Halli Hallo!
Ich habe vor 2 Jahren meine Ausbildung (mittlerer nichttechnischer Dienst) in Bayern abgeschlossen.
Ich weiss, dass bei einem Dienstherrenwechsel der neue Dienstherr die Ausbildungskosten dem alten Dienstherren zahlen muss. Geht 6 Jahre lang.
Aber ich habe das jetzt nur in Bayern gelesen.
Wie schaut das aus, wenn ich von Bayern nach Rheinland-Pfalz wechsele?
Muss die Gemeinde xy in Rheinland-Pfalz was an die Stadt in Bayern abdrücken?
Wäre dankbar für jeden Hinweis.
Vielen Dank!
Lg
Ausbildungskostenerstattung länderübergreifend?
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Re: Ausbildungskostenerstattung länderübergreifend?
Das hab ich noch nie gehört. Wo ist das gesetzlich geregelt?Pfälzerin hat geschrieben:[...]
Ich habe vor 2 Jahren meine Ausbildung (mittlerer nichttechnischer Dienst) in Bayern abgeschlossen.
Ich weiss, dass bei einem Dienstherrenwechsel der neue Dienstherr die Ausbildungskosten dem alten Dienstherren zahlen muss. Geht 6 Jahre lang.[...]
Das ist in Bayern so üblich.
Na, so wie es aussieht, müssen sie ja dann nix zahlen.
Hier ein Link:
http://besoldung-bayern.de/bayern_lande ... ragraf_139
Da hab ich was gemacht. *lach*
Danke.
LG
Na, so wie es aussieht, müssen sie ja dann nix zahlen.

Hier ein Link:
http://besoldung-bayern.de/bayern_lande ... ragraf_139
Da hab ich was gemacht. *lach*
Danke.
LG
Hallo Pfälzerin,
ich habe mir eben einmal das Landesbeamtengesetz Bayern hinsichtlich Ihres Links angesehen. Hier steht im ersten Absatz:
1) 1 Wechseln Beamte oder Beamtinnen des mittleren oder gehobenen Dienstes in der Zeit vom Beginn ihres Vorbereitungsdienstes bis zum Ablauf von sechs Jahren nach ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in dieselbe, eine entsprechende oder gleichwertige Laufbahn bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so hat der neue Dienstherr dem bisherigen Dienstherrn die Ausbildungskosten der Beamten oder Beamtinnen nach Maßgabe der folgenden Absätze zu erstatten.
beachte im Geltungsbereich dieses Gesetzes und dies ist das Land Bayern.
Beste Grüße von einem Pfälzer!
ich habe mir eben einmal das Landesbeamtengesetz Bayern hinsichtlich Ihres Links angesehen. Hier steht im ersten Absatz:
1) 1 Wechseln Beamte oder Beamtinnen des mittleren oder gehobenen Dienstes in der Zeit vom Beginn ihres Vorbereitungsdienstes bis zum Ablauf von sechs Jahren nach ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe in dieselbe, eine entsprechende oder gleichwertige Laufbahn bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich dieses Gesetzes, so hat der neue Dienstherr dem bisherigen Dienstherrn die Ausbildungskosten der Beamten oder Beamtinnen nach Maßgabe der folgenden Absätze zu erstatten.
beachte im Geltungsbereich dieses Gesetzes und dies ist das Land Bayern.
Beste Grüße von einem Pfälzer!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Nein, eine solche länderübergreifende Regelung gibt es nicht! Ganz im Gegenteil: Aufgrund des Staatsvertrages über die Verteilung der Versorgungslasten kann die Gemeinde in Rheinland-Pfalz eine Abfindungszahlung der Stadt in Bayern im Umfang vom rund 3,5-fachen Ihrer letzten Monatsbezüge erwarten.Pfälzerin hat geschrieben: ... Da hätte ich nur noch eine Frage.
Es ist auf Bundesebene kein ähnliches Gesetz vorhanden, oder?
Auf gut Deutsch hat Bayern somit kein Recht auf die Kohle von den Pfälzern?! ...
Viele Grüße
Gerda Schwäbel