Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsgerich

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Fragero
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Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsgerich

Beitrag von Fragero »

Guten Abend,

wann ist denn nun eigentlich einmal mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Weihnachtsgeld / Sonderzuwendung zu rechnen ?

Würde das etwaig sogar bedeuten, das die Sonderzuwendung ab 2004 nachgezahlt würde ? :oops:

Liebe Grüße

Fragero
t-onkel
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Beitrag von t-onkel »

... schau mal da:

http://www.bverfg.de/organisation/erled ... _2011.html (Zweiter Senat, Nr. 3).

Im übrigen würde ich einfach mal abwarten, statt zu spekulieren ...
Gruß
T-Onkel
Fragero
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Beitrag von Fragero »

bin einmal gespannt, wann hier endlich einmal entschieden wird....... :?: :?: :?:

Liebe Grüße

Fragero
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Fragero - es erhebt sich - selbst bei einem positiven Urteil für die Beamten - die Frage, ob die T die Nachzahlung dann an ALLE Beamten leisten muss, oder nur an die, die gegen die Sonder-Besoldungsliste auch Widerspruch eingelegt haben.

Gab schon andere Fälle, wo auch ver.di behauptet hat, man müsse nicht persönlich Widerspruch einlegen, weils bei Erfolg bei allen eine Nachzahlung gäbe - war aber nix. Nur die Widersprüchler, die ihr Recht auch tatsächlich eingefordert hatten, bekamen die Kohle.

(Meines Wissens gings damals um irgendwelche Kinderzuschläge oder ähnliches).

Also - ich habe 1. bei der Absenkung auf 34Std-Woche (und des damit begründeten Wegfalls des WEihnachtsgeldes, als ERsatz für den Einkommenswegfall der Tarifkräfte, die ja - im Gegensatz zu Beamten - nach Stunden bezahlt werden) Widerspruch eingelegt und
2. bei Einführung der Sondergehaltsliste für Beamte der Postnachfolgeunternehmen ebenfalls auch dagegen widersprochen.
Ein Beamter wird immer noch für "Anwesenheit" bezahlt und nicht nach Stunden. Sonst müsste man bei einer allgemeinen Anhebung der Wochenarbeitszeit für alle, ja auch die Besoldung entsprechend hochsetzen. Macht man aber nicht - das Gleiche gilt dann m. M. nach auch für Absenkungen der allgemeinen WAZ.
Mal sehen, ob der Richter da auch so sieht.

Im Jahresgeschäftsbericht der T ist ein ordentlicher Batzen Rücklagen für etwaige Nachzahlungen erkenntlich und wird den Aktionären gegenüber als Risiko (für ihre Dividende natürlich) dargestellt.

Wir werden sehen, wie Ministerium und T-AG das Urteil auslegen werden.
Fragero
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Fragero »

Guten Abend,

seit wieviel Jahren ist eigentlich nunmehr schon das Urteil des B-Verfassungsgerichtes anhängig......?

Ich glaube selbst nicht mehr, das dieses Jahr überhaupt ein Urteil ergeht :?

Liebe Grüsse

Fragero
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Mehrere.
Eigentlich gibts ja 2 Klagen.
Eine, die sich grundsätzlich auf den Wegfall der Sonderzahlung bezieht. Die Begründung der T war damals:
Die Tarifkräfte arbeiten nur noch 34 Std und bekommen dadurch rund 10% weniger Entgelt. Wann war das? Ich meine so 2005?
Also ziehen wir den Beamten Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab, das ist dann deren Beitrag, weil sie auch nur noch 34 Std arbeiten müssen.
In Zusammenhang das Ganze mit der Zusicherung, dass durch die Absenkung von Arbeitszeit und Einkommen 10000 Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen. (hhhaaahhaaa)
Außerdem gibts ja auch Betriebe bei der Telekom, deren Beamte weiter 38 Std arbeiten (ohne Sonderzahlung) und in den GmbHn der T werden auch mal 40 Std gefordert.

Die Zweite "Nummer" war dann die Einführung der Sonderbesoldungsliste für Beamte der Postnachfolgeunternehmen, bzw. die anteilige Verrechung der abgesenkten Sonderzahlung in das monatliche Gehalt, wodurch (da bei den PNUs ja nicht mehr gezahlt), eben zwei Beamtenbesoldungslisten entstanden sind.
Dadurch fallen die Beamten der PNUs mit aktiven und Pensionsgehalt hinter den "normalen" Bundesbeamten zurück und zwar immer tiefer zurück, je mehr Sonderzahlung wieder bei den normalen Beamten ins Gehalt einfließt. Das war 2007?

