Beurlaubung ohne Bezüge (§ 35 e IV LBG Berlin)

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
doctorvale
Beiträge: 2
Registriert: 31. Mär 2009, 14:14
Behörde:
Tätigkeit: Gerichtsvollzieher
Wohnort: Berlin

Beurlaubung ohne Bezüge (§ 35 e IV LBG Berlin)

Beitrag von doctorvale »

Hallo, alle zusammen,

kennt sich jemand mit dem Prozedere einer solchen Beurlaubung aus? Wer ist der erste Ansprechpartner? Für die Mühe schon mal vielen Dank.

Grüße Doctor Vale
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Beitrag von Klaus »

Rechtsgrundlage in Berlin ist jetzt § 55 Abs.1 LBG.

Inhaltsgleich mit dem alten § 35e Abs.4 LBG (nicht IV). Für die Betreuung eines unter 18 Jahren alten Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen ist auf Antrag Urlaub zu gewähren.

Den Antrag stellst Du über Deinen Dienstvorgestzten an die Personalstelle.
Christine
Beiträge: 2
Registriert: 18. Nov 2010, 17:09
Behörde:
Tätigkeit: Beamtin im mittleren technischen Dienst für Vermessung und Geoinformation

Beurlaubung ohne Bezüge

Beitrag von Christine »

Hallo,

dazu habe ich auch eine Frage! In welchem Fall wird mir so ein Urlaub gewährt?
Ich würde sehr gerne ein Jahr als Freiwillige ins Ausland gehen, kann das ein Grund dafür sein?
Und ist die Gewährung alleinige Entscheidung vom Dienstvorgesetzten?

Vielen Dank!
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Beitrag von Klaus »

Als Freiwillge ins Ausland?

Zur Fremdenlegion...?
Christine
Beiträge: 2
Registriert: 18. Nov 2010, 17:09
Behörde:
Tätigkeit: Beamtin im mittleren technischen Dienst für Vermessung und Geoinformation

Beitrag von Christine »

Nein, als Kinderbetreuung in einem Kinderheim.. (mit weltwärts)
Antworten