine sehr hohe Obergrenze.
Blue Ice Ultra
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Na die Debeka ist gerade im Bereich Hilfsmittelversorgung dafür bekannt, da dort gerne gekürzt wird. Nach dem Motto den Rollstuhl hätten sie beim Sanitätshaus X aber 2,50 Euro günstiger haben können, dementsprechend erkennen wir weniger an.
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afo1
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von afo1 »

Versuch' mal Landeskrankenhilfe Lüneburg. Da hab ich gute Erfahrungen gemacht.
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
RHW
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von RHW »

Hallo Night,

die von dir aufgeführten Möglichkeiten sind korrekt:

1) Die Erfolgsaussichten hängen entscheidend von der Erkrankung ab: psychische Erkrankungen sind für PKVn ein rotes Tuch.
Wenn man eine gefunden hat, sind die Antworten auf die Gesundheitsfragen lebensentscheidend:

http://www.test.de/themen/versicherung- ... 4-1669862/

2) In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% Krankenversicherung (da kein Krankengeld gezahlt wird) und 0,975% Pflegeversicherung (jeweils vom Bruttoverdienst, mindestens von 875 Euro monatlich). Die GKV-Beiträge sind grds. einkommensanhängig: bei Teilzeitarbeit, Elternzeit, Sabbatjahr, vorzeitiger Dienstunfähigkeit, Studium/Zeitstudium mit unbezahlter Freistellung ist das ein Vorteil

Bei den Leistungen sollte beim GKV-PKV-Vergleich besonders auf folgende Punkte achten: Reha/Kuren, Psychotherapie, offener Hilfsmittelkatalog (damit man auch vom techn. Fortschritt profitiert), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe)

In (fast?) allen PKV-Verträgen gibt es zwei wichtige Klauseln:

- Leistungen werden nur erstattet, soweit sie das Maß des noitwendigen nicht übersteigen

- es werden nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet

https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... k_2009.pdf
-> § 5 Absatz 6 und § 5 Absatz 2

Wichtig ist auch zu klären, welche Versicherung nach der Anwärtertätigkeit erfolgt, wenn keine direkte Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich ist. Eine Rückkehr in die GKV ist dann (zunächst) nicht möglich.

Die bisherige Krankenkasse kann hierzu auch beraten.

In Hessen gibt es Sonderregelungen für GKV-versicherte Beamte (nachträglicher Zuschuss der Beihilfe zu den Krankheitskosten, auch wenn die GKV-Karte benutzt wurde).

Sonst auf jeden Fall mit der Beihilfestelle klären, ob und welche Beihilfeleistungen für GKV-Beamte möglich sind.

3) Der Basistarif kostet bei allen PKVn das Gleiche: 50% von 667 Euro.
Versicherte im Basistarif sind bei der PKV nicht erwünscht. Es wird keine Provision von der Versicherung gezahlt. Die Leistungen können in Teilbereichen besser sein als in anderen PKV-Tarifen (s.o.g. Leistungen). Ein wichtiger Haken: für Arzthonorare gilt ein niedriger Höchstsatz, so dass viele Ärzte nicht zu dem Basistarifhonorar behandeln.

https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... 09_pdf.pdf

4) Öffnungsklausel:
Es haben sich nur einige Unternehmen der Öffnungsklausel angeschlossen, und auch hier sind nur bestimmte Tarife geöffnet. Die Öffnungsklausel gilt nur bei dem ersten Unternehmen, bei dem ein entsprechender Antrag gestellt wird.

https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... aenger.pdf

-> Liste der teilnehmenden Unternehmen am Broschürenende

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
Night
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Night »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort RHW.
Das hilft mir sicher weiter.

Ich werde voraussichtlich erstmal in der GKV bleiben, da ich bei den PKVs erstmal kaum erfolg haben werde und das auch die günstigere Variante ist im Gegensatz zum Basistarif.
Nach der Ausbildung möchte ich dann die Öffnungsklausel nutzen um doch noch in einen erschwinglichen PKV-Tarif zu gelangen.

Mfg

Night
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Hallo RHW,

- einige Korrekturen sind wohl sinnvoll
RHW hat geschrieben:Hallo Night,

die von dir aufgeführten Möglichkeiten sind korrekt:

1) Die Erfolgsaussichten hängen entscheidend von der Erkrankung ab: psychische Erkrankungen sind für PKVn ein rotes Tuch.
Wenn man eine gefunden hat, sind die Antworten auf die Gesundheitsfragen lebensentscheidend:

http://www.test.de/themen/versicherung- ... 4-1669862/
Dieser Test bringt den Fragenden keinen Schritt weiter, da es sich hier nicht um Beihilfetarife handelt!
2) In der GKV beträgt der Beitrag 14,9% Krankenversicherung (da kein Krankengeld gezahlt wird) und 0,975% Pflegeversicherung (jeweils vom Bruttoverdienst, mindestens von 875 Euro monatlich). Die GKV-Beiträge sind grds. einkommensanhängig: bei Teilzeitarbeit, Elternzeit, Sabbatjahr, vorzeitiger Dienstunfähigkeit, Studium/Zeitstudium mit unbezahlter Freistellung ist das ein Vorteil