Gegen beide Fakten wurde Widerspruch eingelegt. Vereinzelte Fälle hat man nicht ruhend gestellt, und die Beamten klagen sozusagen als Musterprozess bis zum BVerfG.

Jedenfalls kommen da - weil da mehrere Jahre jetzt schon im Raum stehen, auf die T Nachzahlungen in recht erheblicher Höhe zu, falls die Richter mal zu Potte kommen (wollen sollen).

Meiner Meinung nach wird das Verfahren immer wieder verzögert, mal durch weitere Eingaben der T, die dann vom Richter wieder geprüft werden müssen, oder dadurch, dass "wichtigere" Verfahren vorgezogen werden. Klar ist, das Verfassungsgericht ist mit Richtern besetzt, die im Endeffekt von der Regierung bestellt wurden. Da wird schon hier und da mal ein Schubs von hinten kommen, das Verfahren - wenn mit rechtssicheren Mitteln möglich - bitte doch noch etwas rauszuschieben.

Ach - mir isses egal. Ob nun die Nachzahlung für 5 Jahre kommt oder dann eben für 10. Meiner Meinung nach müsste man dann sogar auf entgangene Zinsen klagen können, wenn nur die reine Nachzahlungssumme rausgerückt wird.

Abwarten.
Rudolf_2
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Rudolf_2 »

Ich bin einer von den knapp dreißig Kolleginnen und Kollegen, deren Klage nicht ruhend gestellt wurde! Und ich werde eine reine Nachzahlung tatsächlich nicht tolerieren, sondern die "marktüblichen" Zinsen fordern! :D Das Finanzamt fordert von seinen säumigen Zahlern schließlich auch Verzugszinsen, selbst bei schwebenden Verfahren... :(
Gruß
Rudolf
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tom
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von tom »

Die Entscheidung wurde noch nicht veröffentlicht.
lt- ProT-in Info soll der Beschluss erst den Beteiligten mitgeteilt werden. Die getroffene Entscheidung wird voraussichtlich noch in diesem Monat veröffentlicht.

Gruß,
Thomas
Fragero
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Fragero »

Guten Abend,

kann mir das Urteil schon denken.....wäre es positiv ausgegangen, dann hätte Verdi, Prot-in doch schon längst einen grossen Erfolg vermeldet.........

Liebe Grüsse

Fragero
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Also:
Aus meiner Erfahrung mit Gerichtsbeschlüssen heraus kann ich darstellen, dass es in der Regel mehrere Tage - je nach Komplexität der Klage - auch 1-2 Wochen dauert, bis das Gericht seinen Beschluss schriftlich niedergelegt hat und den betroffenen Anwälten! zusendet.
In der Regel ist es so, dass - wenn die Beteiligten in einem Verfahren GELADEN sind und bei der Verhandlung anwesend sind, sie natürlich den Beschluss des Richters auch gleich erfahren, weil der ihn halt vor den Beteiligten am Ende der Verhandlung formuliert.

Beim Verfahren des BVG waren die Beteiligten NICHT anwesend. Der Beschluss ist rein nach Aktenlage gefallen. Es war also niemand der Beteiligten dort, um DIREKT über Erfolg oder Miserfolg der Klage informiert werden zu können. Es ruft auch kein Richter an und teilt mal gerade so nebenbei den Anwälten mit, wie es denn ausgegangen ist.

Hier geht es um Zig-Tausend Bundesbeamte - und um SEHR viel Geld, das die Telekom evtl. nachzahlen - bzw. ab sofort mehr zahlen müsste. Das Gericht wird den Beschluss sehr genau ausformulieren, damit der auch "wasserdicht" ist, weil es eben ein Beschluss ist, der das BUNDESbesoldungsrecht auch allgemein betrifft - nämlich mit der Frage, ob ein Beamter nach Arbeitszeit oder nach Dienst besoldet wird und ob es dabei egal ist, ob seine Vollzeit 34 oder 41 Std betragt, sein "Sold" also nicht nach Wochenarbeitszeit angepasst werden kann. Bei Absenkung der Arbeitszeit (bei der T) hat man eben Urlaubs- und Weihnachtgeld als Ausgleichsabsenkung vorgenommen, bei einer Erhöhung der Arbeitszeit würde die T den Sold auf der PNU-BEsoldungstabelle natürlich NICHT nach oben angepasst haben. DIE Frage wird nämlich mit dieser Klage I auch erhoben.

Alle Beteiligen müssen in diesem Falle abwarten, wie der Beschluss aussieht und vor allem wie er schriftlich begründet ist, bevor man sich über den Ausgang der Klagen auslässt. Selbst, wenn man auf dem Flüsterweg schon den Ausgang der Klage wüsste, wäre es nicht angebracht, VOR der formalen Veröffentlichung des BVG damit an die Öffentlichkeit zu gehen. DAs wäre eine Missachtung des Gerichtes.

