Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

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JohnC
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Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von JohnC »

Hallo erstma,

ich bin 28 Jahre alt. Auf Grund einer Hirnblutung muss ich nun eine neue Ausbildung anfangen. Da war die Ausbildung im gehobenen Dienst die optimale Möglichkeit für mich und ich habe auch schon eine Zusage zum 01.09.2012 bekommen. Jippie :)

Damit ich ein wenig finanziell planen kann, wollte ich nun durchrechnen, was mir zusteht (denn es ist knapp mit dem Geld für zwei Haushalte...). Bin aber ein wenig verwirrt. Deshalb wollte ich hier genauer fragen, auch wenn ich schon viel dazu gelesen habe. Entschuldigung ,wenn die Fragen schon einmal gestellt wurden.

Kurz zu meiner Lebenssituation:

Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und ihren beiden Kindern in ihrem Haus (beteilige mich finanziell anteilig an den Kosten) in Schleswig-Holstein.

Für den fachtheoretischen Teil muss ich ins 70km entfernte Kiel (Bahnfahrt min. 2,5h) und mir dort eine Wohnung anmieten (Miete 320€ im Appartementpark), auch auf Grund der Schwerbehinderung ist pendeln nicht möglich.

Jetzt sind meine Fragen:

Steht mir Trennungsgeld zu? Wenn ja wieviel?
Steht mir Umzugskostenerstattung zu? In welcher Höhe?
Bekomme ich Reisekostenerstattung? Wenn ja, wie oft im Monat?

Vielen Dank und viele Grüße

John
arme Sau
Moderator
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von arme Sau »

Leider kann ich dazu keine wirkliche Antwort geben.

Auf nachfragen sagten mir meine Kollegen eben,
Trennungsgeld ja
- wg. der eigenen Wohnung

ansonsten "Familienbeihilfe"
- eine Familienheimfahrt für nicht verehelichte im Monat
- zwei bei eigenem Kind (auch wenn nicht verehelicht)

aber bitte, ich bin da nicht (mehr) informiert.

Mehr Antworten findest du auch hier -> http://lmgtfy.com/?q=trennungsgeld+vo
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newbie82
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von newbie82 »

Ich weiß nur wie das bei der Bundeswehr gehandhabt wird:

Entweder Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld, beides geht nicht. Nach Zusage der Umzugskostenvergütung gibt es, wie ich denke, vorerst kein Trennungsgeld mehr (lasse mich gerne belehren).
Vorrausetzung für den Trennungsgeldempfang ist allerdings ein anerkannter Hausstand.
Wenn man Mieter oder Eigentümer ist, muss man sich den Hausstand anerkennen lassen, bevor man man versetzt wird.
Die Wohnung muss sich außerdem außerhalb des Einzugsgebietes befinden (glaube ca. +30 KM von der Dienststelle)
Es gibt zwei Arten von Trennungsgeld, täglich Rückkehr zum Wohnort oder verbleiben am Dienstort (angemietete Wohnung oder Zimmer)
Ich empfehle auch einen Blick in die Trennungsgeldverordnung.
Bei einer Behinderung ist es möglicherweise noch etwas anders.
alexxag
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von alexxag »

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Wie lange ist der fachtheoretische Teil?
Dieser wird vermutlich unterbrochen durch einen praktischen Teil, den du in der Nähe deiner Heimat machst? Du mietest die Wohnung dann vermutlich jeweils für +/- 6 Monate an?
JohnC
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von JohnC »

arme Sau hat geschrieben:Leider kann ich dazu keine wirkliche Antwort geben.

Auf nachfragen sagten mir meine Kollegen eben,
Trennungsgeld ja
- wg. der eigenen Wohnung

ansonsten "Familienbeihilfe"
- eine Familienheimfahrt für nicht verehelichte im Monat
- zwei bei eigenem Kind (auch wenn nicht verehelicht)

aber bitte, ich bin da nicht (mehr) informiert.

