Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

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Anton
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Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von Anton »

Erledigt. 8)
Zuletzt geändert von Anton am 6. Jul 2011, 12:33, insgesamt 2-mal geändert.
Anton
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Beitrag von Anton »

Keiner 'ne Idee?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man mit MS Beamter auf Lebenszeit werden kann. Kann mich an einen Fall erinnern, da wurde ein Bewerber für den nichttechnischen Verwaltungsdienst abgelehnt, weil er zu hohen Blutdruck hatte.
Anton
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Beitrag von Anton »

Ohne Schwerbehindertenstatus bzw. Gleichstellung haben Sie Recht, ja.

Abgelehnt wird man, dann aus dem Grund, da der Amtsarzt mit einem hohen Maß an Wahrscheinlichkeit ausschließen muss, dass es bis zur Pension zu einer vorzeitigen DU kommt.

Bei Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten gilt ein Prognosezeitraum von bis zu 10 Jahren, in der eine DU - mit hohem Maß an Wahrscheinlichkeit- ausgeschlossen werden muss.
Anton
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Beitrag von Anton »

*Ausgrab* ;-)
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Hätte ich vor 10 Tagen geantwortet, dann wäre meine Aussage etwa so ausgefallen wie die von Klaus. Inzwischen habe ich mich etwas umgehört:

Bei Schwerbehinderten (und Gleichgestellten) ist der Prognosezeitraum wesentlich kürzer. Bund und Länder haben für sich jeweils unterschiedliche Rechtsgrundlagen , meist der sogenannte "Fürsorgeerlass", geschaffen. In dem von Baden-Württemberg heist es beispielsweise "Schwerbehinderte dürfen auch dann als Beamte eingestellt werden, wenn als Folge ihrer Behinderung eine vorzeitige Dienstunfähigkeit möglich ist.
Es muss aber bei der Einstellung und bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit davon ausgegangen werden können, dass die schwerbehinderte Person mindestens fünf Jahre dienstfähig bleibt; dies muss im amtsärztlichen Gutachten zum Ausdruck kommen."

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
16_Tonnen
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Re: Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von 16_Tonnen »

Einen wunderschönen guten Tag oder als treuer bayerischer Beamter: "Grüß´ Gott"!

-ich habe einfach mal ein bisschen nach dem Wissen ums die Verbeamtung mit der Diagnose Multipler Sklerose gesucht.

Ich habe seit 2001 die Diagnose MS, befand mich dennoch bis 2004 im Lehramtsstudium Musik für das gymnasiale Lehramt in Bayern, habe mich aber bereits während des Studiums um einen Schwerbehindertenausweis gekümmert.

Nach dem 2.Examen dann 2005 erst der "Schock": Erlärung des Amtsarztes: "Nachdem die (bei Behinderten) 5-Jahres-Prognose nicht abgegeben werden kann, bleibt mir nur ein unbefristetes Angestelltenverhältnis.

Nach Abschluss des Referendariats also LASS Stelle - immerhin hat das reibungslos funktioniert! Habe allerdings nie aufgegeben, im Juli 2008 fand ich in Erlangen dann einen Arzt an der Uniklinik, der mir bescheinigt hat, dass mein Gesundheitszustand bei der momentanen medikamtentösen Einstellung mindestens für die nächsten 5 Jahre stabil bleiben sollte.

Im Oktober 2008 dann die Nachricht: Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, dann wegen meiner bereits 3 1/2 Jahren abgeleistete Vollzeitbesfchäftigung Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit! Seitdem ist men Leben einfach anders!

Mehr Infos über mich auf

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egyptwoman
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Re: Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von egyptwoman »

Möchte keinen neuen Thread eröffnen also mal hier ne allgemeine Frage:
Wenn man eine Therapie als Auflage zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit bekommt und die Kosten von der Beihilfe nicht vollständig übernommen werden, so das man einen Teil der Kosten selbst tragen müsste, kann man diese dann unter dem Aspekt ablehnen? Das man eine Mitwirkungspflicht hat ist ja bekannt, aber kann das dann soweit gehen das man auch noch finanziell "bluten" muss?

egyptwoman
Linus
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Re: Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von Linus »

hallo egyptwoman,

wieso sollte die Beihilfe die Kosten nicht zahlen ? Man geht zu einem Therapeuten, macht ein paar Probesitzungen, ob es was bringt, ob die Chemie stimmt. Wenn beide der Therapie zustimmen wird ein Antrag auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen gestellt. Diese werden dann genehmigt oder nicht Und dann wird das auch alles gezahlt. Ich kenne genug Leute, inkl. mir, die in Therapie waren, KEINER hat auch nur einen Euro selber zahlen müssen.
egyptwoman
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Re: Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von egyptwoman »

Hierbei geht es um die Auflage einer stationären Therapie und von der Beihilfe kam eine Kostenzusage von 30 Tagen wobei mir da pro Tag 7,50 € für ein Zweibett-Zimmer selbst auferlegt werden macht bei 30 Tagen 225 €, für ein Einzelzimmer müsst ich aus eigener Tasche sogar 25 € pro Tag selbst zahlen also 750 €. Ich müsste u.U. die Thera als Auflage machen lt. Gutachten (erstmal nur Empfehlung). War halt meine Frage wenn mich die Behörde dazu verdonnert ob ich diese dann wegen der Kosten die ich übernehmen soll ablehnen kann ohne mich in Schwierigkeiten zu bringen. Meine ich find es iwie ne Frechheit das ich da auch noch zahlen soll. Man bekommt ja eh Pension die nicht so üppig ist (Ok sicher höher als bei manchen die Rente), aber geht ja ums Prinzip.

egyptwoman
Linus
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Re: Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von Linus »

Hallo Egypt,

also Einzelzimmer ist immer ein "persönliches Vergnügen". Und normalerweise kann in einer stationären Therapie nur dann eine Pauschale für ein Zweibettzimmer erhoben werden, wenn es noch größere Mehrbettzimmer gibt, was ich bezweifel.

