ich beginne zum 01.09. die Ausbildung als Stadtinspektoranwärter in einer Großstadt in NRW.
Seit ein paar Jahren bereits bin ich als Schiedsrichter im Basketball tätig, die Saison läuft idR von September bis April und ich bin an den Wochenenden bis zu sechs Stunden ohne Fahrzeit (auch nicht an jedem WE) damit beschäftigt. Geld gibt es dafür auch, im Rahmen einer Aufwandsentschädigung zwischen 12,50 und 20,00 pro Spiel, ich habe zwischen einem und vier Spielen an einem Wochenende.
Meine Frage: Ist eine solche Tätigkeit genehmigungspflichtig und welche Reaktion kann ich von meinem Dienstherrn erwarten?
Danke schonmal für die Antworten.

Gruß,
Inspektor.