Probleme mit der Beihilfe - Kur vor Genehmigung angetreten

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Jul
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Probleme mit der Beihilfe - Kur vor Genehmigung angetreten

Beitrag von Jul »

Hallöle,

da gibts ja mal wieder für jeden Bereich ein Forum - klasse!

Ich bin neu angemedelt, heiße Julia und komme aus dem schönen Rheinland. Ich bin Lehrerin und beihilfeberechtigt.
An und für sich ist die beihilfe eine tolle Sache, aber die ständige Rumstreiterei mit ihr nervt. Die Ärzte sind da ja manchmal wie Geier und wittern ein dickes Geschäft. Mittlerweile frage ich immer nach, zum wievielfachen Satz ihre behandlung abgerechnet wird und wenns über 2,3 geht, weiß ich, dass die Beihilfe das nicht zahlen wird.

Meine Probleme mit der Beihilfe sind im moment ziemlich akut. Das Problem ist folgendes:

Ich hatte eine besch... Schwangerschaft und war die meiste Zeit krankgeschrieben. Das Ganze endete mit einer Depression und 6 Wochen Psychiatrieaufenthalt.
Nach der Geburt war das alles wie weggeblasen und auch das Antidepressivum, das ich nehmen musste, setze ich nun langsam ab.

Ich sollte kurz vor den Osterferien wieder (mit 13 Stunden) in die Schule, da war das erste Elternjahr rum. Ich plante, in den Sommerferien eine Kur zu machen, um die Schwangerschaft noch mal endgültig zu verarbeiten und unsere Kleine in ein anderes Klima zu bringen, da sie den ganzen Winter über heftig erkältet war. Trotz aller Freude über die Kleine war ich ganz schön ausgelaugt. unsere Wohnung wurde nach und nach viel zu klein, wir kauften nach langer Suche ein Haus und mussten es kernsanieren - da mein Mann viel arbeitete, hatte ich viel zu tun.

Leider aber ging es mir kurz vor den Osterferien echt mies und ich wusste nicht, wie ich die Zeit bis zu den Sommerferien überstehen sollte, deshalb fuhr ich sehr sponatan in Kur, da hatte ich sie zwar schon beantragt, aber noch keine Zusage bekommen - den Termin beim Amtsarzt musste ich absagen, weil ich zu dem Zeitpunkt schon in Kur war.

Die Kur wwar erfolgreich, ich hatte durch die Psychologin dort endlich eine Diagnose (ADHS) und wusste, dass ich nicht mehr mit Verlegenehitsdiagnosen herumdoktorn musste (Depression, manische Phasen, Konzentrationsstörungen etc.).

Zur Zeit befinde ich mich im ADHS-Diagnoseverfahren und es sieht danach aus, dass es wirklich ein seit der Kindheit bestehendes ADHS ist, was eine große Last von mir nimmt und ganz neue Therpaiemöglichkeiten eröffnet:-)

Nach der Kur bin ich zum Amtsarzt und habe das Ganze geschildert - er meinte, dass ich Probleme mit der Beihilfe bekäme und er mir helfen würde, wo er könnte.

Er schrieb ein Gutachten und ich bekam die Kur von der Beihilfe genehmigt. Dann fiel der Sachbearbeiterin aber wohl auf, dass ich sie ja schon längt hinter mir hatte und rief bei mir an. Ich sollte Stellung dazu nehmen und schrieb einen Brief. Ich sollte dann die Rechnung der Kur in Form eines "normalen" Beihilfeantrags einreichen.

Resultat: sie wurde abgelehnt - lediglich einzelne medizinische Anwendungen wurden bezahlt - der Monsterbetrag von 2.000 Euro aber nicht. Die Sachbearbeiterin hatte dem Amtsarzt gegenüber wohl geäußert, dass ich hätte bei ihr vor Kurantritt anrufen müssen bzw. wenn es mir so schlecht gegangen wäre, hätte ich ja auch in die Psychiatrie gehen können.

In einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin wurde ich darauf hingewiesen, dass ich den üblichen Weg ja nicht eingehalten hätte und deshalb keine Kostenerstattung möglich sei. Ich könne WIderspruch einlegen, aber das sei in der Regel nicht erfolgreich und würde auch mindestens 6 Monate dauern.

Was soll ich nun tun ?
Mein Mann hat gerade frisch seinen Job verloren und uns fehlen diese 2000 Euro! Die Kureinrichtung wartet auf ihr Geld und ich weiß nicht, wie lange noch! Ich habe schon meine Stundenzahl erhöht, aber das tritt erst nach den Sommerferien in Kraft.

Ich ärgere mich tierisch! Ich entlaste meinen Arbeitgeber - ich hätte ja auch wieder in die Psychiatrie gehen können, dann hätte ich aber zwischen den Oster- und Sommerferien nicht arbeiten können (So ein Aufenthalt dauert immer mindestens 4 Wochen) und die Rechnung wäre viel höher gewesen als das, was nach der Kur angefallen ist.

Wie würdet ihr vorgehen? Hat jemand diesen Fall schon mal erlebt?

Ich ärgere mich so!!!! Auf der anderen Seite bin ich zwar froh, dass ich endlich die Diagnose habe, aber sollte sie mich 2000 Euro gekostet haben?
mr.morden
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Beitrag von mr.morden »

Dass die Kur erfolgreich war und du während dieser eine hilfreiche Diagnose erhalten hast, ist nunmal der "benefit of hindsight", insofern scheint nun die Behauptung, du hättest deinem Dienstherren (und dir) Zeit und Geld gespart auf der Hand zu liegen.

Nicht ohne Grund sind solche Maßnahmen zu beantragen, um Erfolgsaussichten, Folgekosten etc. vorab bewerten zu können.

Für eine Erstattung bist du nun auf größtes Wohlwollen der Beihilfestelle angewiesen, welches offenbar nicht vorhanden ist. Versuche, den Widerspruch zusammen mit dem Amtsarzt argumentativ auszukleiden.

Die 2000,- EUR wirst du jedoch erst einmal für Monate vorlegen müssen (bzw., was wahrscheinlicher ist, selbst verauslagen müssen)
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

1.
Welche Beihilfestelle bzw. nach welchen Beihilfenrecht wird denn dort die Lage beurteilt ?

2.
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Aber bitte ggf. auf die Frist zur Einlegung dieses Rechtsbehelfes achten !!!

3.
Die Sachbearbeiterin wird ihren Bescheid nach Deiner Schilderung wohl nicht abhelfen, also muss der Widerspruch von der nächsthöheren "Instanz" beschieden werden, i.d.R. Sachgebietsleitung o.ä..
Warum sich die Sachbearbeiterin hier herausnimmt zu behaupten das ein Widerspruch eh nicht erfolgreich wäre, ist mir unbegreiflich. Wie will sie den wissen was Ihre nächste "Instanz" entscheidet und wie ???

4.
Zu behaupten das ein Widerspruch 6 Monate dauern würde, ist ebenfalls eine Behauptung die so nicht stehen gelassen werden sollte.

Ich an Deiner Stelle würde direkt mit dem Widerspruch bzw. gleichzeitig eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin auf den Weg bringen bezüglich dieser unqualifizierten und wahrscheinlich auch noch falschen Behauptungen.
Beihilfe ist nicht einfach, und Leute als Sachbearbeiter einzusetzten die die Materie nicht oder nur schlecht beherrschen, macht die Sache nicht besser.
Jul
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Beitrag von Jul »

Also,

1. Ich lebe und unterrichte im Raum Köln.

2. Die Frist endet in 7 Tagen, ich muss das also bald losschicken. Bin aber etwas hilflos, weil ich nicht weiß, was ich da reinschreiben soll.

