Müssen Anwärterbezüge zurückbezahlt werden wenn ich den Mast
Verfasst: 10. Aug 2010, 23:00
Hallo zusammen !
Im Februar 2011 werde ich an der FH Kehl (Hochschule für öffentliche Verwaltung) meinen Bacherlor-Abschluß in der Tasche haben (hoffe ich). Als Beamter auf Zeit erhalte ich für dieses Studium monatliche Bezüge.
Nun möchte ich im Wintersemester 2011 das Masterstudium "Politik und öffentliche Verwaltung" in Konstanz aufnehmen und erst nach diesem Masterabschluss mich im öffentlichen Dienst bewerben.
Fragen:
Muss ich die Bezüge grundsätzlich zurückbezahlen?
Welche Vorschriften werden hier angewendet?
Im Februar 2011 werde ich an der FH Kehl (Hochschule für öffentliche Verwaltung) meinen Bacherlor-Abschluß in der Tasche haben (hoffe ich). Als Beamter auf Zeit erhalte ich für dieses Studium monatliche Bezüge.
Nun möchte ich im Wintersemester 2011 das Masterstudium "Politik und öffentliche Verwaltung" in Konstanz aufnehmen und erst nach diesem Masterabschluss mich im öffentlichen Dienst bewerben.
Fragen:
Muss ich die Bezüge grundsätzlich zurückbezahlen?
Welche Vorschriften werden hier angewendet?