Mehr Antworten findest du auch hier -> http://lmgtfy.com/?q=trennungsgeld+vo
Dankeschön. Ja die Paragraphen habe ich mir auch schon dazu durchgelesen. Im Grundsätzlichen, denke ich, dass mir Trennungsgeld zusteht. Habe aber noch nicht verstanden in welcher Höhe...
newbie82 hat geschrieben:Ich weiß nur wie das bei der Bundeswehr gehandhabt wird:

Entweder Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld, beides geht nicht. Nach Zusage der Umzugskostenvergütung gibt es, wie ich denke, vorerst kein Trennungsgeld mehr (lasse mich gerne belehren).
Vorrausetzung für den Trennungsgeldempfang ist allerdings ein anerkannter Hausstand.
Wenn man Mieter oder Eigentümer ist, muss man sich den Hausstand anerkennen lassen, bevor man man versetzt wird.
Die Wohnung muss sich außerdem außerhalb des Einzugsgebietes befinden (glaube ca. +30 KM von der Dienststelle)
Es gibt zwei Arten von Trennungsgeld, täglich Rückkehr zum Wohnort oder verbleiben am Dienstort (angemietete Wohnung oder Zimmer)
Ich empfehle auch einen Blick in die Trennungsgeldverordnung.
Bei einer Behinderung ist es möglicherweise noch etwas anders.
Danke.
Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und ihren zwei Kindern zusammen in ihrem Eigenheim. Dafür zahle ich auch einen monatl. Beitrag. Gilt dies als eigener Hausstand? (im Sinne des EStG trifft dies laut wiki zu... aber gilt das auch für die TGV?)
alexxag hat geschrieben:Wie ist die Ausbildung aufgebaut?
Wie lange ist der fachtheoretische Teil?
Dieser wird vermutlich unterbrochen durch einen praktischen Teil, den du in der Nähe deiner Heimat machst? Du mietest die Wohnung dann vermutlich jeweils für +/- 6 Monate an?
Die Ausbildung ist, wie du richtig angemerkt hast, alternierend. Wobei ich in den 3 Jahren Ausbildung ein wenig mehr am Studienort bin und die Zeitabschnitte unregelmäßig lang sind (zwischen 2-6 Monaten).


Viele Grüße und Danke
newbie82
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von newbie82 »

Wie das bei Eigentum des Partners ist, kann ich nicht genau sagen. I.d.R. benötigt man allerdings eine begründende Unterlage (bei Wohnungen der Mietvertrag), dies ist zwingend erforderlich, dient es doch als Nachweis eines eigenen Hausstandes. Ich könnte mir vorstellen das du nur TG bekommst, wenn du mit deiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag abschließt oder du ins Grundbuch eingetragen wirst. Genau weiß ich es aber nicht.
JohnC
Beiträge: 4
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von JohnC »

Gibt es eigtl sowas wie eine Ansprechstelle, die vll mal anrufen kann?
arme Sau
Moderator
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von arme Sau »

Sicher,
das für dich zuständige Personalbüro (Amt bei dem du dich beworben hast) kann dir mindestens sagen wer für Trennungsgeld zuständig ist!

Alfred
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alexxag
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von alexxag »

Es ist nicht zwingend, dass du tatsächlich Miete zahlst. Die Wohnung muss nur anerkannt werden, z.B. durch den Grundriss des Hauses etc.
Du wirst ja auch sicherlich offiziell dort gemeldet sein und kannst daher was vorlegen?!

Da du immer nur vorübergehend an den anderen Ort wechselst, wird keine UKV gezahlt (Abordnung), sofern man dir den Hausstand anerkennt.
Nur bei Leuten, die ein Zimmerchen bei Ihren Eltern bewohnen, wird die UKV zugesagt.

Daher wirst du TG-Empfänger. TG errechnet sich aus der Miete (sofern ortsübliche Miete), die du am Ausbildungsort zahlen musst, plus Trennungstagegeld für jeden Tag, den du nicht bei deiner Familie bist.

Familienheimfahrten je nachdem...Verheiratete oder Leute mit Sorgerecht bekommen 2 Heimfahrten im Monat, ansonsten wird nur eine Heimfahrt im Monat erstattet.
JohnC
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von JohnC »

@arme sau: danke. werde dort dann aber erst nach meiner unterschrift (im april) anfragen :)

@alexxag: vielen dank für die zusammenfassende info. so in etwa habe ich es auch aus den gesetzen gedeutet und das sind positive nachrichten :)

@all: handelt es sich denn bei meinen Aufenthalten am Studienort um eine "Versetzung aus dienstlichen Gründen "? Bzw. mein Dienstsitz ist doch mein Finanzamt, oder? Deshalb werde ich doch für meine Aufenthalte am Studienort jeweils "befristet abberufen", oder?