3. Die bei der Beihilfe waren generell nicht nett zu mir, eine sprach mir auf den AB, dass ich mich melden soll und hat wohl nicht richtig aufgelegt, auf jeden Fall regte sie sich dann mit einer Kollegin zusammen über mich auf.
Aber ich möchte nicht auf die beihilfe schimpfen, dann habe ich doch noch weniger Chancen. Auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzuleiten, finde ich etwas übertrieben .... ich kanns ja auch gar nicht beweisen.

Ich möchte halt ein Schreiben aufsetzen und dann 2 Schriebe von meinen Psychologen beilegen - nur leider dauern die. Kann man die nachreichen?
Es existiert auch ein Gutachten der Kurklinik, dass ich die Kur mit großem Erfolg absolviert habe. Das werde ich auf jeden Fall mitschicken.

Wie formuliere ich? Bittend? Forsch? Nüchtern?
Wer entscheidet denn? Wenn die sparen wollen und sich an den Vorschriften festklammern, hab ich ja wenig Aussicht auf Erfolg. Was überzeugt die denn bzw. gibt es einen Paragraphen, einen Gesetzestext, der für meinen Fall passt?

Gehört in meinen Widerspruch mit rein, dass ich meinen Arbeitgeber entlasten wollte? Ich war die ganze Schwangerschaft krankgeschrieben und wollte nicht noch mehr fehlen - ich habe zwei Hauptfächer und zwei Klassen bekamen in einem Fach gar keinen Unterricht - die Schule wartet quasi nur auf mich und ich will mir ja auch nicht mein Arbeitsklima versauen, wenn ich dann schon wieder nicht verfügbar bin.
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

1.
Ok, damit greift das Beihilfenrecht NRW

2.
Den Widerspruch losschicken, und einfügen das die Begründung mit Eingang der Schreiben der diversen Ärzte nachgereicht wird.
Es steht nirgendwie geschrieben das mit dem Widerspruch auch gleichzeitig die Begründung eingereicht werden muss. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Soll jedoch in einem zeitlichen Zusammenhang stehen.

Die Formulierungsform sollte sachlich und nüchtern sein. Persönliches spielt keine Rolle und ist nicht förderlich, meiner Meinung nach.
Anfangen könntest Du wie folgt :

" Hiermit lege ich gegen den Beihilfebescheid vom 00.00.0000 Widerspruch ein. Die Begründung werde ich, alsbald mir die Schreiben und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte und Psychologen vorliegen, nachreichen!"

Dann könnte der erste Teil Deiner Begründungen niedergeschrieben werden....


Je mehr Informationen die Beihilfestelle hat, je eher kann sich ein Bild von der Lage machen und auch besser entscheiden.
Nur bitte nichts durcheinander bringen oder vermischen.
So klar und eindeutig wie möglich.

Letztlich bist Du auf das wohlgefallen angewiesen.
Denn eine Kur anzutreten ohne das eine Anerkennung vorliegt, ist schon recht bemerkenswert.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich trotzdem abschicken. Denn die Sachbearbeiter vor Ort sind auch nur Menschen, und haben einfach nicht das Recht so zu handeln. Es sind keine bessere Menschen.
Und eigentlich sollte immer zu Gunsten des Beihilfeberechtigten entschieden werden.
Auf das Beweisenkommt es doch gar nicht an.

Ich wünsche Dir viel viel Glück dabei...... *Daumen drück'*
Jul
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Beitrag von Jul »

Ich habe das ganz formal verfasst - Danke für deine Formulierungshilfe!
ich habe auch direkt die Bette dazugeschrieben, mir rückzumelden, ob die mit dem Vorgehen einverstanden sind.

Ich weiß, dass ich auf deren goodwill angewiesen bin :-(

Bringt mir denn die Tatsache was, dass die die Kur genehmigt haben?

