Seite 1 von 2
Entlassung Beamter auf Wiederruf
Verfasst: 27. Nov 2010, 12:47
von Hans Dampf
Hallo
Kann bzw. muss ein Beamter auf Wiedderruf (im allgemeinen Verwaltungsdienst) wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille also Straftat entlassen werden?
Verfasst: 27. Nov 2010, 19:39
von zolltrottel
ein beamter auf wiederruf kann jederzeit entlassen werden. da der dienstherr von der fahrt bescheid bekommt, sieht es glaub ich schlecht aus........
Re: Entlassung Beamter auf Wiederruf
Verfasst: 28. Nov 2010, 08:41
von Ossikind
Hans Dampf hat geschrieben:Hallo
Kann bzw. muss ein Beamter auf Wiedderruf (im allgemeinen Verwaltungsdienst) wegen einer einmaligen Trunkenheitsfahrt über 1,1 Promille also Straftat entlassen werden?
Also wit hatten in unserer Ausbildung auch so
ein Fall (1,3 Promille, auch Beamter auf Wiederruf).
Da hat sich der Ausbildungsleiter sehr für Ihn ins Zeug gelegt.
Er ist heute noch dabei...
Aber das ist kein Maßstab, hat halt nur Glück gehabt.
Ansonsten siehe Ausführungen "zolltrottel".
Verfasst: 28. Nov 2010, 09:34
von Hans Dampf
Also meint ihr es kommt auf den Dienstherren an?
Laut nem BVG Urteil wird ja bei lebenszeit bzw. Beamten auf Probe bei einer 1.maligen Trunkenheitsfahrt nicht mal ein förmliches Diszi eingeleitet...
Verfasst: 28. Nov 2010, 11:47
von zolltrottel
jo.
Verfasst: 28. Nov 2010, 12:30
von wesermeister
Es kommt natürlich auch darauf an in welchem Bereich Du tätig bist.
Polizei, Justizvollzug oder andere Bereiche in denen Du das Gesetz vertreten musst und eine besondere Vorbildfunktion hast, kannst Du mit einer Entlassung rechnen.
Gruss
wesermeister
Verfasst: 28. Nov 2010, 12:37
von Hans Dampf
ne Normale Verwaltung bei einer Kommune
Verfasst: 28. Nov 2010, 21:13
von wesermeister
Dann drücke ich Dir mal die Daumen, das es gut geht.
Verfasst: 30. Nov 2010, 21:33
von Hans Dampf
mal was anderes..
woher weis der Staatsanwalt/die Polizei überhaupt ob jmd. Beamter ist bzw. wer dessen Dienstherr ist?
Verfasst: 30. Nov 2010, 22:30
von Mikesch
Bei einem Strafverfahren hast Du ja auch den Beruf anzugeben und die petzen halt weiter.
Ist schon lange her, aber bei mir hatten die sogar Bußgeldbescheide (2x wegen zu schnell fahren) weiter gepetzt mit der Folge eines durch den Personalrat unterstützten Diszis.
Weder das Eine noch das Andere hätte gedurft, aber mit 19 lässt man sich schneller mal in die Fresse hauen.
cu,
Mikesch
Verfasst: 19. Dez 2010, 20:23
von Hans Dampf
Hab bereits einen Strafbefehl erhalten
Gehalt wurde geschätzt und nach dem beruf hat niemand gefragt
Hab ich jetzt glück gehabt? Oder können die trotzdem iwe von meinem Beruf wissen?
Verfasst: 20. Dez 2010, 08:28
von Mikesch
Hmmmm...
Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...
Ich glaube nicht, dass das Einkommen so einfach geschätzt wird. Die "Tagessätze" werden IMHO auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens festgesetzt. Dazu bedarf es z.B. der Kenntnis des Berufes.
Strafverfahren werden bei Beamten automatisch dem Dienstherrn gemeldet.
cu,
Mikesch
Verfasst: 20. Dez 2010, 08:49
von Klaus
Was ist ein Beamter auf Wiederrruf..?
Könnt Ihr kein deutsch oder ist es schon so weit...
Verfasst: 20. Dez 2010, 11:50
von Ossikind
Mikesch hat geschrieben:
Ich glaube nicht, dass das Einkommen so einfach geschätzt wird.
Mikesch
Ich ja.
Kenne einige Fälle, die haben einfach nicht Ihren Beruf genannt und auch nicht Ihr Einkommen angegeben auf dem Anhörungsbogen.
(auch Beamte

)
Somit wurde deren Gehalt geschätzt.
Das war natürlich nicht im unteren Bereich geschätzt worden !!!
Und bei Abhandlung in Form vom "Strafbefehl" bekommt der Arbeitgeber Null Kenntnis.
Verfasst: 20. Dez 2010, 15:50
von Mikesch
Vielleicht bin ich zu alt...
Damals gehörte die Angabe des Berufes neben Name und Anschrift zu den Mindestangaben. Die Berufsangabe war zudem Verpflichtend.
Ein "Strafbefefehl" wurde immer gemeldet...
Nu ja, vllt gilt das heute ja nicht mehr...
cu,
Mikesch