Beförderung trotz Stellenabwertung?
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Beförderung trotz Stellenabwertung?
Hallo,
ich bin Beamtin einer niederrheinischen Kommune, derzeit besoldet nach A 10. Im März habe ich mich auf eine nach A 12 bewertete und so ausgeschriebene Stelle beworben und den Zuschlag erhalten. Die Umsetzungsverfügung soll zum 01.04.2010 gelten, wobei ich sie noch nicht in Händen habe. (Nach Auskunft der zust. Sachbearbeiterin sei diese aber auf dem Dienstweg und somit bald bei mir)
Ich weiß, dass ich (je nach Haushaltslage) in absehbarer Zeit mit der Beförderung nach A 11 rechnen kann, wobei die Beförderung nach A 12 wahrscheinlich länger auf sich warten lässt. Egal, die Stelle habe ich aber.
Dachte ich...
Jetzt wird an einer umfassenden Organisationsänderung gearbeitet. Sollte diese beschlossen werden, könnte es sein, dass man mir höherwertige Aufgaben abnehmen wird (um damit eine andere Stelle zu pushen) und man munkelt, dass dann aus der A 12 eine A 11 wird.
Wenn es denn wirklich so kommen sollte, bedeutet das dann für mich, dass ich auf dieser stelle die A 12 nie bekommen werde?
Im Übrigen habe ich mich auf diese Stelle beworben gerade wegen der Aussicht auf die A 12 in der Ferne und habe deshalb auch meine Stunden von halb auf voll erhöht.
Auch, wenn das alles noch Infos des Flurtickers sind, beunruhigt mich das doch.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
rotezauberlilli
ich bin Beamtin einer niederrheinischen Kommune, derzeit besoldet nach A 10. Im März habe ich mich auf eine nach A 12 bewertete und so ausgeschriebene Stelle beworben und den Zuschlag erhalten. Die Umsetzungsverfügung soll zum 01.04.2010 gelten, wobei ich sie noch nicht in Händen habe. (Nach Auskunft der zust. Sachbearbeiterin sei diese aber auf dem Dienstweg und somit bald bei mir)
Ich weiß, dass ich (je nach Haushaltslage) in absehbarer Zeit mit der Beförderung nach A 11 rechnen kann, wobei die Beförderung nach A 12 wahrscheinlich länger auf sich warten lässt. Egal, die Stelle habe ich aber.
Dachte ich...
Jetzt wird an einer umfassenden Organisationsänderung gearbeitet. Sollte diese beschlossen werden, könnte es sein, dass man mir höherwertige Aufgaben abnehmen wird (um damit eine andere Stelle zu pushen) und man munkelt, dass dann aus der A 12 eine A 11 wird.
Wenn es denn wirklich so kommen sollte, bedeutet das dann für mich, dass ich auf dieser stelle die A 12 nie bekommen werde?
Im Übrigen habe ich mich auf diese Stelle beworben gerade wegen der Aussicht auf die A 12 in der Ferne und habe deshalb auch meine Stunden von halb auf voll erhöht.
Auch, wenn das alles noch Infos des Flurtickers sind, beunruhigt mich das doch.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
rotezauberlilli
Titel:
@rotezaubelilli
Das ist gängige Praxis wenn der "Besetzer" nicht dem Kindchenschema entspricht! Das ist übliche Praxis...A12 Wunschkandidat erscheint für ein Jahr plötzlich Kandidat eine Stufe höher gestolpert...dann erneut Ausschreibung und rums wird aus der 12er ne 11er
Ein Schelm der Böses dabei denkt! 
Das ist gängige Praxis wenn der "Besetzer" nicht dem Kindchenschema entspricht! Das ist übliche Praxis...A12 Wunschkandidat erscheint für ein Jahr plötzlich Kandidat eine Stufe höher gestolpert...dann erneut Ausschreibung und rums wird aus der 12er ne 11er


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Hallo Binö,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider habe ich jetzt immer noch nicht verstanden, ob und die Umorganisation ggf. eine Auswirkung für die A 12 haben könnte.
Also:
- Ich bekomme derzeit noch A 10
- Ich bekomme in den nächsten Tagen die Umsetzungsverfügung für die A
12-Stelle, auf die ich mich erfolgreich beworben hatte
- falls die Umorganisation durchgeführt wird, kursiert das Gerücht, dass
eben jene A 12-er-Stelle abgewertet werden könnte
- Heisst das für mich, ich werde die A 12 auf dieser Stelle nicht
bekommen?
