Kur?! Brauche Rat
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 06.01.2011 08:36
- Behörde:
- Wohnort: Nähe Hamburg
Kur?! Brauche Rat
Hallo,
bin neu hier, hoffe richtiger Thread.
Bin bei Debeka (50% Beihilfe) und bräuchte wohl eine Kur... wer hat Erfahrungen, wie sind die 1. Schritte, wo muss ich was fragen/beantrage??? Vielleicht blöd, aber ich kenn mich nicht aus (und keiner meiner "Beamten-Freunde" hatte eine Kur).
Na dann mal los
VG
bin neu hier, hoffe richtiger Thread.
Bin bei Debeka (50% Beihilfe) und bräuchte wohl eine Kur... wer hat Erfahrungen, wie sind die 1. Schritte, wo muss ich was fragen/beantrage??? Vielleicht blöd, aber ich kenn mich nicht aus (und keiner meiner "Beamten-Freunde" hatte eine Kur).
Na dann mal los
VG
-
- Beiträge: 497
- Registriert: 12.12.2007 17:15
- Behörde:
Re: Kur?! Brauche Rat
Wat ?HH-B hat geschrieben:
keiner meiner "Beamten-Freunde" hatte eine Kur).
Sind die alle so gesund oder alle erst 18 Jahre alt.......
Der "Leonsucher" wird Dir antworten, der kennt sich mit Kur aus.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
-
- Beiträge: 830
- Registriert: 30.11.2006 18:40
- Behörde:
Re: Kur?! Brauche Rat
Debeka und Kur? Vergiss es.HH-B hat geschrieben:
Bin bei Debeka (50% Beihilfe) und bräuchte wohl eine Kur...
Schau mal in deine Versicherungsunterlagen, in deinen Hilfsmittelkatalog, die DEBKA bezuschusst mit 10-20 Euro den Kurtag. Mehr gibt es nicht, da Kuraufenthalte keine Leistung der Krankenversicherer sind.
Da ist es billiger, wenn man das Geld in 14 Tage Urlaub in der Karibik investiert...
-
- Beiträge: 489
- Registriert: 15.08.2006 15:17
- Behörde:
Re: Kur?! Brauche Rat
Wieso kenn ich mich damit aus, hab erst eine gehabt..................Ossikind hat geschrieben: Der "Leonsucher" wird Dir antworten, der kennt sich mit Kur aus.
Das Problem ist das, was ZKR sagt.
Die PKV ist wegen prozentualem Beiihilfeanspruch keine echte Vollversicherung und ist nur deshalb so günstig.
Im Gegensatz zur allumfassenden GKV beinhaltet sie in den prozentualen Beamtentarifen keine abrechnungsfähigen Kurleistungen, sondern nur pauschale Tagessätze.
Beispiel:
Die Kur kostet meinetwegen 2100 € für 3 Wochen.
Abgerechnet wird auf Tagessatz, der hier bei 100 € für 21 Tage liegt.
Deshalb wird die Beihilfe bzw. der Amtsarzt eine günstige Klinik empfehlen, da es für sie Kosten senkt und für den Beamten im Endeffekt auch.
Die Beihilfe übernimmt hälftig 50 % abzüglich 10 € pro Kurtag, die jedoch längstens für 28 Tage.
Beihilfe erstattet somit 1050 € minus 210 € Eigenbehalt.
Die PKV zahlt dabei nur pauschales Tagegeld, meinetwegen 30 € am Tag.
21 Tage x 30 € sind 630 €, zu zahlen sind aber hälftig 1050 €.
Somit hier 420 € Eigenbehalt.
Eigenbehalt Beihilfe 210 € ( gesetzlich vorgeschrieben ) plus 420 € aus der Unterdeckung der PKV sind 630 € in den Wind geschossen.
Dafür kann man ohne den ganzen Papierkram über Beihilfe, Amtsarzt usw. schon locker 3 Wochen in Polen kuren.
