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Beurlaubung ohne Bezüge (§ 35 e IV LBG Berlin)
Verfasst: 3. Nov 2010, 14:22
von doctorvale
Hallo, alle zusammen,
kennt sich jemand mit dem Prozedere einer solchen Beurlaubung aus? Wer ist der erste Ansprechpartner? Für die Mühe schon mal vielen Dank.
Grüße Doctor Vale
Verfasst: 8. Nov 2010, 08:37
von Klaus
Rechtsgrundlage in Berlin ist jetzt § 55 Abs.1 LBG.
Inhaltsgleich mit dem alten § 35e Abs.4 LBG (nicht IV). Für die Betreuung eines unter 18 Jahren alten Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen ist auf Antrag Urlaub zu gewähren.
Den Antrag stellst Du über Deinen Dienstvorgestzten an die Personalstelle.
Beurlaubung ohne Bezüge
Verfasst: 18. Nov 2010, 17:16
von Christine
Hallo,
dazu habe ich auch eine Frage! In welchem Fall wird mir so ein Urlaub gewährt?
Ich würde sehr gerne ein Jahr als Freiwillige ins Ausland gehen, kann das ein Grund dafür sein?
Und ist die Gewährung alleinige Entscheidung vom Dienstvorgesetzten?
Vielen Dank!
Verfasst: 19. Nov 2010, 07:53
von Klaus
Als Freiwillge ins Ausland?
Zur Fremdenlegion...?
Verfasst: 21. Nov 2010, 13:39
von Christine
Nein, als Kinderbetreuung in einem Kinderheim.. (mit weltwärts)