Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

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arcobaleno
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Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von arcobaleno »

Hallo ins Land!

Ich habe eine Frage, wie ist das Prozedere, wenn ein schwerbehinderter Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden soll?
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

Hallo arcobaleno,

gleich eine Frage vorweg: Will dich dein Dienstherr in den Ruhestand versetzen oder kommt der Wunsch von dir ? Warst du schon beim Amtsarzt ?

Gruß
Schäferhund
arcobaleno
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Beitrag von arcobaleno »

schäferhund hat geschrieben:Hallo arcobaleno,

gleich eine Frage vorweg: Will dich dein Dienstherr in den Ruhestand versetzen oder kommt der Wunsch von dir ? Warst du schon beim Amtsarzt ?

Gruß
Schäferhund
Der Dienstherr will verrenten und ich war deswegen beim Amtsarzt. Der meint 100 % DU.
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

Hallo arcobaleno,

meiner Ansicht nach ist der Sachverhalt dann weitgehend klar.

Deine Personalabteilung erhält nun das Gesundheitszeugnis des Amtsarztes. Nachdem dieser von 100 % DU ausgeht, wird sich dein Behördenleiter schriftlich bei dir melden und erklären, dass auf Grund dieses ärztlichen Berichts eine Ruhestandsversetzung beabsichtigt ist. Man gibt dir die Gelegenheit, selbst die Versetzung in den Ruhestand zu beantragen, hierzu hast du 1 Monat Bedenkzeit. Solltest du dagegen sein oder dich einfach nicht mehr melden, kommt dann eine so genannte "Zwangspensionierung" in Beracht.

Hast du dir schon mal deine Ruhestandsbezüge ausgerechnet ?

Gruß
Schäferhund
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Und... falls man damit nicht einverstanden ist, kann der zuständige Betriebs/Personalrat Bedenken anmelden und wenn das nicht hilft, nach Vollzug des Verwaltungsaktes auch innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch gegen die Zwangszurruhesetzung eingelegt und zur Not dann auch geklagt werden.

Nur so zur Info, falls man mit der DDU nicht einverstanden sein sollte.
lukas
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von lukas »

Hallo zusammen,

mich betrifft das Thema nun leider auch. Das Verfahren an sich ist mir klar, aber gibt es Besonderheiten aufgund der Schwerbehinderung? Ich bin zu 50% Schwerbehindert. Muss hier auch das Integrationsamt eingeschaltet werden, wenn der Beamte zwangspensioniert werden soll ? Oder gibt es durch die Schwerbehinderung einen anderen Schutz? Über kurz oder lang werde ich mich mit meinen Mindestversorgungsbezügen abfinden müssen, aber aus finanzieller Sicht wäre ich für jede Verzögerung dankbar.
Ich bin NRW Kommunalbeamter.

Viele Grüße

Lukas
Pliki80
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von Pliki80 »

Hallo Lukas,
Du kannst Schwerbehindertenbeauftragten, Integrationsamt und Personalrat einschalten.
Die Prozente sind bei dem AA nicht ausschlaggebend, zunächst hatte der mich mit 50 % auch noch für dienstfähig erklärt. Erst nach einer gründlichen Verschlechterung der Krankheit und nunmehr 60 % bin ich nun in DU. Muss allerdings am 07.03.2012 zum AA zwecks einer Reaktivierungsuntersuchung.

Lieben Gruß
Pliki80
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Bundesfreiwild
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wie gesagt, Lukas: Der Dienstherr bestimmt - mit Hilfe des betriebsärztlichen Gutachtens - ob er einen in die DDU schickt. Wenn vor allem schon viele Kranktage vorliegen und keine Besserung zu erwarten ist, dann schafft er das meistens auch.

Bei der T kommen derzeit auch Kollegen in die DDU-Untersuchung, die NICHT krank waren - aber z.B. Fahrzeitbeschränkungen oder auch Umzugsbeschränkungen attestiert haben. Die sind in der Regel auch mindestens 50% schwerbehindert. Da der Dienstherr aber per Gesetz eingentlich gezwungen ist, erstmal einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" einzurichten oder einen Beamten mit einer anderen Arbeit (auch unterwertig falls nötig) als bisher zu betrauen, natürlich mit den ärztlich vorgegebenen Parametern UND per GESETZ verplichtet ist, auch ein BEM-Verfahren durchzuführen, um evtl. genau zu ermitteln, wie und wo man das machen kann, ist eine DDU eigentlich erst nach Abwicklung dieser Maßnahmen - wenn vergeblich - einzuleiten. BEM = Betriebliches Eingliederungsmanagement - kann man im Internet nachlesen, wenn man sucht.

