Hallo,
ich habe ein Problem und hoffe, hier Hilfe oder einen Rat zu bekommen. Vor einiger Zeit habe ich einen Umsetzungantrag gestellt. Nun hat sich bereits eine andere Person, die meine bisherige Stelle übernehmen soll, bei mir gemeldet, obwohl mir noch kein passendes Angebot gemacht wurde. Ich bin Studienrat an einem Gymnasium und der Umsetzungsantrag besteht für ein Gymnasium. Nun soll ich an eine Gesamtschule versetzt werden. Ist das zulässig? Welches Gesetze kann ich hierfür zu Rate ziehen?
Und noch eine Frage: Gibt es bei unterschiedlicher Qualifikation (mehr Studienabschlüsse, die auch alle unterrichtet werden) zweier Bewerber (aber beide Studienrat) das Bewerten des sozialen Status, um zu entscheiden, welcher der beiden Bewerber für eine Stelle bevorzugt wird?
Vielen Dank schon jetzt, MfG Schule
Umsetzung trotz nicht erfüllter Vorraussetzungen
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