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Stellenbeschreibung

Verfasst: 16. Feb 2010, 08:04
von Clausi
Hallo,

ich habe dies Forum heute erst entdeckt und habe gleich eine Frage:

Ich habe gestern bemerkt, dass meine letzte Stellenbeschreibung sage und schreibe von 1994 ist. Nun haben wir einen neuen Chef und mit dem ist wirklich nicht gut Kirschen essen. Deshalb möchte ich zunächst eine neue Stellenbeschreibung, aus der hervorgeht, was zu meinen Tätigkeiten gehört und was nicht. Im Laufe der Jahre hat sich meine Tätigkeit nämlich so geändert, dass sie mit der Stellenbeschreibung von 1994 nichts mehr zu tun hat.

Und nun meine Frage: Kann ich eine neue Stellenbeschreibung verlangen? Wer muss die anfertigen? Ich oder mein Vorgesetzter. Mir wäre es lieber er muss das machen. Gibt es Rechtsgrundlagen?

So, dann wünsche ich euch allen einen schönen Tag!
Claus

Verfasst: 22. Feb 2010, 13:26
von Clausi
Moin,

war die Frage so schwierig? Wird "Neuen" nicht geantwortet?

Na egal, waren immerhin über 85 Aufrufe.

Dann kann ich wenigstens fürs Lesen meiner Frage DANKE sagen.

Gruß
Claus

Verfasst: 22. Feb 2010, 14:16
von Ossikind
Clausi hat geschrieben:
war die Frage so schwierig? Wird "Neuen" nicht geantwortet?

Gruß
Claus
Wenn keiner eben eine fundierte Antwort weiß, oder möchtest du gerne gefährliches Halbwissen haben.
Dann doch wohl lieber keine Antwort.
Und das mit den "Neuen" nicht antworten ist natürlich völliger Blödsinn.

Verfasst: 22. Feb 2010, 14:30
von Clausi
Ossikind hat geschrieben:
Und das mit den "Neuen" nicht antworten ist natürlich völliger Blödsinn.
OK dann habe ich eben "völligen Blödsinn" geschrieben. Sorry dass ich gestört habe mit meinem "völligen Blödsinn". Wird nicht wieder vorkommen, dass ich jemanden mit meinem "völligen Blödsinn" nerve.

:oops:

Verfasst: 22. Feb 2010, 17:11
von Ossikind
Sag mal raffst du nix.
Das mit völliger Blödsinn ist gemeint, das hier nicht danach gegangen wird, ob einer neu hier ist oder schon länger.
Kopf schüttel.

Verfasst: 23. Feb 2010, 08:45
von Clausi
Naja "HANSAPOWER" sagt schon alles. Nerv mich bitte nicht weiter, gibt Leute mit denen möchte ich nichts zu tun haben.

Titel:

Verfasst: 23. Feb 2010, 16:56
von Binö
@Clausi

Ich den Vorschreibern beipflichten, wir antworten nicht nach dem Motto:
"Ich weiß was oder es könnte sein das?!" Das wäre dann nur Halb-Wissen.
Aus Halbwissen werden Halbwahrheiten, die dir auch nicht weiterhelfen.
Im Forum gibt es eine Gerda Schwäbel; aber zur Zeit ist sie wohl auf Urlaub,
schreib sie doch über PN an.

MfG

Binö

Verfasst: 24. Feb 2010, 09:37
von Herr Löhlein
Ich muß leider feststellen, daß der Umgangston in den Foren allgemein oft sehr zu wünschen übrig läßt.

@ Clausi

Ossikind hat mit keinem Wort verlauten lassen, daß du Blödsinn schreibst, sondern nur darauf hingewiesen, das Dir Halbwissen nicht helfen wird.
Es ist also kein Grund erkennbar, gleich auf die Agressionsschiene zu wechseln und den Beleidigten zu mimen.

Der Hinweis auf Gerda Schwäbel von Binö ist ein guter Tipp, da diese bisher immer wieder gute Argumente und Wissen im Forum beigesteuert hat.

Also ich glaube, keiner will Dir in diesem Forum als "Neuer" böses. :D

Leider kann ich für dein Problem auch kein Wissen besteuern, hoffe aber, daß Dir noch geholfen wird.

