Öffentliches "Anprangern"

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Nanuk-69

Öffentliches "Anprangern"

Beitrag von Nanuk-69 »

Hallo,

Zum ersten bin ich überrascht, dass es so ein Forum für uns Beamte hier gibt und zum 2. finde ich es gut.

Nun werde ich mal mein Problem, das im Grunde schon seit ein paar Jahren so läuft auch mal vortragen und gern wissen ob das legal ist.

Es geht darum, dass wir (50 Kollegen/Kolleginnen) einen täglich neuen Dienstplan erhalten, der sich oftmals am Tag mehrmals (manchmal alle 15 Minuten!) ändern kann.
Dieser aktuelle Plan wird Tags zuvor ausgehängt und jeder kann sehen, zu welchem Dienst er eingetragen wurde. Einige Kollegen und Kolleginnen sind dort dann unterstrichen oder rot markiert, was heißen soll, dass dieser pünktlich Feierabend (also keine längeren Dienst) bzw. einen Termin (Arzt, wichtiger Termin, etc...) haben soll.

Meine Frage an die Forenmitglieder, ist das legal, dass der Chef die Kollegen/innen so, ich nenne es mal "öffentlich anprangert" (um untereinander schlechte Stimmung oder so zu fördern) oder darf er das so einfach?
Um selber zu wissen welcher Kollege/in einen Termin hat, hat er sich das ja noch in seinem Kalender (im Büro) eingetragen, da muss er das nicht noch im Dienstplan zur Schau stellen .

An wen kann man sich da am besten wenden um diese Lage evtl. zu besprechen oder gleich mit Anwalt.
Übrigens, mit dem Personalrat kann man hier nicht rechnen, da der, der für uns zuständig ist, ist mit der Geschäftsleitung fast schon verwandt (auch wenn dieser evtl. zu verschwiegenheit verpflichtet ist, so dringt einiges durch - selbst schon erlebt) ist.

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß Nunuk :x
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Ein Dienstplan muss vom Betriebs/Personalrat genehmigt werden.
Der steht gerade bei Arbeitszeiten und Arbeitszeitverteilung in der Mitbestimmung.

Der Dienstplan kann NICHT jeden Tag x-beliebig verändert werden.
So was hab ich ja noch nie gehört.
Falls mal ein Kollege ausfällt, könnte es mal punktuell vorkommen, das jemand einspringen muss, aber dass das die Regel wird und sogar flächendeckend passiert, das ist reine Willkür.

Lege eine schriftliche Beschwerde nach §84 und §85 des Betriebsverfassungesetzes ein (weiss momentan nicht, ob es im Personalratsrecht ganz anders paragraphiert ist - musst du mal im Internet suchen). Darauf MUSS der Personal/Betriebsrat reagieren.
Tut er es nicht innerhalb einer benannten Frist (2 Wochen), Anwalt einschalten.

Willkürliche Arbeitszeiten sind rechtswidrig.
kurt47
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Eigenartige Praxis

Beitrag von kurt47 »

Ein Dienstplan, der ja möglichst 2 Wochen vor Monatsbeginn ausliegen sollte, kann nicht ohne Einvernehmen mit den Betroffenen verändert werden - in so kurzen Abständen ist dies mit Sicherheit nicht statthaft.
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dove
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Re: Eigenartige Praxis

Beitrag von dove »

kurt47 hat geschrieben:Ein Dienstplan, der ja möglichst 2 Wochen vor Monatsbeginn ausliegen sollte, kann nicht ohne Einvernehmen mit den Betroffenen verändert werden - in so kurzen Abständen ist dies mit Sicherheit nicht statthaft.
Wo steht das ?
Bei uns werden die Dienste auch "kurzfristig" geändert, und man erfährt selten etwas davon.
Problem dann, da man ja nicht pünktlich vor Ort ist, Ärger mit dem Chef v. Dienst !
Man hätte sich ja selbst schlau machen müssen!
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Ja Mensch!
Das ergibt sich doch allein schon daraus, dass eine neuer Dienstplan dem Personalrat ZUR GENEHMIGUNG vorgelegt werden muss, weil der eben in der Mitbestimmung ist. Wird diese Mitbestimmung nicht eingeholt, ist der Dienstplan überhaupt nicht legitimiert.