Ich bite noch einmal um eine Antwort.
Vielen Dank!
rotezauberlilli
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider habe ich jetzt immer noch nicht verstanden, ob und die Umorganisation ggf. eine Auswirkung für die A 12 haben könnte.
Also:
- Ich bekomme derzeit noch A 10
- Ich bekomme in den nächsten Tagen die Umsetzungsverfügung für die A
12-Stelle, auf die ich mich erfolgreich beworben hatte
- falls die Umorganisation durchgeführt wird, kursiert das Gerücht, dass
eben jene A 12-er-Stelle abgewertet werden könnte
- Heisst das für mich, ich werde die A 12 auf dieser Stelle nicht
bekommen?
Ich bite noch einmal um eine Antwort.
Vielen Dank!
rotezauberlilli
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Du kannst ehrlich gesagt wahrscheinlich froh sein, wenn du zunächst einmal die A 11 bekommst. Leider macht die Stellenbewertung bei uns Beamte nur die halbe Miete. Gerade in den kleinen bis mittelgroßen Kommunen werden die Planstellen gerne verschoben damits es passt.
Wenn das Gerücht des Flurfunks bestätigt wird, schieben die die Planstelle rüber da wo man Sie braucht um jemanden zu befördern und macht einen KU-Vermerk nach A 11 an deine Stelle.
Begründung: Neue Stellenbwertung auf Grund geänderter Verwaltungsorganisation und somit Wegfall der Tätigkeit die eine langfristige Bezahlung nach A 12 rechtfertigen würde.
Als Beamter kann dich dein Dienstherr innerhalb der Behörde so einsetzen, dass zu mindest eine Beschäftigung deiner derzeitigen Besoldung angemessen ist. Dies wäre auf einer dann mit A 11 bewerteten Stelle absolut gegeben.
Somit können die das ohne Probleme machen.
Ich kann deinen Ärger absolut verstehen, nur wenn du jetzt die Beförderungspläne der Chefs angehst - machen dir die A 11 auch noch schwer, so würde ich sagen sieht in der Praxis aus. Der PR. wird auch nicht viel dazu sagen, da er ja die Beförderung des anderen nach A 12 nicht im Wege stehen. Dann wird man eventuell dir sagen, der ist schon länger dabei, wartet länger und und...
Wie lange bist du jetzt in der A 10 und wann hast du die Laufbahnprüfung gemacht ?
In welchem Bereich und mit welcher Funktion ist den die zukünftige Stelle angesiedelt ?
Je nach dem, kann man auch auch beurteilen ob die Runterstufung im Vergleich zu anderen Kommunen insbesondere in näheren Umgebung angemessen wäre, das wird ja auch gerne als Argument für neue Bewertungen genommen.
Wenn das Gerücht des Flurfunks bestätigt wird, schieben die die Planstelle rüber da wo man Sie braucht um jemanden zu befördern und macht einen KU-Vermerk nach A 11 an deine Stelle.
Begründung: Neue Stellenbwertung auf Grund geänderter Verwaltungsorganisation und somit Wegfall der Tätigkeit die eine langfristige Bezahlung nach A 12 rechtfertigen würde.
Als Beamter kann dich dein Dienstherr innerhalb der Behörde so einsetzen, dass zu mindest eine Beschäftigung deiner derzeitigen Besoldung angemessen ist. Dies wäre auf einer dann mit A 11 bewerteten Stelle absolut gegeben.
Somit können die das ohne Probleme machen.
Ich kann deinen Ärger absolut verstehen, nur wenn du jetzt die Beförderungspläne der Chefs angehst - machen dir die A 11 auch noch schwer, so würde ich sagen sieht in der Praxis aus. Der PR. wird auch nicht viel dazu sagen, da er ja die Beförderung des anderen nach A 12 nicht im Wege stehen. Dann wird man eventuell dir sagen, der ist schon länger dabei, wartet länger und und...
Wie lange bist du jetzt in der A 10 und wann hast du die Laufbahnprüfung gemacht ?
In welchem Bereich und mit welcher Funktion ist den die zukünftige Stelle angesiedelt ?
Je nach dem, kann man auch auch beurteilen ob die Runterstufung im Vergleich zu anderen Kommunen insbesondere in näheren Umgebung angemessen wäre, das wird ja auch gerne als Argument für neue Bewertungen genommen.
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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die Laufbahnprüfung 1991 gemacht, A 10 habe ich seit 9 jahren.