Verfasst: 24. Feb 2010, 12:23
von Clausi
Herr Löhlein hat geschrieben:Ossikind hat mit keinem Wort verlauten lassen, daß du Blödsinn schreibst, ....
Ich darf Ossikind zitieren? "Und das mit den "Neuen" nicht antworten ist natürlich völliger Blödsinn."

Aber nun sollte es gut sein. Ich frage nichts mehr, ich schreibe nichts mehr. Ihr seid weiter uinter euch und gut ist.

Wer nichts schreibt kann auch nicht als beleidigt und aggresiv bezeichnet werden...

Falls ein Admin hier mitliest: Bitte meinen Account löschen. Danke.

Verfasst: 24. Feb 2010, 18:15
von Gerda Schwäbel
Danke für die Blumen. Da scheint mir mein allererster Beitrag ja inzwischen verziehen worden zu sein. :oops:

Ich kann aber zu diesem Thema auch nichts Konkretes beisteuern. Mir ist keine Norm bekannt, die irgendjemanden verpflichten würde, eine Stellenbeschreibung zu erstellen. Im Tarifbereich ist sowas notwendig, um die Eingruppierung wasserdicht zu machen. Welchen Zweck das für einen Beamten haben sollte, erschließt sich mir nicht.
Nachdem mir bisher noch nie eine solche Vorschrift begegnet zu sein scheint, v e r m u t e ich, dass es sie auch nicht als Gesetz gibt. Vielleicht ist sowas in irgendeinem Erlass geregelt, aber nachdem wir ja nicht einmal wissen, um welches Bundesland oder gar um welchen Geschäftsbereich es geht, lohnt es sich nicht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen. Da der Threadersteller inzwischen schmollt, werden wir insoweit wohl dumm/unwissend sterben.

Jeder, der sich ein paar Beiträge in diesem Forum anschaut, wird feststellen, dass man mit der suggerierten Feststellung "Neuen würde nicht geantwortet" den Nagel nicht gerade auf den Kopf trifft.

Manchmal haben wir ganz unterschiedliche Auffassungen von der deutschen Sprache. Die Kombination "völliger Blödsinn" versuche ich dienstlich zu meiden. Im privaten Bereich - und dazu zähle ich auch die Weitergabe dienstlich erworbenen Wissens an Interessierte/Hilfesuchende - betrachte ich sie dagegen als einen charmant verpackten deutlichen Hinweis. Genau so habe ich die Antwort von Ossikind verstanden. Müsste ich die Frage dienstlich werten, würde ich sie eher als "provokativ" und zusammen mit den weiteren Äußerungen als "unnötig frech" bezeichnen.

Viele Grüße
Gerda

Verfasst: 24. Feb 2010, 20:21
von registerbeamter
Mir ist auch keine entsprechende Vorschrift im Beamtenbereich bekannt.

Aus meiner langjährigen Berufspraxis kann ich nur berichten bei großen Bundesverwaltungen, Landesverwaltungen oder Großkommunen gibt es Stellenbeschreibungen/bewertungen. Bei kleineren Verwaltungen eher nicht.

Je nach Stellenbewertungsverfahren überträgt die Personalstelle die Aufgabe an den Vorgesetzten oder lässt den Stelleninhaber einen Tätigkeitsbericht erstellen der dann von einem Stellenbewerter aus der Personalabteilung ausgewertet wird.

Ich würde mich mal mit Personalrat in Verbindung setzen - wenn es Stellenbewertungen gibt, kennt er das Verfahren.

Verfasst: 25. Feb 2010, 07:39
von Clausi
Gerda Schwäbel hat geschrieben: Ich kann aber zu diesem Thema auch nichts Konkretes beisteuern. Mir ist keine Norm bekannt, die irgendjemanden verpflichten würde, eine Stellenbeschreibung zu erstellen. Im Tarifbereich ist sowas notwendig, um die Eingruppierung wasserdicht zu machen. Welchen Zweck das für einen Beamten haben sollte, erschließt sich mir nicht.
Hallo Gerda und Danke für die Antwort.

Der Zweck einer Stellenbeschreibung ist doch, wie der Name schon sagt, die Beschreibung meiner Arbeitstelle. Ich habe einen neuen Chef und möchte nur noch das tun, was auch in meiner Stellenbeschreuibung steht. Wo sonst sollte festgelegt sein was zu meinen Tätigkeiten gehört und was nicht? Wie soll ich dem Vorgesetzen denn sagen: "Sorry, nicht mein Bereich" wenn nirgends festgelegt ist, was ich tun muss und was nicht? Dafür benötige ich die Stellenbeschreibung. Fraglich ist eben nur, wer sie erstellen kann, bzw. muss. Ich arbeite übrigens als Kommunalbeamter (g.D.) in einem kommunaklen Gebietsrechenzentrum.