Der Personalrat besteht in größeren Betrieben/Ämtern meist aus mehreren Personen, also muss eine Sitzung einberufen werden zur Besprechung und Abstimmung. Nur wenn der Personalrat zustimmt, ist so ein Dienstplan auch rechtmässig.

von der Seite "Betriebsrat kompakt"
DIENSTPLAN
Beim Dienstplan läuft nichts ohne Betriebsrat

Immer mehr Arbeitnehmer sind aus innerbetrieblichen Gründen unregelmäßigen Arbeitszeiten ausgesetzt. Um Einsatzzeiten untereinander zu koordinieren, werden in den meisten Betrieben entsprechende Dienstpläne aufgestellt. Alles, was Sie als Betriebsrat dazu wissen müssen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.



Aktuelle Studien haben ergeben, dass Arbeitnehmer, die einen geregelten Arbeitstag haben, mittlerweile in der Minderheit sind. Vor allem was die Arbeitszeit angeht, wird von vielen Kollegen Flexibilität erwartet. In den meisten Betrieben sind heutzutage

* Früh- und Spätschichten,
* Nachtschichten,
* Arbeiten am Wochenende und Feiertag,
* geteilte Dienste,
* Wechselschichten sowie
* Bereitschaftsdienst und
* Rufbereitschaft

gang und gäbe. Letztlich wird durch den Dienstplan die Lage der Arbeitszeit der einzelnen Kollegen konkret festgelegt.

(Und genau das ist hier der springende Punkt - es gibt keine täglich angesagten Arbeitszeiten! Wer so was macht, hat also außerdem versäumt, gewisse Spitzenzeiten, einen gewissen Anteil Fehlzeiten und die Urlaubszeiten in seine Dienstpläne einzuberechnen. Für die ERstellung von Dienstplänen gibts nämlich auch Vorschriften. Von denen hat der anscheinend überhaupt keinen Plan)


Beim Dienstplan muss der Arbeitgeber Grenzen beachten

Bei der Aufstellung des Dienstplans hat der Arbeitgeber keine freie Hand. Vielmehr hat er bei der Dienstplangestaltung bestimmte Regeln einzuhalten. Diese können sich ergeben aus

* dem Arbeitsvertrag des einzelnen Mitarbeiters,
* einer Betriebsvereinbarung,
* einem anwendbaren Tarifvertrag,
* aus dem Arbeitszeitgesetz oder
* anderen Rechtsquellen (Mutterschutzgesetz, Sozialgesetzbuch etc.).


Arbeitsvertrag als Schranke

Zunächst kann der individuelle Arbeitsvertrag die Dienstplangestaltung einschränken. Ist beispielsweise arbeitsvertraglich vereinbart, dass die Arbeitszeit zwischen 8.00 und 16.00 Uhr liegt, kann der betroffene Kollege vom Arbeitgeber nur innerhalb dieser Zeit eingesetzt werden. Will der Arbeitgeber ihn außerhalb dieses Zeitraums beschäftigen, muss der Arbeitsvertrag dementsprechend geändert werden. Das geht aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Beschäftigten.



TIPP

Selbst wenn die Lage der Arbeitszeit nicht eindeutig im Arbeitsvertrag geregelt ist, muss der Arbeitgeber bei der Diensteinteilung auf besondere Belange der Kollegen Rücksicht nehmen. Beispielsweise dürfen Arbeitnehmer nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, wenn deren Gesundheit dadurch gefährdet wird oder sie kleine Kinder bzw. pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben.


Arbeitszeitgesetz gilt immer

Auch Regelungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen können die Gestaltungsmöglichkeiten bei Dienstplänen beeinflussen. Wichtig ist auch, dass Dienstpläne nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Das bedeutet insbesondere, dass

* die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden betragen darf,
* bestimmte Ruhepausen und Ruhezeiten einzuhalten sind und
* an Sonn- und Feiertagen nur in bestimmten Ausnahmefällen gearbeitet werden darf.


Ihre Mitbestimmungsrechte sind weitreichend

Beachten Sie, dass Sie als Betriebsrat bei der Aufstellung von Dienstplänen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG besitzen. Danach bestimmen Sie bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mit.