Bei den Leistungen sollte beim GKV-PKV-Vergleich besonders auf folgende Punkte achten: Reha/Kuren, Psychotherapie, offener Hilfsmittelkatalog (damit man auch vom techn. Fortschritt profitiert), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe)
Bitte beachten, bei der GKV muss der Beamte den vollen Beitrag zahlen und bekommt von seinem Dienstherr keinen Cent hinzu.
In (fast?) allen PKV-Verträgen gibt es zwei wichtige Klauseln:

- Leistungen werden nur erstattet, soweit sie das Maß des noitwendigen nicht übersteigen

- es werden nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet

https://bestellungen.pkv.de/w/files/sho ... k_2009.pdf
-> § 5 Absatz 6 und § 5 Absatz 2
Diese Ausführungen sind falsch. Es kommt immer auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.
Wichtig ist auch zu klären, welche Versicherung nach der Anwärtertätigkeit erfolgt, wenn keine direkte Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich ist. Eine Rückkehr in die GKV ist dann (zunächst) nicht möglich.
Auch diese Antwort ist völlig falsch! Wenn nach der Ausbildung der Beamte als Angestellter übernommen wird, wird wieder eine GKV begründet, und die PKV muss aufgelöst werden bzw. kann eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden.
Die bisherige Krankenkasse kann hierzu auch beraten.
Ich würde mich hier nicht an die GKV wenden, sondern höchsten an eine Gewerkschaft bzw. an den Deutschen Beamten Bund (DBB).
In Hessen gibt es Sonderregelungen für GKV-versicherte Beamte (nachträglicher Zuschuss der Beihilfe zu den Krankheitskosten, auch wenn die GKV-Karte benutzt wurde).
Die Entscheidung über welche Regelung abgerechnet wird entscheidet der Beamte (GKV oder Beihilfe). Dies gilt nicht nur für Hessen. Allerdings wird nicht gleichzeitig von beiden für die gleiche Leistung gezahlt.
3) Der Basistarif kostet bei allen PKVn das Gleiche: 50% von 667 Euro.
Versicherte im Basistarif sind bei der PKV nicht erwünscht. Es wird keine Provision von der Versicherung gezahlt. Die Leistungen können in Teilbereichen besser sein als in anderen PKV-Tarifen (s.o.g. Leistungen). Ein wichtiger Haken: für Arzthonorare gilt ein niedriger Höchstsatz, so dass viele Ärzte nicht zu dem Basistarifhonorar behandeln.
und schon wieder falsch!

Die Leistungen des Basistarif entsprechen der GKV. Wenn ein Basistarif besteht müssen die Ärzte nach diesen Tarifen behandeln - nur muss der Patient die versicherten Leistungen bei Beginn der Behandlung
in der Arztpraxis bekannt geben.

Meine Empfehlung - als B.a.W in der GKV bleiben, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Aufnahme nicht möglich ist.
Danach bei Wechsel zum B.a.P über die Öffnungsklausel eine PKV abschließen.

siehe --> https://bestellungen.pkv.de/ihre-kranke ... gehoerige/

Grüßle vom Steinbock!
Thust
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Thust »

Die Aussage 3) zur Problematik des ungeliebten Basistarifs bei Ärzten ist vollkommen richtig. Man ist bei Ärzten mit dem Basistarif (der eine *geringere* Entlohnung des Arztes als bei Kassenpatienten bedeutet) sehr ungern gesehen, die Konsequenz sieht so aus dass eine höhere Rechnung gestellt wird, und man auf dem Differenzbetrag sitzenbleibt. Ob die Ärzte nach diesem Tarif behandeln müssen, ist eine irrelevante Frage - sie tun es einfach nicht in der Praxis, egal ob der Forenteilnehmer Steinbock im Beamtentalk-Forum etwas anderes sagt was sie tun müssten und was nicht.
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,

wenn man den Basistarif hat, kann man natürlich beim Arzt nicht verlauten lassen, dass man privat versichert ist.
Denn der Basistarif ist nur vergleichbar mit der GKV.
Auch GKV Versicherte sind in manchen Arztpraxen nicht gerne gesehen.

Wenn ein Arzt die Kosten nicht richtig abrechnet, muss man die Rechnung ja nicht in dieser Form bezahlen.
Und wenn alles nichts hilft, einfach eine Beschwerde an die Ärztekammer.

Auch von Ärzten muss man sich nicht alles gefallen lassen.

