Beurlaubungsdauer - wie lange möglich?
Verfasst: 26. Mai 2011, 18:01
Hallo Community,
ich würde gerne mal Klarheit im Bezug auf Beurlaubung bekommen.
Fall A:
A wird verbeamtet auf Lebenszeit, lässt sich 5 Jahre beurlauben für Studium, Amt fordert Rückkehr in Dienstverhältnis oder Beamtenverhältnis wird aufgelöst. Kann A theoretisch sein Studium um 4 Jahre verlängern und erstmal 5 Jahre in einem neuen Beruf arbeiten. Ist somit eine Rückkehr jederzeit möglich. Werden weiterhin Bezüge erstattet?
Fall B:
B wird verbeamtet auf Lebenszeit, bekommt ein Kind. Darf B bis zur Volljährigkeit des Kindes sich beurlauben lassen. Werden weiterhin Bezüge erstattet?
Fall C:
C hört von Fall B und möchte das selbe haben. Doch C ist männlich und hat auch ein Kind. Darf C die selben Regeln wie B haben?
Im Endeffekt: Darf sich B für 18 Jahre beurlauben lassen. Interessiert das Amt, ob B während der Zeit studiert bzw. ein Kind hat. Werden weiterhin Bezüge gezahlt?
Sind alle drei Fälle möglich?
Danke für eure Antworten.
ich würde gerne mal Klarheit im Bezug auf Beurlaubung bekommen.
Fall A:
A wird verbeamtet auf Lebenszeit, lässt sich 5 Jahre beurlauben für Studium, Amt fordert Rückkehr in Dienstverhältnis oder Beamtenverhältnis wird aufgelöst. Kann A theoretisch sein Studium um 4 Jahre verlängern und erstmal 5 Jahre in einem neuen Beruf arbeiten. Ist somit eine Rückkehr jederzeit möglich. Werden weiterhin Bezüge erstattet?
Fall B:
B wird verbeamtet auf Lebenszeit, bekommt ein Kind. Darf B bis zur Volljährigkeit des Kindes sich beurlauben lassen. Werden weiterhin Bezüge erstattet?
Fall C:
C hört von Fall B und möchte das selbe haben. Doch C ist männlich und hat auch ein Kind. Darf C die selben Regeln wie B haben?
Im Endeffekt: Darf sich B für 18 Jahre beurlauben lassen. Interessiert das Amt, ob B während der Zeit studiert bzw. ein Kind hat. Werden weiterhin Bezüge gezahlt?
Sind alle drei Fälle möglich?
Danke für eure Antworten.