Wie gesagt, wenn der Personalrat nur seine Eier schaukelt, ist der Anwalt dran und der hat die besten Chancen!

Die Bestimmungen zur Erstellung von Dienstplänen findet man auch im Internet.
kurt47
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Chaotische Verhältnisse?

Beitrag von kurt47 »

Wie soll das funktionieren - irgendeiner ändert einen Dienstplan ohne die Beteiligten zu informieren?
Das sind ja Maghrebinische Geschichten 8)
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dove
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Re: Chaotische Verhältnisse?

Beitrag von dove »

kurt47 hat geschrieben:Wie soll das funktionieren - irgendeiner ändert einen Dienstplan ohne die Beteiligten zu informieren?
Das sind ja Maghrebinische Geschichten 8)
Na Kurt,
das ist bei uns "Normal",
und vielen Dank freiwild für die ausführliche Darstellung.
Ich hab´s nun nicht direkt überprüft (sitz im Moment auch nicht vor Ort) denke aber mal das der Betriebsrat überhaupt nicht in die Dienstplangestaltung bzw. deren Prüfung involviert ist.

Maghrebinische zuständ eben.
Bei uns Normaler Alltag, tangiert mich im Moment nicht, aber wer weiß was die Zukunft bringt Bild
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11:15 min
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Dove - schönes Avatar-Bildchen - zeigt die Zustände in den Behörden und Postnachfolgeunternehmen wirklich gut. Manchmal ist so eine Möhre nicht mal mehr vorhanden - und trotzdem schuften sich die Beamten den Wolf.
Siedler
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Re: Öffentliches "Anprangern"

Beitrag von Siedler »

Hab mich beim Betriebsrat und Diensteinteiler über die Dienstplangestaltung beschwert.

Ausschnitt aus der Beschwerde:
"Der Dienstplan wird gewöhnlich am
Donnerstag für die darauffolgende Arbeitswoche bekannt gegeben. Aufgrund dieser kurzfristigen
Veröffentlichung ist es mir nicht möglich, frühzeitig notwendige Termine auf einen freien Tag
zu legen."

Der Diensteinteiler macht die Dienstpläne für ca. 250 Personen (Schichtdienst).
Sinngemäß mein Chef: Es geht nicht anders
Sinngemäß Betriebsrat: Sie versuchen schon länger eine Lösung zu finden
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Bundesfreiwild
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Re: Öffentliches "Anprangern"

Beitrag von Bundesfreiwild »

Chef: kein Bock
Betriebsrat: auch kein Bock

Ein BR kann seine Mitbestimungsrechte auch per Gericht einfordern, wenn seine Mitbestimmungsrechte dauernd unterlaufen werden.

Ein wöchentlicher Dienstplan für 250 Mann??? Das ist ja wohl lächerlich. In solch großen Dienstpläne plant man eine bestimmte Ausfallquote einfach mit ein, dann ist es egal, ob der eine oder andere mal - aus welchen Gründen auch immer - nicht kommen kann.
Wenn das in Dienstpläne nicht eingearbeitet wird, ist das ein Zeichen für taktische Inkompetenz.

Bei 250 Leuten wird ja jede Tätigkeit sogar mehrfach besetzt sein, da muss man nicht wöchentlich einen neuen Plan machen.
Das ist ja wohl das hohlste, was ich über Dienstpläne jemals gehört habe.
Andrea5
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Re: Öffentliches "Anprangern"

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Nanuk-69,
in welcher Branche arbeitest du denn? Das was da passiert geht überhaupt nicht. Ich hab auch längere Zeit Schichtarbeit bei der Telekom
geschmacht. Schichtarbeit+Gleitzeit, hieß das. Man hatte schichtfreie Tage gehabt, wo man kommen konnte wo man wollte und eben
Schichten, wo man nach Absprache auch gleiten konnte (entweder später kommen oder früher gehen oder umgekehrt). Aber nur wenn
das Personal es hergab.