Reines Zeit schinden geht nur über den Betriebs/Personalrat, indem man dort erreicht, dass der - wenn die Zuleitung für die DDU dort einschlägt - dem Arbeitgeber gegenüber seine betriebsrätlichen Bedenken äußert. Ein nicht durchgeführtes BEM-Verfahren kann da schon als plausibler Grund angeführt werden.
Das kann er meist 2x machen - mit Begründung. Meist interessiert das den Dienstherrn aber recht wenig. Aber - man kann damit noch Zeit schinden, bis die DDU dann tatsächlich formal eintritt.

Ansonsten bleiben nur Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Zwangs-DDU.
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Bundesfreiwild
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von Bundesfreiwild »

Soviel Unsinn auf ein Mal habe ich lange nicht gelesen.

Die DU-Untersuchung darf erst nach 3 monatiger Krankheit durchgeführt werden. Außer man hat eine ernsthafte Krankheit.

Wer Fahrzeitbeschränkungen hat ist nicht krank und in der Regel 50% schwerbehindert? Quatsch.

BEM ist keine Voraussetzung für ein DU-Verfahren.

Der BR kann seine Bedenken äußern. Das verhindert aber keine Zurruhesetzung.

Mitsumo

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DAs ist nun auch wieder Unsinn.

Nach 6 Wochen krank am Stück oder 6 Wochen Einzelerkrankungen aufs letzte Kalenderhalbjahr verteilt - da wird bei der T der erste Besuch beim Betriebsarzt angeleiert und zwar mit dem Grund der Feststellung der Dienstfähigkeit, bzw. meist eher der DienstUNfähigkeit.
Die T argumentiert bei Fahrzeiteinschränkung und Umzugsunfähigkeit, dass der Bundesbeamte in seiner Jugend mal unterschrieben hat, dass er bundesweit einsetzbar sei. Und wenn er das nicht mehr wäre, ist er eben dienstunfähig. Und das ist kein Unsinn, genau SO wird auch verfahren - zumindest versucht man es. Und das nicht nur in Einzelfällen. Zum Glück spielen die Betriebsärzte da in der Regel nicht mit, wenn keine vorherigen Krankzeiten vorliegen. Aber - der ARbeitgeber versucht es zumindest strategisch und flächendeckend.

Natürlich wird NICHT nach 6 Wochen krank in Dienstunfähigkeit versetzt; wenn der Beamte aber auch weiter krank ist, endet es meistens in der ZwangsDDU im möglichst kürzesten Zeitraum. Was glaubst du denn, wie die T ihre 50-er Jahrgänge aus dem Unternehmen drängt, wenn sie nicht gewillt sind, die 55-er-Frühpension ins Auge zu fassen?

Und - wahr ist auch, dass die meisten Telekomiker, die eine Fahrzeitbeschränkung attestiert bekommen haben und auch nicht umziehen können, auch entsprechende Leiden haben, mit denen sie in die Schwerbehinderungszone gekommen sind und den Ausweis für mindestens 50% auch haben. Ich gehöre selbst dazu und kenne viele, die genau diese Atteste beim Arbeitgeber vorgelegt haben, da die Telekom die Umstrukturierungen und Standortschließungen eben genau dazu benutzt, die Leute WEIT fahren zu lassen, DAMIT die, die nicht mehr so fit sind, bevorzugt das Handtuch werfen.

Richtig ist, ein NICHT durchgeführtes BEM-Verfahren ist kein Hinderungsgrund für eine DDU. Wenn es aber nicht durchgeführt wurde und per Gesetz ist der Arbeitgeber EIGENTLICH dazu gezwungen, weil es eben genau die Dienstunfähigkeit VERMEIDEN soll, dann kann die Nichtdurchführung zumindest mal als sehr guter Grund seitens des Betriebsrates "genommen" werden, um seine Bedenken gegen eine ZwangsDDU auch zu begründen und erst mal den Prozess des BEM-Verfahrens einzufordern. Per Gesetz gilt: Integration vor Pension.

Und - falls man richtig lesen würde: Genau das habe ich geschrieben: Der BR kann BEdenken äußern, dass auch mehrmals, aber damit kann man nur Zeit schinden und die DDU nicht verhindern, wenn der Arbeitgeber sie durchsetzen will. Hat aber hier und da auch schon mal was gebracht. Und ich sage das aus Erfahrung.

