Hallo zusammen,
da ich schon öfter mitgelesen habe muss ich jetzt auch mal eine Frage stellen. Seit nunmehr 5 Monaten bin ich wegen Depressionen krankgeschrieben und es besteht in absehbarer Zeit auch keine Aussicht auf Besserung. Bisher wurde noch keine Untersuchung beim Betriebsarzt angeordnet. Und nun mein Problem: Aus privaten und gesundheitlichen Gründen muss ich im August umziehen da ich die Unterstützung meiner Familie benötige da ich es alleine momentan nicht schaffe mich ausreichend um mich und meine Kinder zu kümmern. Dies würde aber bedeuten das mein Wohnort 650km von meinem Dienstort entfernt ist. Geht das, ist das meinem Arbeitgeber egal wo ich wohne? Vielleicht hat hierzu der ein oder andere ein paar Informationen für mich wie ich mich hier verhalten soll. Vielen Dank.
Gruß, Luna
während Dienstunfähigkeit Wohnort wechseln?
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Hallo luna 07
zunächst bedauere ich sehr, dass es dir gesundheitlich gegenwärtig so schlecht geht und hoffe, dass du bald wieder gesund wirst.
Zu deiner Frage:
Aus meiner Ausbildungszeit (1970er Jahre) weiß ich noch aus dem Beamtenrecht, dass der Umzug eines länger erkrankten Beamten (oder Pensionisten) innerhalb der BRD kein Problem ist - die neue Anschrift muß aber dem Arbeitgeber u. Bezügestelle mitgeteilt werden (z. Bsp. wegen evtl. Vorladungen beim Amts- oder Betriebsarzt). Du bist ein freier Bürger und kannst dich aufhalten wo du willst (hiervon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die bei dir nicht zutreffen dürften). Etwas schwieriger dürfte es bei einem Umzug in Ausland werden, hier ist unbedingt eine Absprache mit dem Arbeitgeber notwendig.
Ich gehe davon aus, dass sich da bis heute nichts geändert hat.
Gruß
Schäferhund
zunächst bedauere ich sehr, dass es dir gesundheitlich gegenwärtig so schlecht geht und hoffe, dass du bald wieder gesund wirst.
Zu deiner Frage:
Aus meiner Ausbildungszeit (1970er Jahre) weiß ich noch aus dem Beamtenrecht, dass der Umzug eines länger erkrankten Beamten (oder Pensionisten) innerhalb der BRD kein Problem ist - die neue Anschrift muß aber dem Arbeitgeber u. Bezügestelle mitgeteilt werden (z. Bsp. wegen evtl. Vorladungen beim Amts- oder Betriebsarzt). Du bist ein freier Bürger und kannst dich aufhalten wo du willst (hiervon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen, die bei dir nicht zutreffen dürften). Etwas schwieriger dürfte es bei einem Umzug in Ausland werden, hier ist unbedingt eine Absprache mit dem Arbeitgeber notwendig.
Ich gehe davon aus, dass sich da bis heute nichts geändert hat.
Gruß
Schäferhund
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So einfach ist es aber doch nicht. Denn man muss ja seine Regelarbeitsstelle auch erreichen können. Sofern man krank geschrieben ist und bleibt, ist der Wohnsitz zwar nicht so relevant. Falls es aber eine dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes werden soll und eine Rückkehr zur Arbeit evtl. anstehen könnte, wird es doch wieder wichtig wo man wohnt.
Der korrekte Weg wäre eigentlich, aus den aufgeführten Gründen (Krankheit, eigene Betreuung, Betreuung der Kinder, etc.) einen Versetzungantrag zu stellen.
Vorher sollte man sich evtl. mal mit der Schwerbehindertenvertretung oder mit der Sozialbetreuung (innerhalb des BAD angesiedelt) intensiv unterhalten, wie man das Thema anpackt. Nichts ins Blaue hinein machen, was nachher zu beamtenrechtlichen Schwierigkeiten führen könnte.
Der korrekte Weg wäre eigentlich, aus den aufgeführten Gründen (Krankheit, eigene Betreuung, Betreuung der Kinder, etc.) einen Versetzungantrag zu stellen.
Vorher sollte man sich evtl. mal mit der Schwerbehindertenvertretung oder mit der Sozialbetreuung (innerhalb des BAD angesiedelt) intensiv unterhalten, wie man das Thema anpackt. Nichts ins Blaue hinein machen, was nachher zu beamtenrechtlichen Schwierigkeiten führen könnte.