Hallo,
ich habe eine Frage zur Verbeamtung auf Lebenszeit in Baden-Württemberg:
Ich werde ab September diesen Jahres als Beamter auf Probe in den Grundschuldienst in BW eingestellt. Wann werde ich denn (unter normalen Umständen) auf Lebenszeit verbeamtet?
Folgende Situation liegt bei mir (nach meinem Verständnis/Wissen) bei mir vor:
- Meine Examensnote ist < 2.0 --> Probezeitverkürzung auf 1 1/2 Jahre möglich
- Ich habe ein Jahr als KV gearbeitet --> Anrechnung auf Probezeit --> Probezeit 1/2 Jahr
- ABER: Da man aber mindestens ein Jahr als Beamter auf Probe gearbeitet haben muss --> Probezeit 1 Jahr
- Ich arbeite im nächsten Jahr Teilzeit (86%). Ändert dies die Probezeit?
Annahme: Beurteilung des Rektors in der Probezeit besser als 2.0.
Wann genau erfolgt denn unter diesen Umständen die Verbeamtung auf Lebenszeit in meinem Fall?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße,
Slivomir
Verbeamtung auf Lebenszeit (BW)
Moderator: Moderatoren
Re: Verbeamtung auf Lebenszeit (BW)
Hallo,
gab es zu Ihrer Frage keine Antwort? Ich habe eine ähnliche Frage hier eingestellt und hoffe auf eine Antwort. Bin Bundesbeamtin und weiß nicht ob diese Regelung mit gutem Abschluss und guter Beurteilung noch zu einer Probezeitverkürzung führt. Wenn ja, wo steht das?
Danke schonmal
Mit freundlichen Grüßen
Cidi
gab es zu Ihrer Frage keine Antwort? Ich habe eine ähnliche Frage hier eingestellt und hoffe auf eine Antwort. Bin Bundesbeamtin und weiß nicht ob diese Regelung mit gutem Abschluss und guter Beurteilung noch zu einer Probezeitverkürzung führt. Wenn ja, wo steht das?
Danke schonmal
Mit freundlichen Grüßen
Cidi
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Re: Verbeamtung auf Lebenszeit (BW)
Das Wesentliche steht in § 19 BW LBG, das es sich dabei zum Teil um "Kann"-Regelungen handelt wäre eine Antwort mit einem genauen Zeitpunkt eher spekualtiv.