Verdienstmöglichkeiten Ehefrau
Verfasst: 29. Dez 2011, 11:22
Wir sind absolute Beginner in Fragen "Beihilfe", denn mein Mann ist vor knapp sechs Monaten verbeamtet worden (Land Bayern) und wir haben uns nun erst jetzt (quasi auf den letzten Drücker) für die private Krankenversicherung entschieden. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich als Ehefrau nur Beihilfeanspruch, wenn ich nicht über eine Einkommensgrenze von 18.000 Euro jährlich komme? Da ich derzeit so etwas zwischen Doktorandin und Hausfrau bin, besteht diese Gefahr eigentlich nicht. Eigentlich, weil wir zwar planen in der nächsten Zeit mit der Familienerweiterung zu beginnen, ich aber bis dahin vielleicht gerne arbeiten möchte. Ich bin derzeit nicht immatrikuliert, habe also keinen Studentenstatus.
Nun frage ich mich, welche Art von Tätigkeit ich überhaupt aufnehmen kann, denn bei den meisten Angestelltenverhältnissen besteht doch eine Versicherungspflicht, oder nicht? Mir schwebt eine Verwaltungsarbeit an einer Universität vor (Sekretärin, wiss. Referentin o.ä.). Selbstständig kann ich mich nicht machen, weil ich in dem Sektor eigentlich nichts anzubieten hätte.
Eine zweite Frage wäre: Wenn ich nun eine Tätigkeit aufnehme, bei der ich zwar unter der Einkommensgrenze bliebe, aber wegen Pflichtversicherung aus der Beihilfe falle, am Ende des Jahres aber bereits in den Mutterschutz gehe, kann ich dann im Mutterschutz wieder einen Beihilfeanspruch erlangen bzw. nach der Geburt des Kindes, wenn ich dann zu Hause bleibe (wenn wir weiterhin zusätzlich den Betrag der privaten Krankenversicherung zahlen)? Wie sähe es aus, wenn ich prinzipiell über die Einkommensgrenze käme, aber aufgrund des Mutterschutzes und einer möglichen längeren Unterbrechung nach der Geburt im nächsten Jahr gar nicht so viel verdienen werde? Kann ich den Beihilfeanspruch immer wieder erlangen - je nach Lebenssituation?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Nun frage ich mich, welche Art von Tätigkeit ich überhaupt aufnehmen kann, denn bei den meisten Angestelltenverhältnissen besteht doch eine Versicherungspflicht, oder nicht? Mir schwebt eine Verwaltungsarbeit an einer Universität vor (Sekretärin, wiss. Referentin o.ä.). Selbstständig kann ich mich nicht machen, weil ich in dem Sektor eigentlich nichts anzubieten hätte.
Eine zweite Frage wäre: Wenn ich nun eine Tätigkeit aufnehme, bei der ich zwar unter der Einkommensgrenze bliebe, aber wegen Pflichtversicherung aus der Beihilfe falle, am Ende des Jahres aber bereits in den Mutterschutz gehe, kann ich dann im Mutterschutz wieder einen Beihilfeanspruch erlangen bzw. nach der Geburt des Kindes, wenn ich dann zu Hause bleibe (wenn wir weiterhin zusätzlich den Betrag der privaten Krankenversicherung zahlen)? Wie sähe es aus, wenn ich prinzipiell über die Einkommensgrenze käme, aber aufgrund des Mutterschutzes und einer möglichen längeren Unterbrechung nach der Geburt im nächsten Jahr gar nicht so viel verdienen werde? Kann ich den Beihilfeanspruch immer wieder erlangen - je nach Lebenssituation?
Vielen Dank für Eure Hilfe!