Verwaltungsinspektor mit Angestelltenverhältnis:Was ist das?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Mira_mirabilis
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Verwaltungsinspektor mit Angestelltenverhältnis:Was ist das?

Beitrag von Mira_mirabilis »

Hallo an alle,

letztes Jahr habe ich mich auf eine Stellenausschreibung bei einem Amt beworben. Sie haben mich genommen, auch ohne dass ich an dem obligatorischen Einstellungstest in Bayern teilgenommen habe.
Ich bekam ganz normal mein Schreiben, dass ich als Verwaltungsinspektoranwärterin eingestellt werden soll. Als ich zum Amtsarzt wollte hat dieser allerdings wiederum gesagt er wäre für meinen Fall nicht zuständig, da ich nur auf Angestelltenverhältnis beschäftigt werde.

Meine Frage ist:
Was genau bedeutet das für mich? Werde ich dann keine Beamte? Mein Amt hat mir gesagt ich habe die Rechte und Pflichten eines Beamten bei dieser Stelle. Heißt das nun, wenn ich nicht mehr bei dem Amt arbeiten kann oder will, finde ich keine andere Stelle mehr mit diesen Vorteilen, da diese nur für dieses eine Anstellungsverhältnis gelten?
Und kann man während einer Ausbildung überhaupt in diesem Angestelltenverhältnis beschäftigt sein? Ich dachte so was gibt es nur danach?

Vielen Dank für eure Antworten
sternstein
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Beitrag von sternstein »

Du wirst doch in dem Anschreiben sicherlich gesagt bekommen haben als was man Dich einstellen wird.
Dort wird doch sicherlich auch geschrieben stehen ob/wann Du "Ernannt" wirst und zu was (z.B. Beamter im Widerruf, Beamter auf Probe usw ).
Mira_mirabilis
Beiträge: 3
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Beitrag von Mira_mirabilis »

da steht ich werde für den dreijährigen Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst eingestellt.
Das einzige was mich eben stutzig macht ist der Satz:
Ihre Ernennung erfolgt unter Berufung in das dienstordnungsmäßige Angestelltenverhältnis auf Widerruf, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie gesagt meine Frage war jetzt: Was bedeutet das für mich? Bin ich dann keine Beamte wenn ich in ein Angestelltenverhältnis übernommen werde?
sternstein
Beiträge: 4
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Beitrag von sternstein »

m.E. wird in manchen Bundesländern wie z.B. BW in der Tat zwischen Angestellten auf Widerruf und Beamten auf Widerruf unterschieden. Daher wirst Du keine Beamtin, sondern lediglich eine Angestellte.

Es ist - soweit meine Information zumindest auf Bundesebene - möglich an einem Lehrgang für eine Laufbahn teilzunehmen, aber später einfach nur als normale Angestellte übernommen zu werden.

Für den Dienstherren besteht auch die Möglichkeit aus Angestellten später Beamte zu machen..., aber ist natürlich auch eine Frage von Planstellen und des Haushalts.
registerbeamter
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Beitrag von registerbeamter »

Mira_mirabilis hat geschrieben:da steht ich werde für den dreijährigen Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst eingestellt.
Das einzige was mich eben stutzig macht ist der Satz:
Ihre Ernennung erfolgt unter Berufung in das dienstordnungsmäßige Angestelltenverhältnis auf Widerruf, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

In welchem Bereich der Verwaltung fängst du an ?

Es gibt nämlich noch den sogenannten "Dienstordnungsangestellen" im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Das sind Berufgenossenschaften und Gemeindeversicherungsverbände.

Man hat einen Angestelltenvertrag der inhaltlich auf die Regelungen die Beamtengesetze verweist. Anstelle von Ernennungsurkunden gibt es immer eine Dienstvertrag. Man wird quasi verbeamtet. Man erhält Bezüge nach dem Besoldungsgesetz, wird auf Lebenszeit angestellt - alles wie ein Beamter.
schnell getippt - Tippfehler schnell überlesen :-)
Mira_mirabilis
Beiträge: 3
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Beitrag von Mira_mirabilis »

Ja das ist eine Sozialversicherung - also Unfall- Renten- Kranken und Pflegekasse. Das heißt es besteht da schon Hoffnung. Vielen Dank für deine Antwort
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