Mit will das alles nicht in den Kopf gehen:
meine Kollegin, die A 13 g.d. hat, soll entsprechend der Pläne (mit den mir dann weggenommenen Aufgaben) A 13 h.d. werden.
Selbst, wenn sie mir die Aufgaben wegnehmen, sagt mir mein Bauch, dass mir die A 12 trotzdem sicher sein müsste, weil ich mich ja ausdrücklich genau deshalb auf diese stelle beworben habe. wenn ich dann auch noch in die zurzeit noch A12 Stelle eingewiesen wurde, habe ich dann nicht so etwas wie Vertrauensschutz?
Wenn ich diese Stelle verlassen sollte, dann würde ein neuer Kollege nur noch A 11 bekommen, das leuchtet ein.
Was wäre denn gewesen, wenn ein A 11-er diese Stelle bekommen hätte, der sich doch auch nur beworben hätte, weil die A 12 lockt? Kann man dann auch sagen: Pech gehabt, die werten wir jetzt mal eben ab?
Sorry, dass ich noch Diskussionsbedarf habe, aber das will mir nicht so in den Kopf.
Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich auf A 10 und Teilzeit geblieben und hätte mich auf eine wirklich schöne A 11-er Stelle beworben, irgendwann, wenn es mit besser gepasst hätte.
Danke für eure Gedurld
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe die Laufbahnprüfung 1991 gemacht, A 10 habe ich seit 9 jahren.
Mit will das alles nicht in den Kopf gehen:
meine Kollegin, die A 13 g.d. hat, soll entsprechend der Pläne (mit den mir dann weggenommenen Aufgaben) A 13 h.d. werden.
Selbst, wenn sie mir die Aufgaben wegnehmen, sagt mir mein Bauch, dass mir die A 12 trotzdem sicher sein müsste, weil ich mich ja ausdrücklich genau deshalb auf diese stelle beworben habe. wenn ich dann auch noch in die zurzeit noch A12 Stelle eingewiesen wurde, habe ich dann nicht so etwas wie Vertrauensschutz?
Wenn ich diese Stelle verlassen sollte, dann würde ein neuer Kollege nur noch A 11 bekommen, das leuchtet ein.
Was wäre denn gewesen, wenn ein A 11-er diese Stelle bekommen hätte, der sich doch auch nur beworben hätte, weil die A 12 lockt? Kann man dann auch sagen: Pech gehabt, die werten wir jetzt mal eben ab?
Sorry, dass ich noch Diskussionsbedarf habe, aber das will mir nicht so in den Kopf.
Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich auf A 10 und Teilzeit geblieben und hätte mich auf eine wirklich schöne A 11-er Stelle beworben, irgendwann, wenn es mit besser gepasst hätte.
Danke für eure Gedurld
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Vielleicht wird dir deine Stellensituation und welche "beamtenrechtlichen Ansprüche" auf Beförderungsstellen bzw. bewertete Stellen klarer an folgendem Beispiel:
Eine Freundin hatte eine in einer Kommune nach A 12 bewertete Stelle und wurde nach A 11 bezahlt.
Nach interner Warteliste der Verwaltung hätte sie so in ca. 5 - 6 Jahren mit einer Beförderung nach A 12 rechnen können. So, nun wurde sie schwanger, Kind 1 Elternzeit. Sie möchte nun zurückkommen - laut Personalamt müssen sie ihr nur eine A 11 Stelle freihalten. Sie hat keinen Anspruch auf eine nach A 12 bewertete Stelle zurückzukommen. Es wird auf eine A 11 Stelle hinauslaufen bzw. sogar eine A 10 Stelle, die sie dann mit A 11 besetzt.
Das was du schilderst mit den Orga.-Plänen ist ohne zu Wissen um welche Stellen und welchen Bereich es handelt schwer nachzuvollziehen. Gerne kannst du ja mal privat mir es schicken.
Vom Grundsatz her, finde ich seitens der Behördenleitung vor einer neuen Orga. eine Stelle auszuschreiben und diese dann neu bewerten und mit einer niedrigern dauerhaften Besoldung einzustellen schlecht.
Wie du sagst, wenn sich jemand von außerhalb beworben hätte - der hätte wirklich mit dem Wechsel daneben gegriffen, wenn er wegen der A 12 gekommen wäre.
Es gibt rechtlich keinen Vertrauensschutz auf eine zukünftige Beförderungsmöglichkeit - nur einen Besitzstandsschutz und einen relativen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, wobei letzteres auch in der Praxis ausgehöhlt wird. Wie oft passiert es, das Leute mit einer höheren Besoldung auf niedrigere bewertete Stellen umgesetzt werden, da es "Gründe" seitens der Leitung gibt, sie dahin zusetzen.
