Hallo,
ich bekomme seit 2 Jahren medizinisch verordnete Lymphdrainage.
Gerne würde ich nächste Jahr nochmal eine ambulante Heilkur machen.
Jetzt habe ich festgestellt, dass die Klinik nicht mehr mit den beihilfefähigen Sätzen abrechnet.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es keine Beihilfetarife gibt.
Die Beihilfe erstattet nur den beihilfefähigen Höchstbetrag. Wie sieht das mit der PKV aus. Erstattet diese auch nur von dem beihilfefähigen Höchstbetrag?
LG
Beamtin68
Höchstbetrag Lymphdrainage überschritten
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