Also - wir haben jetzt so lange auf das Urteil gewartet, da habe ICH auch noch die paar Tage Zeit, auf den schriftlichen Beschluss und Urteilsbegrundung zu warten.

Im Übrigen ist die Klage II, nämlich die Einführung der Sonderbesoldungsliste PNU von 2009 mit dieser Klage nicht abgehandelt worden. Es ist also spannend. Denn - der Ausgang der Klage I beeinflusst natürlich auch die Klage II - nämlich die Ungleichbehandlung der PNU-Beamten gegenüber den anderen Bundesbeamten auf unterschiedlichen BEsoldungslisten (mal ohne - mal mit Weihnachtsgeldanteil).
In Anbetracht der Tatsache - dass bei der Übernahme der Beamten durch die Aktiengesellschaft per Gesetz verordnet wurde, dass für die PNU-Beamten dadurch KEINE Nachteile entstehen dürfen.

Könnte natürlich sein, dass das Gericht die Sonderzahlung als absolute Good-Will-Aktion abtut und nicht als Anspruch betrachtet, allerdings wäre dann der Ungleichbehandlung aller Bundesbeamten quer durch alle Bundesbehörden, die mit der Bundesbeamtenbesoldungsliste arbeiten, geöffnet. Und da das Weihnachtsgeld ja Anteilmässig in die Monatsbezüge eingearbeitet wurde und nciht mehr EXTRA ausgewiesen wird, ist es - zumindest meiner Auffassung nach - auch fester Bestandteil des Gehaltes - vor allem, wenn es eben für Bundesbeamte gilt - die eben auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegen: A8 bekommt A8 - egal in welcher Behörde.

Also erstmal den offiziellen Beschluss und Begründung des Urteils abwarten und hier nicht schon wieder irgendwelche Geheimhaltungs- oder Verschleierungstheorien aufstellen. Meine Güte, das Misstrauen mancher Menschen hat ja anscheinend keine Grenzen.
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Gibt welche, die das auch schon tun. Kommt eben drauf an, in welcher GmbH der T man arbeitet.

Meine Befürchtung ist sowieso, dass ver.di dem Arbeitgeber in den neuen Tarifenvereinbarungen (alle TV enden Ende 2012) da aufs Pferd hilft und konzerweit mit hohen Wochenarbeitszeiten abschliesst. Dann hätte der Arbeitgeber auch die Befriedigung, dass er für die höheren Personalkosten wenigstens auch mehr Arbeitszeit verlangen kann.
Wir werden sehen, wo es hinlaufen wird.
Rudolf_2
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo zusammen!
Bundesfreiwild hat hier völlig recht:
Niemand wird vorab informiert! Selbst die betroffenen Kläger bekommen erst dann entsprechende Post von ihren Anwälten, wenn diese die Urteilsbegründung in Händen halten UND diese gelesen haben!
Erst danach bekommt der Kläger die nötigen Informationen, nebst den möglichen Empfehlungen seines Anwalts!
Das nimmt dann natürlich zusätzlich noch etwas Zeit in Anspruch...
Also:
Immer schön ruhig bleiben, und abwarten!

@ "mitsumo" und "Grubi_...":
Ja, bei Pro-T-in geht es manchmal wie in einem Kindergarten zu! In diesem Fall soll aber wohl eher der Eindruck erweckt werden, dass es von Vorteil ist zahlendes Mitglied zu sein (oder zu werden)! Zumindst kann hier schnell die Vorstellung entstehen, da bestimmte Informationen sowieso NUR FÜR ZAHLENDE MITGLIEDER zugänglich sind, dass diese Informationen auf anderem Wege nicht zu erlangen sind. Daher auch das "Laufband mit der Mini-Ankündigung", denn hier kann man sich schließlich anschließend nur als Mitglied einloggen - und der reine Leser dieser Seite bleibt aussen vor!
Eine etwas subtile "Mitgliederwerbung", wie ich finde, denn diese Entscheidung ist eben kein Individual-Urteil, sondern ein GRUNDSATZURTEIL, das ALLE T-Beamten angeht!
Gruß
Rudolf
Gruß
Rudolf
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Armerbea »

Hallo,

Danke !!
Zuletzt geändert von Armerbea am 23. Feb 2012, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Laut der Klage steht jedem PNU-Beamten das Weihnachtsgeld zu, egal ob er 34 oder 41 Std arbeitet. Genau nämlich nach der Bundesbeamtenbesoldungsliste, die für ALLE Bundesbeamten gilt. Und da steht eben nix von Wochenarbeitszeit. Oder Sonderzahlung nur als Prämie bei Zielerreichung oder ähnliche Scherze.