Ich muss auch sagen dein Beispiel - zeigt einem wieder mehr, gerade in einer Kommune "Step by Step" zu denken. Die langfristige Beförderungssicherheit ist sehr schwer geworden - und bevor man eine Job macht der einem nicht liegt oder Unzufrieden macht wirklich lieber immer nur an die nächste Stufe denken.
Ich bin auch in A 10, seit 9 Jahren, 1994 die Prüfung gemacht, in einer Kommune. Ich warte auch auf die Möglichkeit nach A 11 zu kommen, an die 12 denke ich noch lange nicht. Nur bin ich auch mittlerweile nicht mehr dazu bereit jeden Job dafür zu machen - mit der A 10 kann ich ganz gut leben und die Arbeit und das soziale Umfeld stimmt. Was nützen mir dann ca. 170 € netto mehr - wenn ich nur gefrustet bin.
Wenn dir der Job absolut nicht gefällt - würde ich auch ehrlich gesagt lieber wieder davon absehen.
Eine Freundin hatte eine in einer Kommune nach A 12 bewertete Stelle und wurde nach A 11 bezahlt.
Nach interner Warteliste der Verwaltung hätte sie so in ca. 5 - 6 Jahren mit einer Beförderung nach A 12 rechnen können. So, nun wurde sie schwanger, Kind 1 Elternzeit. Sie möchte nun zurückkommen - laut Personalamt müssen sie ihr nur eine A 11 Stelle freihalten. Sie hat keinen Anspruch auf eine nach A 12 bewertete Stelle zurückzukommen. Es wird auf eine A 11 Stelle hinauslaufen bzw. sogar eine A 10 Stelle, die sie dann mit A 11 besetzt.
Das was du schilderst mit den Orga.-Plänen ist ohne zu Wissen um welche Stellen und welchen Bereich es handelt schwer nachzuvollziehen. Gerne kannst du ja mal privat mir es schicken.
Vom Grundsatz her, finde ich seitens der Behördenleitung vor einer neuen Orga. eine Stelle auszuschreiben und diese dann neu bewerten und mit einer niedrigern dauerhaften Besoldung einzustellen schlecht.
Wie du sagst, wenn sich jemand von außerhalb beworben hätte - der hätte wirklich mit dem Wechsel daneben gegriffen, wenn er wegen der A 12 gekommen wäre.
Es gibt rechtlich keinen Vertrauensschutz auf eine zukünftige Beförderungsmöglichkeit - nur einen Besitzstandsschutz und einen relativen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung, wobei letzteres auch in der Praxis ausgehöhlt wird. Wie oft passiert es, das Leute mit einer höheren Besoldung auf niedrigere bewertete Stellen umgesetzt werden, da es "Gründe" seitens der Leitung gibt, sie dahin zusetzen.
Ich muss auch sagen dein Beispiel - zeigt einem wieder mehr, gerade in einer Kommune "Step by Step" zu denken. Die langfristige Beförderungssicherheit ist sehr schwer geworden - und bevor man eine Job macht der einem nicht liegt oder Unzufrieden macht wirklich lieber immer nur an die nächste Stufe denken.
Ich bin auch in A 10, seit 9 Jahren, 1994 die Prüfung gemacht, in einer Kommune. Ich warte auch auf die Möglichkeit nach A 11 zu kommen, an die 12 denke ich noch lange nicht. Nur bin ich auch mittlerweile nicht mehr dazu bereit jeden Job dafür zu machen - mit der A 10 kann ich ganz gut leben und die Arbeit und das soziale Umfeld stimmt. Was nützen mir dann ca. 170 € netto mehr - wenn ich nur gefrustet bin.
Wenn dir der Job absolut nicht gefällt - würde ich auch ehrlich gesagt lieber wieder davon absehen.
