Genehmigung von Nebentätigkeiten (Neben- und ehrenamtlich)
Verfasst: 23. Jun 2011, 15:08
Hallo,
ich überlege mir derzeit ein Einstellungsangebot für den gehobenen Beamtendienst (3. Qualifikationsphase) in Bayern anzunehmen.
Nun habe ich folgendes Problem bzw. folgende Frage:
Ich möchte meinen derzeitgen Hauptberuf nicht komplett aufgeben, sondern sowohl während der Ausbildung/Studium als auch später während der hauptberuflichen Tätigkeit als Beamter als 400-Eurojob weiterführen.
Nun arbeitet ein Beamter in Bayern ja derzeit noch 42 Std./Woche, was bedeuten würde, dass ich nach ArbZG durchschnittlich(!) 6 Stunden/Woche nebenberuflich arbeiten dürfte, also auf 4 Wochen gesehen 24 Std.! Mein Verdienst würde ca. 8-9 Euro/Std. also 192-216 Euro auf 4 Wochen gesehen betragen. Die Nebentätigkeit würde ich an zwei bzw. drei Wochenende (an Samstag oder Sonntag) (-> durchschnittlich 6 Stunden pro Woche) ausführen.
Kann ich damit rechnen, dass diese Nebentätigkeit genehmigt wird?
Bitte um Antworten.
MfG
yxcvbnm1989
ich überlege mir derzeit ein Einstellungsangebot für den gehobenen Beamtendienst (3. Qualifikationsphase) in Bayern anzunehmen.
Nun habe ich folgendes Problem bzw. folgende Frage:
Ich möchte meinen derzeitgen Hauptberuf nicht komplett aufgeben, sondern sowohl während der Ausbildung/Studium als auch später während der hauptberuflichen Tätigkeit als Beamter als 400-Eurojob weiterführen.
Nun arbeitet ein Beamter in Bayern ja derzeit noch 42 Std./Woche, was bedeuten würde, dass ich nach ArbZG durchschnittlich(!) 6 Stunden/Woche nebenberuflich arbeiten dürfte, also auf 4 Wochen gesehen 24 Std.! Mein Verdienst würde ca. 8-9 Euro/Std. also 192-216 Euro auf 4 Wochen gesehen betragen. Die Nebentätigkeit würde ich an zwei bzw. drei Wochenende (an Samstag oder Sonntag) (-> durchschnittlich 6 Stunden pro Woche) ausführen.
Kann ich damit rechnen, dass diese Nebentätigkeit genehmigt wird?
Bitte um Antworten.
MfG
yxcvbnm1989