Mutter-Kind KUR Begleitperson

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Ruhepol
Beiträge: 3
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Mutter-Kind KUR Begleitperson

Beitrag von Ruhepol »

Hallo zusammen,

ich habe da einmal eine Frage:
Ich bin Bundesbeamter und meine Frau ist GKV. Sie hat jetzt eine MuKi Kur genehmigt bekommen, bei der auch unsere beiden Kinder mitdürfen. Ich fahre als Begleitperson für die letzten 8 Tage nach. Meine Frage ist jetzt, sind dabei entstehende Kosten beihilfefähig? Unser Sohn hat eine 70% Behinderung und unsere Tochter leidet auch an einer seltenen Krankheit.

Danke für Eure Antworten.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Wurde die Notwendigkeit einer Begleitperson durch Amtsarzt bzw. Beihilfestelle bestätigt? Wenn nicht, dann nicht.
Ruhepol
Beiträge: 3
Registriert: 4. Okt 2011, 09:14
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Amtsärztliche Bestätigung

Beitrag von Ruhepol »

Also das konnte gar kein Amtsartz/Vertrauensarzt bestätigen, da unsere beiden Kinder, vier und ein Jahr alt, von der Krankenkasse meiner Frau bezahlt werden. Die ist da sehr kulant.
Ich dachte mir schon so etwas......Sonderurlaub wird es wohl auch keinen geben, oder? Es handelt sich sowieso nur um 4 Tage, da ich im Schichtdienst arbeite und der Zeitraum meines Aufenthalts in meine schichtfreie Zeit fällt.

Danke

Micha
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Beitrag von Blue Ice Ultra »

Um mal ein grundsätzliches Missverständnis auszuräumen: Die Beihilfe zahlt in diesem Fall grundsätzlich nicht, da Du nicht selbst behandlungsbedürftig ist. So wie ich das jetzt verstehe kommen Deine Kinder ohnehin schon als Begleitperson mit. Rechtlich gesehen gäbe es weder nach Beihilferecht noch Krankenkassenrecht einen Grund die Kosten für Dich als weitere Begleitperson zu übernehmen. Den grundsätzlich werden die Kosten für nicht behandlungsbedürftige Kinder nur dann als Begleitperson übernommen wenn entweder eine anderweitige Betreuung nicht gegeben ist.
Du sagst Du arbeitest im Schichtbetrieb, deswegen wird die KK Deiner Frau auch das okay gegeben haben. Die Kosten die für Dich anfallen werdet ihr selber tragen müssen.
Sonderurlaub gibt es diesem Fall nicht, wofür auch, da Du selbst nicht zur Kur fährst.
Ruhepol
Beiträge: 3
Registriert: 4. Okt 2011, 09:14
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Danke

Beitrag von Ruhepol »

Alles klar, vielen Dank für die Hinweise. Ich selbst habe mir das auch gedacht, nur mein Chef meinte ich solle doch mal bei der Beihilfe....nachfragen, ich würde da bestimmt etwas bekommen als ich meinen Urlaubsantrag abgeben wollte.

Danke Dir.....

und noch eine schöne Woche

Micha
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