Hey, ich sauge mir das doch nicht aus den Fingern! Was glaubt ihr, was von Kollegen alles erzählt wird und was im Prot-in-Forum alles berichtet wird oder auf den Info-Treffen und auch den Betriebsversammlungen? Das läuft ja alles seit 10 Jahren so und sind keine Hirngespinste.
Klaus
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von Klaus »

Mitsumo hat geschrieben:Und ich arbeite seit 16 Jahren im Bereich der Zurruhesetzungen und es sind schon über 1000 Zurruhesetzungsvorgänge über meinen Tische gelaufen. Und was von den Kollegen meinstens für Schauergeschichten erzählt werden, sind zum größten Teil gelogen.

Eigentlich darf das nur beurteilen, wer Medizin studiert hat und Arzt ist.

Beamte wird man jedenfalls so einfach nicht los, als dass ein Abteilungsleiter, vielleicht ein ehrlicher Aufstiegsbeamter, medizinische Prognosen oder Diagnosen abgeben darf, der sich vielleicht im Ordnungs- oder Vergaberecht gut auskennt.

Oder würdest du Dich von Deinem Abteilungsleiter operieren lassen?
arcobaleno
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von arcobaleno »

Mitsumo hat geschrieben:Medizinische Prognosen oder Diagnosen gibt ein Arzt ab. Entweder der betriebsärztliche Dienst oder ein Amtsarzt. Und wenn dieser z. B. prognostiziert, dass die Leistungseinschränkungen noch länger als 6 Monate andauern werden, so hat der Dienstvorgesetzte die Möglichkeit, denn Beamten nach §44 Abs. 1 Satz 2 in den Ruhestand zu versetzen.
Der Dienstvorgesetzte gibt keine medizinischen Prognosen oder Diagnosen ab.

Muss den in dem Fall die Schwerbehindertenvertretung eingeschaltet werden, oder reicht da das Gutachten des AA.
arcobaleno
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von arcobaleno »

Mitsumo hat geschrieben:Hallo Arcobaleno,
wenn dein Dienstehrr dich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit schicken möchte, dann ist er auf jeden Fall verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Dies wird angehört und kann Stellung nehmen.
Ist eine Versetzung in den Ruhestand auch möglich, ohne die Zustimmung der Schwebehindertenvertretung?
Dr. Sheldon Cooper
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von Dr. Sheldon Cooper »

Guten Morgen allerseits,

ich muss dieses Thema leider mal aus dem Keller holen, damit ich keinen neuen Thread aufmachen muss.

Ich habe zu Ostern das Schreiben bekommen, dass mich meine Behörde in den Ruhestand versetzen will. Ein entsprechendes Gutachten über eine DU liegt vor. Ich bin einem Schwerbehinderten gleichgestellt. Bisher hat meine Behörde aber in keinster Weise die vom Amtsarzt und vom zusätzlichen nervenärztlichen Gutachten dringend empfohlenen Umstellung meines Arbeitsplatzes erwägt. Man verlangt von mir, dass ich erst einmal meine 100%ige Dienstfähigkeit beweise, bervor man eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln auch nur prüft.

Man stellt sich auf den Standpunkt "Entweder sind sie zu krank, dann gehen sie mal schön in den Ruhestand" oder "Der tut ja nur so....da könnte ja jeder kommen". Denn meine psychichen Leiden sind halt nicht offensichtlich zu sehen.

Soweit ich das jetzt alles richtig verstanden habe, muss meine Behörde nicht das Integrationsamt einschalten. Mein Schwerbehindertenvertreter wird zwar noch eine Stellungnahme abgeben und auch ich werde einen langen Brief schreiben etc., aber letztlich können sie mich auf jeden Fall in den Ruhestand schicken, wenn man nur böse genug ist. Dann bleibt mir nur die Klage, richtig?

Vollkommen abenteuerlich und abstrus und nicht zuletzt erheblich diskrminiernd empfinde ich die Tatsache, dass man die Auswirkungen meiner Erkrankung / Behinderung vollkommen ignorieren kann. Nicht einmal etwas kosten würde es die Herrschaften, da die Umgestaltung des Arbeitsplatzes vom Integrationsamt übernommen würde. Doch frei nach dem Motto "Da könnte ja jeder kommen", versucht man das zu umgehen indem man darauf verweist, dass ich während eines Arbeitsversuches unter den "alten" Bedingungen nicht mehr als 4 Stunden am Stück leisten konnte. Ergo wäre meine Dienstunfähigkeit ja bewiesen.