Dabei ist noch unberücksichtigt, das 100 € ein extrem günstiger Tagessatz ist und 30 € Tagegeld relativ hoch, bei anderen Sätzen steigt auch der Verlust rasant, kann bei längeren Kuren ( Psycho ) mehrere tausend Euro betragen.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
-
- Beiträge: 497
- Registriert: 12.12.2007 17:15
- Behörde:
Re: Kur?! Brauche Rat
Aber nur mit "all inclucive".Zollkodex-Ritter hat geschrieben: Da ist es billiger, wenn man das Geld in 14 Tage Urlaub in der Karibik investiert...
Denn tägl. Rationen von "Cuba Libre" erhöhen die Gesundmachung ungemein.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
-
- Beiträge: 830
- Registriert: 30.11.2006 18:40
- Behörde:
Re: Kur?! Brauche Rat
Warst in Polen oder hast du die Kur in Deutschland gemacht? Eigentlich müsste ne Kur in Polen ja auch beihilfefähig sein...leonsucher hat geschrieben: Dafür kann man ohne den ganzen Papierkram über Beihilfe, Amtsarzt usw. schon locker 3 Wochen in Polen kuren.
Dabei ist noch unberücksichtigt, das 100 € ein extrem günstiger Tagessatz ist und 30 € Tagegeld relativ hoch, bei anderen Sätzen steigt auch der Verlust rasant, kann bei längeren Kuren ( Psycho ) mehrere tausend Euro betragen.
-
- Beiträge: 89
- Registriert: 05.01.2011 14:05
- Behörde:
ups... dann muß ich hier aber ein Veto einlegen.
Bei der DBV kann man als Ergänzung zu dem Beihilfetarif BN
der ein Kurtagegeld bei stationärer Kur von 35 € beinhaltet einen weiteren Kurtagegeldtarif von tägl. 135 € abschließen.
Also schwups.... sind die Kosten der Kur abgedeckt und man bekommt sogar noch ein kleines Taschengeld.
21 Tage mal 165 € = 3.465 € Kurtagegeld der PKV !
Bei der DBV kann man als Ergänzung zu dem Beihilfetarif BN
der ein Kurtagegeld bei stationärer Kur von 35 € beinhaltet einen weiteren Kurtagegeldtarif von tägl. 135 € abschließen.
Also schwups.... sind die Kosten der Kur abgedeckt und man bekommt sogar noch ein kleines Taschengeld.
21 Tage mal 165 € = 3.465 € Kurtagegeld der PKV !
-
- Beiträge: 489
- Registriert: 15.08.2006 15:17
- Behörde:
Hallo ?DeBeVau hat geschrieben:ups... dann muß ich hier aber ein Veto einlegen.
Bei der DBV kann man als Ergänzung zu dem Beihilfetarif BN
der ein Kurtagegeld bei stationärer Kur von 35 € beinhaltet einen weiteren Kurtagegeldtarif von tägl. 135 € abschließen.
Wir sprechen von den ( allermeist vorhandenen ) Grundtarifen der PKV für beihilfeberechtigte Beamte und da sind nirgendwo Kurkosten enthalten, nur geringes Tagegeld.
Im Prinzip kann man Alles privat nachversichern, nur kann man sich finanziell dann auch gleich komplett gesetzlich versichern ( ein Beamter mit 2100 € Brutto im Monat müsste dafür ohne Arbeitgeberanteil schon 350 € im Monat aufbringen ! ) und das ist nicht Sinn der Sache.
Die PKV ist nur deshalb so günstig, weil neben anderen zahlenden Kostenträgern ( Beihilfeanspruch ) diese Grundleistungen der GKV fehlen.
Natürlich wissen das die wenigsten und wundern sich immer, warum sie so relativ geringe PKV Beiträge zahlen.
Nach einer Kur wissen sie es dann.......................
Übrigends zahlt die GKV nicht nur die Kurkosten wochenlang komplett, sondern befreit auch Geringverdiener + Arbeitslose + Hartz 4 von den gesetzlichen Zuzahlungen.
Als Beamter kommt man leider nicht unter die Bemessungsgrenze.............
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
-
- Beiträge: 830
- Registriert: 30.11.2006 18:40
- Behörde:
Hast du den ersten Beitrag nicht gelesen? Der Kollege ist bei der DEBEKA versichert und nicht bei der DBV. Da gibts 11 oder 22 Euro am Tag von der DEBEKA und das wars.DeBeVau hat geschrieben: Bei der DBV kann man als Ergänzung zu dem Beihilfetarif BN
der ein Kurtagegeld bei stationärer Kur von 35 € beinhaltet einen weiteren Kurtagegeldtarif von tägl. 135 € abschließen.