Der AA gibt Dir eine Empfehlung, wenn Dein Arbeitgeber einen Nachweis darüber haben will, kommst Du wohl kaum dran vorbei. Ich musste einen schriftliches Nachweis bringen, dass ich meine schon begonnene Therapie weiterführe. Also die Empfehlung lautete u.a., dass ich diese auch fortführen solle.
Möglich wäre vielleicht eine Tagesklinik, wenn es bei Dir sowas geben sollte. Da kommen diese Kosten nicht auf Dich zu.

Prinzipiell entstehen Dir aber in der Zeit einer stationären Behandlung keine Kosten für Lebensmittel, etc., so dass die 7,50 € ja nicht soooo schlimm wären. Also wenn Du daheim bist, hast Du ja auch Kosten.

Ansonsten such Dir einen Therapeuten und mach dort eine Therapie, ich wüsste nicht, wer Dir eine stationäre Therapie aufzwingen kann. Hast Du denn dem AA gesagt, dass Du keine stationäre Therapie möchtest ?
egyptwoman
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Re: Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von egyptwoman »

Ja hab ich dem AA gesagt, aber da ich schon mal ne ambulante Thera hatte ist er gegen eine erneute ambulante Thera. Mein AG hat mir nix von einem nachweis geschrieben, habe ja letztens erst Post von denen bekommen, da steht wieder das übliche Larifari, drin, von wegen der empfohlenen Therapie und Differenzialdiagnostik. Dann das eine ergänzende Stellungnahme meines letzten Chefs beantragt wurde. Und der Satz: Das Gutachten der MUS bleibt abzuwarten. Was ja wohl heißt das die noch ein Gutachten angefordert haben.
Zur Kostenzusage da steht: Bei Wahlleistung Unterbringung sind die niedrigsten Kosten eines 2 Bettzimmers beihilfefähig. Als Eigenbeteiligung werden pro Aufenthaltstag im Krankenhaus 7,50 € , höchstens für 30 Tage im Kalenderjahr, von der Beihilfe abgezogen. Das heißt ich muss so oder so die 7,50 € zahlen. So hoch sind meine Kosten pro Tag wenn ich nicht in ner Klinik bin nicht, da geb ich alle 3 Tage höchstens 4 Euro aus. Aber egal. Die 25 € hab ich grad gelesen sind für Wahlleistung Arzt. Nun ja wie dem auch sei, geht mir ums Prinzip.
Eine Tagesklinik hatte ich an Anfang auch in Erwägung gezogen. Aber mir wurde mehr oder weniger gesagt, das man damit nicht einverstanden wäre, da ja was von stationär empfohlen wurde.
Nun gut, jetzt muss ich wohl auf das 2te Gutachten warten, mal schauen wie lange die jetzt noch brauchen dafür. Die Warterei nervt total, als ob ich nichts anderes zu tun hätte, als jeden Tag sinnlos hier rumzusitzen.
Hoffe aber das im 2ten Gutachten auch nur ne Empfehlung drin steht. Denn mein AG legt sich ja nicht fest,es wird immer nur auf die Empfehlung und meine Mitwirkungspflicht hingewiesen. Und die kann ja meiner Meinung nach verschieden aussehen. Von einem Nachweis über ne Therapie steht da eben nichts drin.
Was mich eben verwundert, die Nachuntersuchung ist in 2 Jahren, frage mich natürlich was es für einen Unterschied macht ob ich jetzt oder in 1 Jahr oder in 1 1/2 Jahren die Thera mache, wenn ich die überhaupt machen müsste und falls überhaupt ne Nachuntersuchung in 2 Jahren stattfindet, da steht auch auch eine mögliche Reaktivierung wird zwar durch eine Nachuntersuchung frühestens in 2 Jahren durchgeführt, jedoch haben sie eine Mitwirkungspflicht zur Wiedererlangung ihrer Dienstfähigkeit.
Naja wart jetzt mal das erneute Gutachten ab.
Eine Frage ist mir aber eben noch nicht klar und wurde noch nicht deutlich beantwortet: Kann ich die Thera wegen der auferlegten Kosten ablehnen ja oder nein.
Ich entschuldige mich hiermit für die ständige Fragerei aber es ist eben für mich sehr verwirrend und für meine weiteren Pläne muss ich einfach Klarheit haben, da ich nicht möchte das mir irgendwelche Fehler unterlaufen und ich womöglich Schwierigkeiten bekomme.
Allen die mich bisher so tatkräftig unterstützt haben danke ich auf diesen Wege vielmals.

egyptwoman
Klaus
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Re: Fragen bezüglich Amtsarzt / Chronische Krankheit

Beitrag von Klaus »

Du kommst alle drei Tage mit höchstens 4 Euro aus? Mein Gott, was isst und trinkst Du denn für 1,30 Euro pro Tag...?

Meiner Meinung nach darf ein mündiger Mensch nicht zu einer Therapie gezwungen werden. Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte über die allenfalls ein Richter entscheiden kann. Keinesfalls ein Amtsarzt.

Selbst für das Festbinden von schwerst Pflefebedürftigen, die nachts immer wieder aus dem Bett fallen und sich dabei verletzen, bedarf es eines richterlichen Beschlusses.

Ich würde an Deiner Stelle mal zu einem Fachanwalt gehen.
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