Ein Schichtplan wird im Normalfall für ein ganzes Jahr aufgestellt. Bei einem guten Schichtplan können eventuell auch Wünsche berück-
sichtigt werden. Da müssen sich aber alle zusammensetzen und damit einverstanden sein. Klappt aber auch nicht immer. Als Schicht-
gänger muß man auch Planungssicherheit haben, daß wäre ja sonst familienfeindlich. Man ist ja schon manchmal schlechtergestellt als
Leute die nur Tagesdienst (am besten noch mit Gleitzeit) machen. Im Schichtplan wird auch der Jahresurlaub eingetragen (die Schichten
werden dann auf die anderen Leute verteilt, damit man Urlaub nehmen kann). Dann wird der Schichtplan zur Genehmigung dem Betriebs-
rat vorgelegt.

Die einzigsten kunterbunten Änderung, die es im Schichtplan geben darf, ist die Diensttauscherei mit Arbeitskollegen.

LG
Andrea
Siedler
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Re: Öffentliches "Anprangern"

Beitrag von Siedler »

Mein Chef versucht die Mitarbeiter auf möglich vielen Stellen auszubilden.
Daher sind immer welche in Einweisung.
Man sollte möglichst auf 4-5 Stellen Dienst machen können.

Es gibt noch Kollegen die eine Planstelle haben und planmäßig Dienst machen.
Bei denen traut sich der Diensteinteiler auch nicht, die abweichend vom Dienstplan einzusetzen.

Es gibt auch eine Geldprämie, wenn Du im Monat auf verschiedenen Stellen Dienst machst.
Kann durch die verschiedenen Arbeitsorte mit viel Fahrerei verbunden sein, da man den Arbeitsplatz (bis auf evtl. den einen, den man am Wohnort hat) nur mit dem Auto erreichen kann.
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Bundesfreiwild
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Re: Öffentliches "Anprangern"

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wer Dienstpläne erstellt, muss schon im Voraus die Erfahrungwerte von Ausfällen Urlaub/Krankheit, etc. im Dienstplan berücksichtigen, sodass im Normalfall überhaupt kein Personalengpass entstehen kann.

Wie ein Dienstplan aufzustellen ist, dafür gibts gesetzliche und tarifliche Regelungen. Wichtig sind auch die Ruhezeiten zwischen den Schichten. Von daher ist Schicht auf Zuruf beidseits einiges zu beachten.

Damit eine Planungssicherheit für das Privatleben gegeben ist (Familienmanagement, Arzttermine, Freizeitplanung) muss ein Dienstplan auch mit einer gewissen Sicherheit auch länger funktionieren. Wenn jetzt nicht grad das Wohlergehen von Menschen gefährdet ist, würde ich mal sagen, dass dauernde Schichtänderungen nicht vorkommen dürften.
Wenn dies dauernd so ist, beweist das eine totale Fehlplanung des Schichtplanes.

Also... es ist ja normal, dass man vom Teamleiter gefragt wird, ob man einen Ausfall ersetzen kann. Entweder man sagt ja oder nein. Im Fall 2 muss er halt einen anderen fragen. Der Dienstplan ist der Plan, den ich zu erfüllen habe. In der Regel gilt ein Dienstplan für das Jahr und wird - aufgrund vom Anrufverhalten der Kundschaft oder der zu erledigenden Arbeit und dem verfügbaren Personal - jedes Jahr überarbeitet. Vielleicht auch mal halbjährlich. Aber er soll schon für einen längeren Zeitraum gelten, so dass man seine privaten Termine auch langfristig planen kann.

Und auf jeden Fall ist der Betriebsrat bei der Arbeitszeitverteilung in der Mitbestimmung. Er kann sich da eigentlich gar nicht raushalten, weil ein Dienstplan ohne BR-Genehmingung eigentlich gar nicht in Kraft tritt!! Also wäre eine Gretchenfrage bei Planänderungen, die Frage an den Teamleiter, ob der BR den neuen Plan abgesegnet hat oder nicht.
Wenn nicht... dann Schulterzucken und soll er sich doch einen anderen suchen, der die Schicht trotzdem macht.

In den meisten Fällen gibts für Dienstpläne auch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die Besonderheiten des Betriebes hinsichtlich der Schichtarbeit regeln kann. Wenn es die nicht gibt, gelten die gesetzlichen und tariflichen Regelungen. BR fragen und Einsicht nehmen - das Recht jeden Mitarbeiters.
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