Mitsumo hat geschrieben:Grubi_Scheibenklar hat geschrieben:....Sobald ein positiver Entscheid vorläge könnten die Widerspruchsführer PST anschreiben, um ggf. entgangene Bezüge nebst Zinseszins einzufordern (Nachberechnung der Bezüge seit dem ersten Widerspruch).
Ein erneutes Anschreiben des PST ist natürlich vollkommen unnötig. Es liegen dem PST ja die Widersprüche vor und die werden dann beschieden. Das bedarf keinem neuen Anschreiben des Beamten.
PST noch mal anschreiben sorgt höchstens dafür, dass sich die Bearbeitung noch länger hinzieht, da dann neben den über 30.000 Widersprüchen dann auch noch diese - unnötigen - Schreiben bearbeitet werden müssten.
Guten Abend,
ich habe aber k e i n e n Widerspruch eingelegt. Hintergrund war, die nachfolgende Mitteilung:
Konzern Deutsche Telekom (Inland)
CC HRM Kurz-Info für aktive Beamtinnen und Beamte sowie
für Führungskräfte 21. Oktober 2009 ©
Besoldungsrecht:
Bezügemitteilung/Sonderzahlung; keine
Notwendigkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes am 11.02.2009 hat der Gesetzgeber die Beträge, die
bisher die jährlich gezahlte Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz darstellten, für alle
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in das monatliche Grundgehalt integriert.
Für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamtinnen und Beamten ist der Anspruch auf die
Sonderzahlung bereits nach dem Ersten Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes vom 9. November
2004 entfallen. Demgemäß wurde die Sonderzahlung für die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten
Beamten nicht in das monatliche Grundgehalt integriert.
Die Rechtsgrundlage für die bei den Postnachfolgeunternehmen gültigen Besoldungstabellen findet sich in § 78
BBesG. Die Deutsche Telekom AG geht in Übereinstimmung mit den Bundesministerien der Finanzen und des
Inneren sowie den Gewerkschaften ver.di, DPVKOM und CGPT davon aus, dass § 78 BBesG verfassungsmäßig ist.
Um unnötigen administrativen Aufwand durch Widersprüche und ggf. Klageverfahren zu vermeiden, hat die
Deutsche Telekom AG mit den Gewerkschaften ver.di, DPVKOM und CGPT jeweils eine dahingehende
Vereinbarung geschlossen, dass die Deutsche Telekom AG die Differenz zu der Besoldung der übrigen
Bundesbeamten nachzahlt, wenn höchstrichterlich entschieden werden sollte, dass die für die
Postnachfolgeunternehmen gültigen Besoldungstabellen nicht verfassungsgemäß sind. Die Deutsche Telekom AG
hat daher - um Widersprüche und Klageverfahren zu vermeiden - auf den Einwand der Verjährung verzichtet.
Die Deutsche Telekom AG hat nunmehr entschieden, dass auch die aktiven Beamtinnen und Beamten, die nicht
Mitglied einer dieser drei Gewerkschaften sind, keine Anträge oder Widersprüche gegen die abgesenkten
Besoldungstabellen einlegen müssen. Auch diese erhalten die Differenz nachgezahlt, wenn
höchstrichterlich entschieden werden sollte, dass die für die Postnachfolgeunternehmen gültigen Tabellen nicht
verfassungsgemäß sein sollten.
Rechtsmittel gegen die Bezügemitteilung sind daher nicht erforderlich und wir bitten von derartigen Eingaben
abzusehen. Sollten Sie bereits Rechtsmittel gegen die Bezügemitteilung eingelegt haben und sollten diese noch
nicht beschieden sein, so bitten wir darum, diese zurückzunehmen.
Ansprechpartner: Bei Fragen zu
diesem Thema, wenden Sie sich
bitte an die Personal Service Line
des PST, Telefon: 0800 330 2500
Habe ich nunmehr doch etwas verpasst...........?
Liebe Grüße
Fragero