Ich hätte dazu auch eine treffende Analogie....es wäre fast so, wenn ein Arzt einem Patienten mit Beinbruch erklären würde "Beweisen Sie mir erstmal, dass Sie gehen können/konnten, bevor ich Ihnen einen Gips gebe" :x

Anyway, nachdem ich den Schock inzwischen ein wenig verdaue, werde ich auch zum VdK gehen. Kann ich eigentlich von mir aus das Integrationsamt einschalten, damit die meinem Dienstherrn mal auf die Finger kloppen? Ich fühle mich zur Zeit wirklich sehr hilflos....und nein, ich möchte nicht in den Ruhestand und kann mir das auch nicht wirklich leisten.

Für ein paar hilfreiche Tipps wäre ich außerordentlich dankbar,
Sheldon
Dr. Sheldon Cooper
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von Dr. Sheldon Cooper »

Technisch ist dabei sicherlich das falsche Wort. Es geht um die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes. Jetzt zu erklären, wie meine Erkrankung dies konkret nötig macht möchte ich eher vermeiden, da ich schon auch befürchte, dass irgendwer aus meiner Behörde hier mitliest und Rückschlüsse auf meine Person ziehen könnte. Es sind aber neben den psychischen Erkrankungen auch körperliche Erkrankungen vorhanden, die eine Telearbeit begründen.
Dr. Sheldon Cooper
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Re: Versetzung in den vorz. Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beitrag von Dr. Sheldon Cooper »

Diese Telearbeitsplätze werden bei uns aber regelmäßig für meine Art der Arbeit vergeben und stehen auch für nicht Schwerbehinderte zur Verfügung. Mir wird dieser bisher nur aus den abstrusesten Gründen verweigert. Die behindertengerechte Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes liegt doch auch als Verpflichtung vor. Und laut den vorliegenden Gutachten ist meine Zuruhesetzung eben genau durch diese Umgestaltung des Arbeitsplatzes verhinderbar.
Ein Gerichtsurteil hatte ich auch gefunden (siehe http://www.dashoefer.de/Online-Angebote ... ?cid=16549 ) bin mir aber nicht sicher, ob dieses Urteil letztlich Bestand hatte.

Weiterhin zitiere ich mal das Integrationsamt:
Auswahl und behinderungsge­rechte Gestaltung des Arbeits­platzes:

Für die Teilhabe des be­hinderten Menschen am Arbeitsleben ist es entscheidend, dass er auf einem geeigneten Arbeitsplatz beschäftigt wird. Deshalb ist zunächst entschei­dend, für den behinderten Menschen im Betrieb einen Arbeitsplatz zu ermitteln, auf dem seine vorhandenen Fähigkeiten genutzt werden können. Falls erforderlich, ist mit Rücksicht auf bestehende behinderungsbedingte Beeinträchtigungen der Arbeitsplatz so zu gestalten, dass möglichst die ge­forderte Leistung erzielt werden kann. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Gestal­tung des Arbeitsplatzes in organisatorischer und technischer Hinsicht er­gibt sich aus § 81 Abs. 4 SGB IX (vgl. technische Arbeitshilfen). Hierbei kommt auch der Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen eine wichtige Bedeutung zu. Heimarbeits- oder Telearbeitsplätze sind für behinderte Menschen, die in ihrer Mobilität ein­geschränkt sind, eine gute Alternati­ve. Die behinderungsgerechte Ar­beitsplatzgestaltung verfolgt sowohl das Ziel der Prävention als auch der Rehabilitation und Teilhabe am Ar­beitsleben: Es werden Belastungen abgebaut, gesundheitliche Schäden – und damit das Entstehen von Behinderungen – vermieden bzw. bei be­reits bestehender Behinderung eine Verschlimmerung der Beeinträchti­gung verhindert.
Den unterstrichenen Teil finde ich dabei interessant und von Bedeutung. Bisher weigert sich mein Dienstherr, meine nachgewiesenen Leiden zu würdigen und entsprechende Entlastungen überhaupt anzudenken. Er verlangt von mir, dass ich meine Dienstfähigkeit zu 100% unter den mich krank machenden Umständen beweise, bevor er überhaupt nur in Erwägung zieht, Erleichterungen einzurichten. Und genau mit dieser Vorgehensweise hat man es ja auch geschafft, meinen Arbeitsversuch zu torpedieren.
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