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Hallo,
vielen dank für die antwort.
ich kann es immer noch nicht glauben (ich bin eine kämpfernatur). in einem urteil, das ich im netzt gefunden habe, ist die rede davon, dass der feine unterschied darin liegt, ob man die höherbewertete stelle nach einem den regeln entsprechenden auswahlverfahren erhält oder schon "drauf gesessen hat".
ich als a 10-erin habe an einem ordentlichen bewerbungsverfahren teilgenommen und die derzeit nach a 12 bewertete stelle erhalten. das hat m.e. ja nichts mit dem grundsätzlich nicht existierenden anspruch eines beamten auf beförderung zu tun.
wenn dieser zurzeit a 12-er dienstposten kurz nach dem bewerbungsverfahren auf a 11 abgewertet werden würde, welchen vertrauensschutz hätte ich denn in die ausschreibung haben dürfeb? gar keinen? ich bewerbe mich auf eine a-12-stelle und wenn ich sie dann bekommen habe, darf mein dienstherr sagen: sorry, wir organisieren um und für deine neue stelle ist jetzt nur noch a 11 drin?
ich würde so gerne klarheit haben ...
rotezauberlilli
vielen dank für die antwort.
ich kann es immer noch nicht glauben (ich bin eine kämpfernatur). in einem urteil, das ich im netzt gefunden habe, ist die rede davon, dass der feine unterschied darin liegt, ob man die höherbewertete stelle nach einem den regeln entsprechenden auswahlverfahren erhält oder schon "drauf gesessen hat".
ich als a 10-erin habe an einem ordentlichen bewerbungsverfahren teilgenommen und die derzeit nach a 12 bewertete stelle erhalten. das hat m.e. ja nichts mit dem grundsätzlich nicht existierenden anspruch eines beamten auf beförderung zu tun.
wenn dieser zurzeit a 12-er dienstposten kurz nach dem bewerbungsverfahren auf a 11 abgewertet werden würde, welchen vertrauensschutz hätte ich denn in die ausschreibung haben dürfeb? gar keinen? ich bewerbe mich auf eine a-12-stelle und wenn ich sie dann bekommen habe, darf mein dienstherr sagen: sorry, wir organisieren um und für deine neue stelle ist jetzt nur noch a 11 drin?
ich würde so gerne klarheit haben ...
rotezauberlilli
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Ich habe nur Urteile gefunden, bei den es im Grundsatz um Konkurentenklagen ging. Im Rahmen dessen die "Beförderungsansprüche" durch ein ordnungsgem. durchlaufendes Bewerbungsverfahren erlangt wurde.
Kannst du mal das Urteil nennen ?
Als problematisch sehe etwas ich an, dass du noch nicht in der A 11 bist. Somit zunächst einmal diese Beförderung notwendig wäre um überhaupt in die A 12 zu kommen.
Die können dir ja auch soweit Gegenarumentieren, dass die Stellenbewertung alleine - nicht die Beförderung ausmacht, sondern auch deine zukünftige persönliche Bewährung als A 11 Beamtin.
Wenn du nämlich keine Beurteilung bekommst, die eine Beförderung befürwortet nützt dir ja auch die Planstelle nichts.
Frage doch mal bei der Gewerkschaft nach ?
Kannst du mal das Urteil nennen ?
Als problematisch sehe etwas ich an, dass du noch nicht in der A 11 bist. Somit zunächst einmal diese Beförderung notwendig wäre um überhaupt in die A 12 zu kommen.
Die können dir ja auch soweit Gegenarumentieren, dass die Stellenbewertung alleine - nicht die Beförderung ausmacht, sondern auch deine zukünftige persönliche Bewährung als A 11 Beamtin.
Wenn du nämlich keine Beurteilung bekommst, die eine Beförderung befürwortet nützt dir ja auch die Planstelle nichts.
Frage doch mal bei der Gewerkschaft nach ?
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hallo,
vielen dank für deine mühe.
leider kann ich das urteil nicht mehr finden. ich habe so viel rumgesucht und mal hier und mal da reingelesen, so dass ich meine wege dort hin leider nicht mehr nachvollziehen kann.
vom gefühl her könntest du recht haben, dass der haken an der "noch-nicht a-11" liegt.
offiziell kann ich auch nicht bei der gewerkschaft fragen. die kennen sich doch alle untereinander...
ich muss einfach abwarten, was die realität bringt.
aber ich habe schon ein mulmiges gefühl.
vielen dank für deine mühe und deine unterstützung.
rotezauberlilli
vielen dank für deine mühe.
leider kann ich das urteil nicht mehr finden. ich habe so viel rumgesucht und mal hier und mal da reingelesen, so dass ich meine wege dort hin leider nicht mehr nachvollziehen kann.
vom gefühl her könntest du recht haben, dass der haken an der "noch-nicht a-11" liegt.
offiziell kann ich auch nicht bei der gewerkschaft fragen. die kennen sich doch alle untereinander...
ich muss einfach abwarten, was die realität bringt.
aber ich habe schon ein mulmiges gefühl.
vielen dank für deine mühe und deine unterstützung.

rotezauberlilli
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