Grüßle vom Steinbock
Steinbock
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

Ergänzung zum Basistarif.

Dieses Merkblatt wird beim Basistarif dem Versicherungsnehmer ausgehändigt:

Was Sie im Krankheitsfall wissen und beachten sollten:[/b]
Was ist versichert ?
Der Umfang der Leistungen entspricht den Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen werden mit
Ihnen abgerechnet und Sie reichen die Rechnungen zur Erstattung bei Ihrem Versicherer ein. Sollten Sie die Rechnung bereits
bezahlt haben, fügen Sie bitte einen Nachweis bei, damit wir den Erstattungsbetrag an Sie auszahlen können. Bei der
Ermittlung des Erstattungsbetrages werden tariflich vorgesehene Zuzahlungen und Selbstbehalte abgezogen.

Wo dürfen Sie sich behandeln lassen ?
Sie dürfen nur Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten etc. in Anspruch nehmen, die für die Behandlung gesetzlich Versicherter
zugelassen sind.

Wozu dient der Behandlungsausweis ?
Bitte legen Sie vor jeder Behandlung den Behandlungsausweis zusammen mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis bei Ihrem
Arzt/Therapeuten vor damit dieser weiß, wie er Sie zu Lasten des Basistarifs behandeln muss und diese Leistungen korrekt
abrechnet. Wird dieser Behandlungsausweis weder vor noch nach Behandlungsbeginn vorgelegt, ist der Arzt berechtigt, sein
Honorar abweichend von den Bestimmungen des Basistarifs zu berechnen und eine entsprechende Vergütung von Ihnen zu
fordern, die Ihr Versicherer Ihnen nicht erstattet.

Was ist bei Arzneien und Verbandmitteln zu beachten ?
Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Aufwendungen für eines der drei preisgünstigsten verschreibungspflichtigen
Arzneimittel.

Was ist bei Heil- und Hilfsmitteln zu beachten ?
Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Heilmittel, die im Heilmittelverzeichnis des Basistarifs aufgeführt sind. Hilfsmittel
werden nach dem Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.

Was ist bei Zahnersatz, Kronen, Kieferorthopädie, Parodontalbehandlungen zu beachten ?
Leistungen werden nur erbracht, wenn die versicherte Person dem Versicherer vor Behandlungsbeginn einen Therapie- und Kostenplan
vorgelegt hat und eine schriftliche Auskunft über die zu erwartende Leistung erhalten hat.

Wann ist darüber hinaus noch eine Leistungszusage des Versicherers vor Behandlungsbeginn erforderlich ?
Ambulante und stationäre Psychotherapie
Soziotherapie
Häusliche Krankenpflege
Hilfsmittel mit einem Rechnungsbetrag über 100 €
Medizinische Vorsorgeleistungen (ambulant und stationär)
Ambulante Rehabilitation und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
Stationäre Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation
Fahrten zur Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder zur ambulanten Behandlung
Künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft
Notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus
Stationäre medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter

Besteht Versicherungsschutz im Ausland ?
Solange Sie sich im Ausland aufhalten, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
egyptwoman
Beiträge: 682
Registriert: 26. Dez 2011, 15:54
Behörde:
Wohnort: Hurghada/Ägypten

Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von egyptwoman »

Besteht Versicherungsschutz im Ausland ?
Solange Sie sich im Ausland aufhalten, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.[/quote]

Ich habe auch den Basistarif, zusätzlich aber einen Schutz fürs Ausland abgeschlossen da ich im Ausland lebe, die Kosten halten sich in Grenzen, zahle auf meine Basissumme 30% Aufschlag und hab dadurch aber genau denselben Schutz wie in Deutschland.

egyptwoman
MirkoW
Beiträge: 3
Registriert: 23. Mai 2012, 19:56
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Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von MirkoW »

Mhhhh...alle die in der PKV sind, haben jetzt hohe Beitragssteigerungen und wollen nur raus...ich würde da vorsichtig sein...
Steinbock
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Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Frage zur Krankenversicherung

Beitrag von Steinbock »

MirkoW hat geschrieben:Mhhhh...alle die in der PKV sind, haben jetzt hohe Beitragssteigerungen und wollen nur raus...ich würde da vorsichtig sein...
Wie kommt man nur auf solch eine Idee ?

Wir unterhalten uns hier über Beamte, die meist 50 % Beihilfe bzw. 70 % Beihilfe bei 2 Kindern erhalten
und in der GKV den vollen Beitrag ca. 15 % von Ihrem Bruttoeinkommen zahlen müssten + Pflegeversicherung.

Nur einmal ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Beamter 30 Jahre - mtl. Bruttoeinkommen 3.000 € zahlt in der GKV 450 € mtl. Beitrag + Pflegevers.
in der PKV ca. 250 €.

Kann jetzt wirklich nur noch den Kopf schütteln.

Grüßle vom Steinbock.
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