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Genehmigung von Nebentätigkeiten (Neben- und ehrenamtlich)

Verfasst: 23. Jun 2011, 15:08
von yxcvbnm1989
Hallo,

ich überlege mir derzeit ein Einstellungsangebot für den gehobenen Beamtendienst (3. Qualifikationsphase) in Bayern anzunehmen.

Nun habe ich folgendes Problem bzw. folgende Frage:

Ich möchte meinen derzeitgen Hauptberuf nicht komplett aufgeben, sondern sowohl während der Ausbildung/Studium als auch später während der hauptberuflichen Tätigkeit als Beamter als 400-Eurojob weiterführen.

Nun arbeitet ein Beamter in Bayern ja derzeit noch 42 Std./Woche, was bedeuten würde, dass ich nach ArbZG durchschnittlich(!) 6 Stunden/Woche nebenberuflich arbeiten dürfte, also auf 4 Wochen gesehen 24 Std.! Mein Verdienst würde ca. 8-9 Euro/Std. also 192-216 Euro auf 4 Wochen gesehen betragen. Die Nebentätigkeit würde ich an zwei bzw. drei Wochenende (an Samstag oder Sonntag) (-> durchschnittlich 6 Stunden pro Woche) ausführen.
Kann ich damit rechnen, dass diese Nebentätigkeit genehmigt wird?

Bitte um Antworten.

MfG
yxcvbnm1989

Verfasst: 7. Jul 2011, 23:31
von yxcvbnm1989
Bei einem Gespräch hat man mir mitgeteilt, dass von einem Beamten insgesamt 1/5 der hauptberuflichen Arbeitszeit für Nebentätigkeiten verwendet werden könnte. Somit wäre insgesamt mind. 8 Stunden pro Woche möglich.