Falls man gegen den Wegfall von Urlaubs- und Weihnachtsgeld widersprochen hat, hat man bei Erfolg der Klage die Chance auf Nachzahlung. Die T bildet - laut ihrem öffentlichen Geschäftsbericht - seit Jahren für die Nachzahlung Rücklagen in ziemlicher Höhe und bezeichnet das Klageverfahren als "Personalkostenrisiko" für die Aktionäre.

Leute - wir brauchen hier nicht weiter Einzelheiten der Angelegenheit zu diskutieren, bevor wir nicht den Beschluss des BVG und die Begründung kennen. Warten wir doch einfach noch ne Woche ab, bis die veröffentlicht wird. Dann sehen wir alle klarer.
Fragero
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Fragero »

Mitsumo hat geschrieben:
Grubi_Scheibenklar hat geschrieben:....Sobald ein positiver Entscheid vorläge könnten die Widerspruchsführer PST anschreiben, um ggf. entgangene Bezüge nebst Zinseszins einzufordern (Nachberechnung der Bezüge seit dem ersten Widerspruch).
Ein erneutes Anschreiben des PST ist natürlich vollkommen unnötig. Es liegen dem PST ja die Widersprüche vor und die werden dann beschieden. Das bedarf keinem neuen Anschreiben des Beamten.

PST noch mal anschreiben sorgt höchstens dafür, dass sich die Bearbeitung noch länger hinzieht, da dann neben den über 30.000 Widersprüchen dann auch noch diese - unnötigen - Schreiben bearbeitet werden müssten.
Guten Abend,

ich habe aber k e i n e n Widerspruch eingelegt. Hintergrund war, die nachfolgende Mitteilung:

Konzern Deutsche Telekom (Inland)
CC HRM Kurz-Info für aktive Beamtinnen und Beamte sowie
für Führungskräfte 21. Oktober 2009 ©
Besoldungsrecht:
Bezügemitteilung/Sonderzahlung; keine
Notwendigkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes am 11.02.2009 hat der Gesetzgeber die Beträge, die
bisher die jährlich gezahlte Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz darstellten, für alle
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in das monatliche Grundgehalt integriert.
Für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten ist der Anspruch auf die
Sonderzahlung bereits nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes vom 9. November
2004 entfallen. Demgemäß wurde die Sonderzahlung für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten
Beamten nicht in das monatliche Grundgehalt integriert.
Die Rechtsgrundlage für die bei den Postnachfolgeunternehmen gültigen Besoldungstabellen findet sich in § 78
BBesG. Die Deutsche Telekom AG geht in Übereinstimmung mit den Bundesministerien der Finanzen und des
Inneren sowie den Gewerkschaften ver.di, DPVKOM und CGPT davon aus, dass § 78 BBesG verfassungsmäßig ist.
Um unnötigen administrativen Aufwand durch Widersprüche und ggf. Klageverfahren zu vermeiden, hat die
Deutsche Telekom AG mit den Gewerkschaften ver.di, DPVKOM und CGPT jeweils eine dahingehende
Vereinbarung geschlossen, dass die Deutsche Telekom AG die Differenz zu der Besoldung der übrigen
Bundesbeamten nachzahlt, wenn höchstrichterlich entschieden werden sollte, dass die für die
Postnachfolgeunternehmen gültigen Besoldungstabellen nicht verfassungsgemäß sind. Die Deutsche Telekom AG
hat daher - um Widersprüche und Klageverfahren zu vermeiden - auf den Einwand der Verjährung verzichtet.
Die Deutsche Telekom AG hat nunmehr entschieden, dass auch die aktiven Beamtinnen und Beamten, die nicht
Mitglied einer dieser drei Gewerkschaften sind, keine Anträge oder Widersprüche gegen die abgesenkten
Besoldungstabellen einlegen müssen. Auch diese erhalten die Differenz nachgezahlt, wenn
höchstrichterlich entschieden werden sollte, dass die für die Postnachfolgeunternehmen gültigen Tabellen nicht
verfassungsgemäß sein sollten.
Rechtsmittel gegen die Bezügemitteilung sind daher nicht erforderlich und wir bitten von derartigen Eingaben
abzusehen. Sollten Sie bereits Rechtsmittel gegen die Bezügemitteilung eingelegt haben und sollten diese noch
nicht beschieden sein, so bitten wir darum, diese zurückzunehmen.
Ansprechpartner: Bei Fragen zu
diesem Thema, wenden Sie sich
bitte an die Personal Service Line
des PST, Telefon: 0800 330 2500

Habe ich nunmehr doch etwas verpasst...........? :roll: :roll:

Liebe Grüße

Fragero
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