Viele Grüße
John
egyptwoman
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von egyptwoman »

Als ich damals die Ausbildung gemacht habe in Bayern war es so, das man im Mietvertrag stehen musste um Trennungsgeld zu bekommen oder Verheiratet sein. Wenn man ne eigene Wohnung hatte und da allein gewohnt und ne Unterkunft an der Schule brauchte musste man das Zimmer noch bezahlen, es gab zwar auch Trennungsgeld aber weniger als für Verheiratete, so dass viele noch draufgezahlt haben.
Alice79
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von Alice79 »

Hallo,
ich greife dieses Thema nochmal auf und hoffe, dass es noch jemand liest.
Ich beginne am 1.10. meinen Vorbereitungsdienst und muss dafür von Düsseldorf nach Niedersachsen ziehen. In einem Schreiben, dass ich nach dem Vorstellungsgespräch und der Zusage bekommen habe, steht folgendes:

"Für Umzüge aus Anlass des Wechsels des Ausbildungsortes sagen wir Ihnen, sofern Sie nicht im Einzugsbereich der Dienststelle wohnen, die Umzugskostenvergütung nach dem BUKG und den Sonderbestimmungen für Beamte auf Widerruf unter dem Vorbehalt zu, dass sie keinen eigenen Hausstand im Sinne des BUKG haben. Die jeweiligen Dienstantrittsreisen sind gleichzeitig Umzugsreisen und können mit dem entsprechenden Antragsvordruck abgerechnet werden."

Kann mir das mal jemand übersetzen? Besonders die Sache mit dem Hausstand....Ich muss während des Vorbereitungsdienstes noch 1-2 Mal umziehen...

Viele Grüße und vielen Dank,
Alice
Siedler
Beiträge: 60
Registriert: 21. Nov 2012, 21:56
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Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von Siedler »

JohnC hat geschrieben:Gibt es eigtl sowas wie eine Ansprechstelle, die vll mal anrufen kann?
Bei meiner Firma wäre das der Betriebsrat.
Ich würde den Betriebsratsvorsitzenden ansprechen.
Wenn der nicht selber Auskunft geben kann, wird er Dir zumindest einen Ansprechpartner nennen können.
Der Betriebsrat hat evtl. auch die Möglichkeit etwas für Dich zu erreichen, wenn Du Hilfe brauchst.
Die wollen Dich auch sicher als Mitglied.
Das musst Du dann wissen.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
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Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von Steinbock »

Siedler hat geschrieben:
JohnC hat geschrieben:Gibt es eigtl sowas wie eine Ansprechstelle, die vll mal anrufen kann?
Bei meiner Firma wäre das der Betriebsrat.
Ich würde den Betriebsratsvorsitzenden ansprechen.
Wenn der nicht selber Auskunft geben kann, wird er Dir zumindest einen Ansprechpartner nennen können.
Der Betriebsrat hat evtl. auch die Möglichkeit etwas für Dich zu erreichen, wenn Du Hilfe brauchst.
Die wollen Dich auch sicher als Mitglied.
Das musst Du dann wissen.
Bist Du im falschen Forum gelandet ?

Wir befinden uns hier in einem Beamtenforum, da gibt es keine Betriebsratsvorsitzende und auch keine Firma !

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Beamtenanwärter Trennungsgeld, Umzugksosten, Reisegeld

Beitrag von Steinbock »

Alice79 hat geschrieben:Hallo,
ich greife dieses Thema nochmal auf und hoffe, dass es noch jemand liest.
Ich beginne am 1.10. meinen Vorbereitungsdienst und muss dafür von Düsseldorf nach Niedersachsen ziehen. In einem Schreiben, dass ich nach dem Vorstellungsgespräch und der Zusage bekommen habe, steht folgendes:

"Für Umzüge aus Anlass des Wechsels des Ausbildungsortes sagen wir Ihnen, sofern Sie nicht im Einzugsbereich der Dienststelle wohnen, die Umzugskostenvergütung nach dem BUKG und den Sonderbestimmungen für Beamte auf Widerruf unter dem Vorbehalt zu, dass sie keinen eigenen Hausstand im Sinne des BUKG haben. Die jeweiligen Dienstantrittsreisen sind gleichzeitig Umzugsreisen und können mit dem entsprechenden Antragsvordruck abgerechnet werden."

Kann mir das mal jemand übersetzen? Besonders die Sache mit dem Hausstand....Ich muss während des Vorbereitungsdienstes noch 1-2 Mal umziehen...

Viele Grüße und vielen Dank,
Alice
Hallo Alice,

zum Einlesen hilft nachfolgender Link http://www.nlbv.niedersachsen.de/portal ... psmand=111

Spezielle Fragen solltest Du an deinen Ausbilder (evt. Personalamt deiner Behörde) oder an den Personalrat richten.

Niedersachsen ist nicht meine Baustelle.
Es melden sich hier bestimmt noch weitere Speziallisten, die dir mit Sicherheit weiterhelfen können.

Gruß vom Steinbock
Antworten