Moin,
ich hätte eine kurze Frage. Und zwar hab ich vor nächstes Jahr 2 Monate Elternzeit einzulegen.
wenn ich richtig informiert bin bekomm ich ja in den 2 Monaten noch 67% meines Lohns.
Jetzt wollte ich wissen wenn ich z.B. im Mai, Juni in Elternzeit gehe, ob dann das Weihnachtsgeld auch prozendual um diese 2 Monate noch gekürzt oder gestrichen wird?
mfg
Elternzeit-Auswirkungen Weihnachtsgeld?
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Re: Elternzeit-Auswirkungen Weihnachtsgeld?
"Lohn" gibt es für Beamte gar nicht, sondern "Bezüge". Und während der Elternzeit gibt es weder Lohn noch Bezüge, sondern Elterngeld. Das gibt es aber längstens bis zum 14. Lebensminat des Kindes. Innerhalb dieses Zeitraums bemisst es sich nach den vorangegangenen Nettobezügen des Berechtigten.Ramses hat geschrieben:Moin,
...
Ob zwei Monate Elternzeit Auswirkungen auf die Höhe einer Zahlung haben, die im Volksmund "Weihnachtsgeld" genannt wird, hängt von der jeweiligen Rechtslage ab. Um das beurteilen zu können, müssen wir wissen, um welchen Dienstherrn (welches Bundesland) es hier geht, oder - falls dieser Dienstherr eine Komune ist - in welchem Bundesland diese Gemeinde liegt.
Viele Grüße
Gerda