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Wechsel der Behörde ohne Zustimmung
Verfasst: 16. Dez 2010, 22:17
von MFOIG
Hallo Leute,
es gibt hin und wieder Stellenanzeigen bei Landesbehörden die mich interessieren. Derzeit bin ich Bundesbeamter und kann mir nicht vorstellen dass meine Behörde mich einfach so gehen lassen würde wenn ich mich wegbewerbe (ich darf mich ja nicht einmal intern wegbewerben).
Muss denn meine jetzige Behörde zustimmen, wenn ich ein Jobangebot bekommen würde?
Derzeit bin ich noch in der Probezeit, aber bei einigen Stellenausschreibungen steht deutlich dabei dass auch Probezeitbeamte als Bewerber zugelassen sind.
Würde meine Dienstzeit von neuem beginnen? (Wegen der Berechnung von Erfahrungsstufen, bzw. Dienstzeit bis zur Pension).
Gibt es weitere Nachteile an die man noch denken sollte?
Besten Dank

MFOIG
Verfasst: 19. Dez 2010, 09:53
von registerbeamter
So pauschal kann man darauf nicht anworten. Du must das das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes mit dem Bundesrecht abgleichen.
Es gibt mögliche Unterschiede im Laufbahnrecht und vorallem in der Bezahlung, Wochenstunden.
Ob es in Zukunft sinnvoller ist eher Landesbeamter zu sein - hängt von der Entwicklung in den jeweiligen Ländern ab. Da eine Prognose abgeben - Politik lässt grüßen

))
Da der Bund jetzt schon Überhangsbeamte im Bereiche EX-Post bzw. Bahn hat und in Zukunft nun noch die Bundeswehr dazu kommt, kann ich mir durchaus vorstellen das der Bund großzügig mit der Zustimmung der Versetzung zu einem anderen Dienstherrn umgeht. Es sei denn man ist in einem Spezialgebiet.
Ob der Fachkräftemangel sich auch in der Verwaltung bemerkbar macht - schön wärs. Dann würde vielleicht mal die Entwicklung bei Bezahlung, Stunnden, Laufbahnrecht in die Richtung zu gunsten der Mitarbeiter, Beamten gehen.
Bezüglich der Dienstzeit etc. bleibt dir wirklich das anlesen im jeweiligen Landesrecht nur übrig. Dies gilt auch bezüglich Versetzungsverfahren - hier Bundesrecht und eventuelle Verwaltungsvorschriften nachlesen unter welchen Bedingungen die Zustimmung verweigert werden kann. Bzw. ob nach einer Frist die Zustimmung gegeben werden muss. Früher gab es mal die Regelung von 3 Monaten längstens nach dem beantragten Versetzungstermin. Dies steht nicht mehr so eindeutig im Gesetz. Eventuell gibt es da was hierzu in Verwaltungsvorschriften.
Wechsel der Behörde
Verfasst: 30. Jan 2011, 11:07
von Iris
Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Problem: Ich bin derzeit Bundesbeamtin und wurde letztes Jahr zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt.
Ich überlege, die Verwaltung zu wechseln, aus persönlichen Gründen. Bei Stellenausschreibung komme ich noch nicht zum Zug, trotz sozialer Gründe, und Initiativbewerbungen werden abgelehnt.
Wie wäre es nun, wenn ich mich auf eine ausgeschriebene Beamtenstelle bei einer Landesverwaltung bewerbe? Ein Kollege sagte mir, die Behörde fordert dann von meinem derzeitigen Dienstherrn meine Akte an. Das wäre schlecht denn dann würde es ja jeder erfahren dass ich mich weg beworben habe...
Im Fall einer Ablehnung wäre ich ja dann der Depp um es mal so zu sagen. Könnten mir da Konsequenzen drohen?
Und angenommen ich würde einen Zuschlag erhalten, würde ich meinen Lebenszeitstatus behalten? Denn natürlich will ich den nicht mehr hergeben!
Gibt es jemanden der mir da vielleicht weiterhelfen kann? Ich traue mich nicht, bei meiner Dienststelle nachzufragen.
Und weiß jemand wie es mit Rückzahlung der Bezüge aussieht? Gilt das auch für den mD? Und wo ist das ggf. nachzulesen?
Vielen Dank schonmal!
LG
Verfasst: 31. Jan 2011, 09:18
von registerbeamter
Über Ablauf des Verfahrens haben ich ja was bereits geschrieben.
Wenn du als Beamter mit Zustimmung deines aktuellen AG versetzt wirst dann wird dein Lebenszeitstatus mit übewrnommen.
Was anders ist es wenn du deine Entlassung beantragst und du neu ernannt wirst. Da war doch was in der Ausbildung mit Beamten recht
Bezüglich der Einsicht in die Perso.-Akte ohne deine Zustimmung kann diese nicht angefordert werden.
Es gibt Dienstherrn insbesondere in hohen Sicherheitsbereichen (LKA, Verfassunngsschutz, BKA, BND) die schon mit der Prüfung deiner Bewerbung die Akte anfordern und die eine Zustimmungserklärung zur Einsicht zuschicken - ohne das du später eingestellt bist.
Bei Stellen in anderen Verwaltungsbereichen wird die Akte im Regelfall erst bei Zusage der Einstellung angefordert. Die Zusage wird dann unter Vorbehalt gegeben, dass in der Akte keiner Knaller ist. Aber es gibt auch Dienststellen die die Akte schon früher sehen wollen. Da du auf alle Fälle deine Zustimmung vorher geben must - kannst du ja selbst entscheiden ob du das "Risiko" eingehst und dein AG was von Veränderungswünschen erfährt und dann doch nicht gehst.