Ich fühle mich wieder mal verar...von unserem Arbeitgeber. Scheinbar haben Beamte keine Kur nötig, da sie ja sowieso nichts arbeiten. Kann ja nicht sein, dass Kuren auch vom Rentenversicherungsträger bezahlt werden und man bleibt finanziell im Regen stehen.
Die PKV ist auch alles andere als günstig und trotzdem zahlt sie nur weniges.
Ich habe die Kosten- und Nutzenseite abgewogen und ich werde mich dazu entschließen, selbst ne Kur durchzuziehen, wenn mein Hausarzt mitspielt. Ich bleibe zuhause, und lasse mir die Anwendungen vom Arzt so verschreiben. . . Dann müssen die zahlen-.-
-
- Beiträge: 89
- Registriert: 05.01.2011 14:05
- Behörde:
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 22.12.2010 20:24
- Behörde:
Habe morgen meinen Termin beim Amtsarzt. Wenn ich das hier so lese, habe ich schon gar keine Lust mehr auf eine Kur. Viel Geld ausgeben für einen Kurort den ich ggfls. nicht mag! Da ärgere ich mir doch nur noch mehr Krankheiten an den Hals.
Ist eigentlich dann noch ein Rückzieher möglich? Also wenn der Amtsarzt die Klinik bestimmt hat? Evtl. würde ich es dann lieber mit einer ambulanten Kur versuchen.
Ist eigentlich dann noch ein Rückzieher möglich? Also wenn der Amtsarzt die Klinik bestimmt hat? Evtl. würde ich es dann lieber mit einer ambulanten Kur versuchen.
-
- Beiträge: 654
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Hallo Frank,
der Amtsarzt bestimmt im Regelfall keine Klinik. Er berät Sie vielleicht oder schlägt eine vor, wenn Sie das wünschen.
Und wenn er Ihnen ein positives Gutachten gibt und Sie dann doch nicht wegwollen, dann setzen Sie sich eben nicht mit der/einer Klinik in Verbindung. Das war es dann, dann verfällt das Gutachten, ohne dass ein Hahn danach kräht.
Lassen Sie sich aber von den obenstehenden Kommentaren nicht schon jetzt bange machen. Die sind zwar sicher gut gemeint, aber da steckt nach meinem Empfinden auch viel Halbwahrheit, Hörensagen und Frust drin. Nach meiner festen Überzeugung kann man die Eingangsfrage gar nicht seriös beantworten, weil niemand weiß, welches Recht anzuwenden ist. Oder können Sie herauslesen, ob Dienstherr der Bund ist oder eines der Länder und wenn ja, welches?
Ich habe nichtmal verstanden, was HH-B eigentlich will und mit "Kur" meint: Die klassische Heilkur oder die früher als "Sanatoriumsbehandlung" bezeichnete Eingliederung in einen Krankenhausbetrieb?
Sind beide Fragen geklärt, dann kann man sich m. E. Gedanken über den Umfang der Erstattung und "Optimierungsmaßnahmen" machen und von mir aus auch darüber lamentieren, dass man für den Aufenthalt auch (reichlich) bezahlen muss. Aber erst dann!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
der Amtsarzt bestimmt im Regelfall keine Klinik. Er berät Sie vielleicht oder schlägt eine vor, wenn Sie das wünschen.
Und wenn er Ihnen ein positives Gutachten gibt und Sie dann doch nicht wegwollen, dann setzen Sie sich eben nicht mit der/einer Klinik in Verbindung. Das war es dann, dann verfällt das Gutachten, ohne dass ein Hahn danach kräht.
Lassen Sie sich aber von den obenstehenden Kommentaren nicht schon jetzt bange machen. Die sind zwar sicher gut gemeint, aber da steckt nach meinem Empfinden auch viel Halbwahrheit, Hörensagen und Frust drin. Nach meiner festen Überzeugung kann man die Eingangsfrage gar nicht seriös beantworten, weil niemand weiß, welches Recht anzuwenden ist. Oder können Sie herauslesen, ob Dienstherr der Bund ist oder eines der Länder und wenn ja, welches?
