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Mutterschutz während und nach Elternzeit, Gehalt

Verfasst: 2. Feb 2010, 13:00
von Wenny
Hallo,

ich bin Landesbeamter in Bayern.

Meine Frau (auch Beamtin) hat Elternzeit bis Mitte September und arbeitet währenddessen im Umfang von 40%. Das 2. Kind kommt voraussichtlich Mitte Oktober.

Somit hat sie Mutterschutz

1. während der aktuell laufenden Elternzeit und
2. nach der aktuell laufenden Elternzeit.

Nun meine Frage:

Hat sie nach der Elternzeit und während des Mutterschutzes, also von Mitte September bis ca. Mitte Dezember Anspruch auf 100 % Gehalt?

Ich hoffe, ich hab den Sachverhalt halbwegs verständlich machen können. Wenn nicht, einfach nachfragen.

Grüße

Wenny

Verfasst: 3. Feb 2010, 06:58
von Gerda Schwäbel
Wenn die Teilzeitbeschäftigung befristet bewilligt ist (wovon ich ausgehe), dann tritt nach Ablauf der Frist automatisch wieder Vollbeschäftigung ein. Auch wenn dann Mutterschutz besteht! Ihre Dienstbezüge sind deshalb bis zum Ende der Schutzfrist in vollem Umfang zu zahlen.

Viele Grüße
Gerda

Verfasst: 3. Feb 2010, 09:30
von Wenny
Danke für die Bestätigung meiner Vermutung.

Grüße

Wenny