Der Ablauf war so:

- Kur beantragt, Termin beim Amtsarzt bekommen
- aber bereits vorher in Kur gefahren
- Kur erfolgreich beendet
- zum Amtsarzt gegangen, ihm die Situation geschildert, er ein Gutachten geschrieben
- schrftl. Mitteilung von der Beihilfe bekommen, dass die Kur genehmigt ist.
- Tage später ein Anruf, dass ich dazu Stellung beziehen muss, dass die Kur schon vor der Genehmigung angetreten habe
- Anruf, die Rechnungen der Kureinrichtung an meine Sachbearbeiterin als beihilfeantrag einzureichen
- Ablehnung der Errstattung

Wenn der Amtsarzt ein überzeugendes Gutachten geschrieben hat und die Kur genehmigt wurde, macht die Beihilfe sich doch unglaubwürdig, wenn sie dann derart zurückrudert?
Dann ist es doch lediglich dieser kleiner formale Einwand, dass die Untersuchung NACH der Kur stattfand .
Wenn sie aber doch sogar in dem Zustand genehmigt wurde, in dem ich NACH der Kur war (um einiges erholter und schlauer, aber immer noch ADHS-krank), dann wäre sie doch wohl auch in dem Zustand genehmigt worden, in dem ich VOR der Kur war, oder?



Ich finde das System mit der Beihilfe generell total unglücklich. Immer diese Rennerei, immer die profitgeilen Ärzte, dann die erst mal selber zu zahlenden Rechnungen, das Vorstrecken, die lange Bearbeitungszeit.

Gibt es da nicht eine Alternative?
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

Leider bist Du so oder so auf das Wohlwollen Deiner Beihilfestelle angewiesen.
Da macht es auch nichts aus wie Profitgeil die Ärzte sind, oder welche Rennerei damit verbunden ist.
Letztlich ist Deine jetzige Rennerei -wenn man es genau nimmt- sebstverschuldet.

Du fragst nach einer Alternative.....
Nun, schlußendlich bestünde immer noch die Wahl den Beruf zu wechseln, aber das sollte nur wegen der Beihilfe wirklich keine Argumentation sein, oder ? "ist natürlich auch nicht so gemeint :-)"

Eine Alternative vielleicht, wenn Du in die gesetzliche Krankenkasse wechseln würdest, allerdings weiß ich nicht ob das überhaupt möglich ist.
Ob Dir das dann aber Vorteile bringt, wage ich zu bezweifeln.
Jul
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Beitrag von Jul »

So - ich habe jetzt alles abgeschickt und kann nur noch beten und hoffen. :roll:
Jul
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Beitrag von Jul »

Ich habs geschafft - ich bin sooo erleichtert! Haben uns heute erst mal was gegönnt, denn wir haben so sehr gespart die letzten Monate... ab jetzt nie wieder über irgendwelche Beihilfe-Vorschriften hinwegsetzen!
Der Trommler
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Beitrag von Der Trommler »

Aloha auch !

Was hast Du geschafft ?
Alles abzuschicken ? Oder hast Du gar schon einen Bescheid oder ähnliches ?

Und den Vorsatz sich nie wieder über Beihilfevorschriften hinweg zu setzten findet Dein Sachbearbeiter bestimmt auch total toll :-)
Jul
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Beitrag von Jul »

Ich habe eine Stellungnahme geschrieben, das Kurabschlussschreiben beigefügt (da stand drin, dass die Kur sehr erfolgreich war) und ein Schreiben meines Psychologen, der nochmal darauf hingewiesen hat, dass die Maßnahme nötig war, um einen weiteren Psychiatrieaufenthalt zu vermeiden.
Das alles hat "gewirkt" - gestern kam das Schreiben und heute war das Geld auf meinem Konto.
GOTT SEI DANK! Mein Mann ist nämlich überraschend arbeitslos geworden und wir sind finanziell im Moment etwas knapp, zumal ich in Elternzeit bin und noch halbe Stelle arbeite. Erhöhen kann ich die Stundenzahl erst ab November. So lange hätten wir noch klar kommen müssen wie bisher. Es ist zwar nicht Wasser und Brot, aber schön ist es auch nicht...
Ich hatte nicht damit gerechnet, dass das Geld so schnell kommt und nun ist es da und ich kann ohne Sch ... besser schlafen!!!

Mannmann, nie wieder irgendwelche Beihilfe-Vorschriften missachten!
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