Achja zu Thema SCHMOLLEN. Niemand schmollt, aber ich denke niemand muss sich für eine Frage auch so blöde anmachen lassen. Und, bye the way, von einem offensichtlichen Hansafan schon gar nicht. Was für eine Gesinnung Hansafans haben ist hinlänglich bekannt und mit solchem Gedankengut will ich absolut nichts zu tun haben. Und nun gehe ich wieder schmollen.

Verfasst: 25. Feb 2010, 07:41
von Clausi
registerbeamter hat geschrieben: Aus meiner langjährigen Berufspraxis kann ich nur berichten bei großen Bundesverwaltungen, Landesverwaltungen oder Großkommunen gibt es Stellenbeschreibungen/bewertungen. Bei kleineren Verwaltungen eher nicht.
Danke für die Antwort, aber dazu fällt mir noch eine blöde Frage ein: Wie und woher wissen dann die Kolleginnen und Kollegen ohne Stellenbeschreibung was zu ihrem Tätigkeitsgebiet gehört und was nicht?

Verfasst: 26. Feb 2010, 20:37
von registerbeamter
Du hast eine Aufgabenzuweisung z.b. Sachbearbeiter für Steuererhebungen oder Personalstelle. Aber der Arbeitsplatz wird nicht im Detail beschrieben auch werden Sonderaufgaben oft vom Amtsleiter einfach mündlich übertragen. Die Veranwortungsabgrenzung ist sehr fließend.

Du must dir einfach vorstellen, das es oft für ein Sachgebiet nur einen oder zwei Sachbearbeiter gibt. Ich rede hier von Kommunen von bis zu 25000 Einwohner je kleiner die Kommune umso unbürokratischer werden die Aufgaben verteilt.

Diesbezüglich ist einfach ein anderes Arbeiten, wie einer großen Behörde.

Ich kenne beide Seiten und habe die jeweiligen Vor - und Nachteile kennengelernt.

Im Ergebnis würde ich sagen - es kommt wie immer zum richtigen Zeitpunkt die entsprechende Stelle zu haben - teilweise ein Portion Glück und oft einen Chef zu haben der das Fortkommen unterstützt.

Dann macht es keinen Unterschied wo man arbeitet.

Verfasst: 27. Feb 2010, 16:49
von Gerda Schwäbel
Clausi hat geschrieben: Hallo Gerda und Danke für die Antwort.

Der Zweck einer Stellenbeschreibung ist doch, wie der Name schon sagt, die Beschreibung meiner Arbeitstelle. ....
Ich kenne die Stellenbeschreibung als Instrument für die Eingruppierung im Tarifbereich. Die konkrete Zuordnung einzelner Tätigkeiten ergibt sich nach meiner Erfahrung grob aus dem Geschäftsverteilungsplan und ansonsten aus Einzelanweisungen. Ich kenne jedenfalls keine Rechtsnorm, die eine solche Beschreibung zwingend fordert.

Zum Thema Hansafan und deren "bekanntes" Gedankengut scheine ich ziemlich ahnungslos zu sein. Ich habe schon Probleme den Begriff überhaupt zuzuordnen. Ist damit ein Fußballfan, einer des Vereins Hansa Rostock gemeint? Da habe ich schon einiges drüber gehört, aber ich werde mich hüten, die bekennenden Fans alle über einen Kamm zu scheren. Unter diesen Fans wird es eine genauso große Bandbreite geben, wie bei anderen Vereinen auch. Ich habe mir (als Schwäbin) einige Spiele des SC Freiburg auf dessen Nordtribüne angesehen. Und ich muss zugeben, dass es selbst auf diesen paar Quadratmetern nicht nur Vertreter der sogenannten "Badischen Hochintelligenz" sondern auch sehr nette, vernünftige Leute gibt. Ja die sind nett (und manche auch hochintelligent), obwohl sie Mailadressen wie SCFForever@ ... oder SCFPower@... haben.

Viele Grüße
Gerda