[quote="afo1"]Arztrechnung und Beihilfe sind zwei Paar Schuhe. Du hast einen (Behandlungs-)Vertrag mit deinem Arzt. Der kam zustande, weil der Doc sagte: "Ich behand'le dich." und du hast gesagt: "Ich bezahle dich" und hast dich behandeln lassen. Das nennt man konkludentes Handeln, also schlüssiges Handeln. Behandelt hart er, bezahlen musst du noch. Wann und ob du Geld von der Beihilfe / PKV erstattet bekommst, kann dem Doc egal sein, denn du und nicht die Beihilfe / PKV schuldest ihm das Geld. Die Fristen zur Zahlung sollte man bei Vertragsschluss aushandeln.
Ich würde an deiner Stelle für dieses Mal anrufen und um Fristverlängerung bitten. Beim nächsten Besuch gleich 'ne längere Frist aushandeln, wenn du weißt, Beihilfe und PKV brauchen so lange. Oder du lässt dir einen Vorschuss von der Beihilfe geben. Dann geht auch die Abrechnung schnellen, wetten?
Zum Beschleunigungsgesetz:
Das gilt meiner Meinung nach für Werkverträge (Bau eines Hauses). Der Behandlungsvertrag ist aber ein Dienstvertrag.
Gruß
afo[/quote]
Ich habe mich vielleicht unglücklich ausgedrückt. Kann ich dieses Gesetz auch anwenden, wenn die Beihlife mehr als 30 Tage zur Erstattung bzw. zum Überweisen braucht. Ich meine nicht die Forderung des Arztes an mich. Nach meiner Meinung ist die Beihilfe, wenn ich die Rechnung zur Erstattung einreiche, der Schuldner.
Viele Grüße und Danke für die Antworten