Ich habe nichtmal verstanden, was HH-B eigentlich will und mit "Kur" meint: Die klassische Heilkur oder die früher als "Sanatoriumsbehandlung" bezeichnete Eingliederung in einen Krankenhausbetrieb?
Sind beide Fragen geklärt, dann kann man sich m. E. Gedanken über den Umfang der Erstattung und "Optimierungsmaßnahmen" machen und von mir aus auch darüber lamentieren, dass man für den Aufenthalt auch (reichlich) bezahlen muss. Aber erst dann!
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
-
- Beiträge: 196
- Registriert: 04.04.2010 21:29
- Behörde:
Kur ? Was ist das ?
- fragen meine Kollegen die im harten und aufreibenden Wechselschichtdienst arbeiten.
Urlaub im Garten oder in Balkonien Ja, aber Kur??????
Urlaub im Garten oder in Balkonien Ja, aber Kur??????
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 22.12.2010 20:24
- Behörde:
Hallo Gerda Schwäbel,
danke für die Antwort.
Ich werde es so machen, wie ich es immer mache. Ich bilde mir selbst eine Meinung und werde morgen mal hören, was der Amtsarzt so zu sagen hat. Wenn mir es persönlich oder finanziell nicht passt, werde ich es halt kippen. So gut eine Kur oder "Rehabilitationsmaßnahme" auch sein mag, es muss halt passen. Da es ja ohnehin die erste Maßnahme dieser Art für mich ist, habe ich da natürlich auch entsprechende Bedenken. Evtl. kann ich die ja noch ausräumen und alles wird gut
Gruß Frank
danke für die Antwort.
Ich werde es so machen, wie ich es immer mache. Ich bilde mir selbst eine Meinung und werde morgen mal hören, was der Amtsarzt so zu sagen hat. Wenn mir es persönlich oder finanziell nicht passt, werde ich es halt kippen. So gut eine Kur oder "Rehabilitationsmaßnahme" auch sein mag, es muss halt passen. Da es ja ohnehin die erste Maßnahme dieser Art für mich ist, habe ich da natürlich auch entsprechende Bedenken. Evtl. kann ich die ja noch ausräumen und alles wird gut
Gruß Frank
-
- Beiträge: 654
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Die Einstellung gefällt mir. Viel ErfolgFrank hat geschrieben: ... es muss halt passen. ... Evtl. kann ich die ja noch ausräumen und alles wird gut
Gruß Frank
Gerda Schwäbel
P.S.: Eine solche Maßnahme kann ja durchaus interessant und spannend sein. Und eine gewisse "finanzielle häusliche Ersparnis" sollte sich auf jeden Fall einstellen - es sei denn, wir haben jemanden, der zuhause nichts isst, nichts trinkt, keine Strom verbraucht, keinen Müll erzeugt, nicht duscht und auch die Toilettenspülung nicht bedient, ...
Und wenn die Krankenversicherung sich am Pauschaltagessatz vertragsgemäß nicht beteiligt, dann muss man halt schauen, dass in der Endabrechnung genügend Aufwendungen für ärztlich durchgeführte oder verordnete Maßnahmen und Anwendungen (Massage, Inhalation, Bäder, Beratungsgespräche, Untersuchungen, Laboraufwendungen usw.) aufgeführt werden, die die Krankenversicherungt dann doch bezahlen muss. Das ist der Vorteil von diesen Pauschaltagessätzen: Diese Kosten müssen vom Patienten nicht extra bezahlt werden, werden aber in der Rechnung gesondert ausgewiesen und erhöhen damit den Erstattungsbetrag! Und Angebote für solche Anwendungen gibt es nach meiner Erfahrung "wie Sand am Meer". Oder zumindest fast soviel. Ich war ja bisher nur einmal weg, 1997 in St. Peter-Ording und da gibt's schon extrem viel Sand. Aber auch tolle Cafés, Kneipen, Discos und Leute, die auf der selben Wellenlänge schwingen - und ich hätte nie und nimmer mit den gesetzlich versicherten Patienten tauschen wollen, die abends um 21:30 Uhr in ihren Zimmern und ruhig haben sein müssen.