Verdienstmöglichkeiten Ehefrau

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Emilia2011
Beiträge: 2
Registriert: 29. Dez 2011, 10:57
Behörde:

Verdienstmöglichkeiten Ehefrau

Beitrag von Emilia2011 »

Wir sind absolute Beginner in Fragen "Beihilfe", denn mein Mann ist vor knapp sechs Monaten verbeamtet worden (Land Bayern) und wir haben uns nun erst jetzt (quasi auf den letzten Drücker) für die private Krankenversicherung entschieden. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich als Ehefrau nur Beihilfeanspruch, wenn ich nicht über eine Einkommensgrenze von 18.000 Euro jährlich komme? Da ich derzeit so etwas zwischen Doktorandin und Hausfrau bin, besteht diese Gefahr eigentlich nicht. Eigentlich, weil wir zwar planen in der nächsten Zeit mit der Familienerweiterung zu beginnen, ich aber bis dahin vielleicht gerne arbeiten möchte. Ich bin derzeit nicht immatrikuliert, habe also keinen Studentenstatus.

Nun frage ich mich, welche Art von Tätigkeit ich überhaupt aufnehmen kann, denn bei den meisten Angestelltenverhältnissen besteht doch eine Versicherungspflicht, oder nicht? Mir schwebt eine Verwaltungsarbeit an einer Universität vor (Sekretärin, wiss. Referentin o.ä.). Selbstständig kann ich mich nicht machen, weil ich in dem Sektor eigentlich nichts anzubieten hätte.

Eine zweite Frage wäre: Wenn ich nun eine Tätigkeit aufnehme, bei der ich zwar unter der Einkommensgrenze bliebe, aber wegen Pflichtversicherung aus der Beihilfe falle, am Ende des Jahres aber bereits in den Mutterschutz gehe, kann ich dann im Mutterschutz wieder einen Beihilfeanspruch erlangen bzw. nach der Geburt des Kindes, wenn ich dann zu Hause bleibe (wenn wir weiterhin zusätzlich den Betrag der privaten Krankenversicherung zahlen)? Wie sähe es aus, wenn ich prinzipiell über die Einkommensgrenze käme, aber aufgrund des Mutterschutzes und einer möglichen längeren Unterbrechung nach der Geburt im nächsten Jahr gar nicht so viel verdienen werde? Kann ich den Beihilfeanspruch immer wieder erlangen - je nach Lebenssituation?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Verdienstmöglichkeiten Ehefrau

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Um mal gleich einige Begrifflichkeiten zu klären: Du als Ehefrau hast keinen Beihilfeanspruch. Die bist, wie es die Beihilfevorschriften definieren, berücksichtigungsfähig. D.h. Dein Mann kann für Krankheitskosten die für Dich entstehen eine Beihilfe erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Einkommensgrenze und die (mögliche) Pflichtversicherung in der GKV sind zwei unterschiedliche Dinge, die erstmal nichts miteinander zu tun haben. Die Einkommensgrenze gilt für Dich immer, egal ob die arbeitest oder nicht und ob Du gesetzlich oder privatversichert bist. Maßgebend ist das Kalenderjahr vor der Antragstellung (Beihilfeantrag).Es gibt eine Ausnahme: Lagst Du im Kalender vor der Antragstellung über der Grenze im aktuellen Jahr aber darunter (z.B. wegen ETZ), bist Du wieder berücksichtigungsfähig.-
Durch eine (mögliche) GKV-Pflichtversicherung entfällt nicht zwingend die Berücksichtigungsfähigkeit. Maßgebend ist hier die EK-Grenze. Liegst weiterhin drunter bleibst Du berücksichtigungsfähig. Es ändern sich allerdings die Abrechnungsmodalitäten und auch welche Aufwendungen noch als beihilfefähig anerkannt werden können. In der Regel sind die Bh-Vorschriften so ausgestaltet, das z.B. zu Zahnersatz oder Kosten die von der KK nicht getragen werden, weiterhin Beihilfen gewährt werden können.-
Mit Eintritt in den MuSchu kannst Du nicht automatisch wieder in die PKV wechseln. Während des MuSchu besteht für Dich lediglich ein Beschäftigungsverbot, Dein Gehalt wird aber in voller Höhe weitergezahlt, weswegen dann eine GKV-Pflichtversicherung weiterbesteht. Während der ETZ besteht für Dich die Möglichkeit wieder in die PKV zu kommen.
Emilia2011
Beiträge: 2
Registriert: 29. Dez 2011, 10:57
Behörde:

Re: Verdienstmöglichkeiten Ehefrau

Beitrag von Emilia2011 »

Zunächst einmal: Alle guten Wünsche für das neue Jahr! Und natürlich vielen lieben Dank für Deine Antwort. Die hat mir schon sehr sehr weitergeholfen. Auch auf die Gefahr hin dass ich nun komplett dämlich erscheine, muss ich nun aber noch mal nachfragen: Für 2012 und 2013 würde ich nicht über die EK-Grenze kommen, weil ich in den maßgeblichen Jahren (2010 und 2011) nur einen Hiwi-Job an der Uni hatte, der monatlich nicht mehr als 400 Euro eingebracht hat. Das würde ja eigentlich bedeuten, dass ich die beiden kommenden Jahre auch über der Grenze liegen könnte, um weiterhin berücksichtigungsfähig zu bleiben. Wenn ich dann aber einer Angestelltentätigkeit nachgehe, bin ich doch "zwangsweise" abgabe- bzw. versicherungspflichtig. Und dann macht es keinen Sinn, in der privaten Versicherung zu bleiben, oder? Aber um weiterhin berücksichtigungsfähig in der Beihilfe zu bleiben (wie Du schreibst), muss ich dann auch in der privaten bleiben, mich also quasi doppelt versichern?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
Behörde:

Re: Verdienstmöglichkeiten Ehefrau

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Emilia2011 hat geschrieben: Wenn ich dann aber einer Angestelltentätigkeit nachgehe, bin ich doch "zwangsweise" abgabe- bzw. versicherungspflichtig. Und dann macht es keinen Sinn, in der privaten Versicherung zu bleiben, oder? Aber um weiterhin berücksichtigungsfähig in der Beihilfe zu bleiben (wie Du schreibst), muss ich dann auch in der privaten bleiben, mich also quasi doppelt versichern?
Zu 1. Nicht wirklich, üblicherweise wird in einem solchen die Versicherung ruhend gestellt bzw. in eine Anwartschaft umgewandelt.

Zu 2. Noch mal: Die Berücksichtigungsfähigkeit hat nichts mit der Art Deiner Krankenversicherung zu tun und ist ausschließlich von Deinem Einkommen abhängig. Also nein. Durch die mögliche GKV-Pflichtversicherung, wirst Du vorrangig die Leistungen der GKV in Anspruch nehmen müssen. Nur Leistungen die durch die GKV nicht getragen werden (z.B. Behandlung beim Heilpraktiker) sind dann noch beihilfefähig.
Antworten