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Umsetzung trotz Auswahlentscheidung?

Verfasst: 28. Dez 2010, 13:53
von Rechtsverdreher69
Kann ein Beamter gegen seinen Willen innerhalb einer Behörde in einen anderen Aufgabenbereich umgesetzt werden, auch wenn er einen Zuschlag nach einem Bewerberauswahlverfahren für den derzeitigen Dienstposten seit ca. 2 Jahren hat und die im Beamtengesetz vorgeschriebene Probezeit auf dem neuen Dienstposten bereits abgelaufen ist?
Im konkreten Fall wurden (vorbereitend) Zug um Zug Zuständigkeiten entzogen und der verbleibende "Rest" soll abschließend einem anderen Dezernat zugeschlagen werden, was aber auch wiederum grundsätzlich neue Aufgabeninhalte für den Beamten mit sich bringen wird.