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Tätigkeiten während Beurlaubung
Verfasst: 29. Okt 2009, 15:38
von Bismark
Tag zusammen,
ich hätte da eine Frage, die ich gerne nicht in unserer Geschäftstelle klären möchte, es geht um eine berufliche Tätigkeit während des Erziehungsurlaubs.
Zur Zeit bin ich teilzeitbeschäftigter Landesbeamter (NRW), überlege aber, mich in der IT-Branche selbstständig zu machen. Den Beamtenstatus möchte ich nicht aufgeben, alleine schon wegen der bereits erworbenen Pensionsansprüche. Und natürlich auch, weil es nicht unwichtig ist, wieder zurückzukönnen, wenn es in der freien Wirtschaft nicht so läuft wie es sollte.
Im Netz findet man ja zu allem Informationen, auch hierzu, nur gehen da die Meinungen von "Beurlaubt darfst Du alles machen" bis "Nein, geht nicht".
Also, kann ich das irgendwie handeln, Beamter zu bleiben, mich aber beurlauben zu lassen (Erziehungsurlaub) und dann hochoffiziell tätig zu sein?
Hauptkriterium bei der Nebentätigkeit ist doch, dass der eigene Job darunter nicht leiden darf. Bin ich Vollzeit-Beurlaubt, kann davon ja nicht die Rede sein. Ob ich in der Zeit arbeite oder irgendwas schaukele macht dann ja nicht wirklich einen Unterschied.
Danke schonmal für etwaige Antworten.
Grüße
Bismark
Verfasst: 29. Okt 2009, 19:21
von frosch
Ich weiß nicht, ob dir das jetzt wirklich weiterhilft, aber hier in Bayern kann man in der Elternzeit (ich denke, dass ist das gleiche wie Erziehungsurlaub?!?) bis zu 30 Stunden in der Woche nebenher arbeiten. Muss allerdings von der Dienststelle genehmigt werden.
Gruß frosch
Verfasst: 29. Okt 2009, 20:28
von Bismark
Steht das irgendwo? Fürchte das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden...
Verfasst: 29. Okt 2009, 20:49
von frosch
Unter Punkt 9 findest du was unter:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwa ... nzeit.html
und dann hab ich noch das hier gefunden... da steht nix von bundeslandabhängig:
http://www.babycenter.de/baby/familienl ... it_expert/
Beim googlen wirst du einiges finden. Ich wurde aber auch auf meinem Antrag für Elternzeit auf diese Option hingewiesen.
Verfasst: 29. Okt 2009, 20:52
von Bismark
Achso, ne, schätze dann gehen die Begriffe Elternzeit und Erziehungsurlaub auseinander. Mein Sohn ist fast 5, aber man hat ja das Recht, sich bei minderjährigen Kindern unbezahlt bis zu 12 Jahre beurlauben zu lassen. Das hab ich vor, wenn auch nicht gleich für 12 Jahre.
Die Elternzeit ist dann wohl schon etwas vorbei.

So was schönes wie Elterngeld gab es damals leider auch nicht...
Verfasst: 29. Okt 2009, 21:04
von frosch
ja dann... die Elternzeit geht ja auch nur 3 Jahre...
Meine Cousine ist Bundesbeamtin und wollte sich auch beurlauben lassen, um dann einen Nebenjob zu machen und sie sagte, es wäre nicht erlaubt. Aber ob das auch für Landesbeamte gilt...?!?!
Verfasst: 29. Okt 2009, 21:27
von Bismark
Naja, ist ein Unterschied, ob Du den Urlaub nehmen willst, um einen anderen Job zu betreiben, oder ob Du eh Urlaub hast, weil Du den ja aus Kinderbetreuungsgründen nimmst...denke ich.

Verfasst: 29. Okt 2009, 21:27
von Chriswie1984
Hallo,
also während einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen nach § 66 Abs. 1 LBG NRW (§85a LBG alt) darf man lediglich 8,12 Stunden die Woche nebenher arbeiten. Also nur im Rahmen einer Nebentätigkeit.
Es gibt allerdings diesen sog. Sonderurlaub über PEM. Der wird aber nicht in jedem Ressort der Landesverwaltung NRW ermöglicht. Das kommt wohl darauf an, was für eine Vereinbarung die jeweilige oberste Dienstbehörde mit dem LPEM getroffen hat. Ich selbst bin Personalsachbearbeiter in einer Polizeibehörde in NRW und wir haben lediglich im jahr 2007 einem Beamten für eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft über PEM freigestellt. Derzeit wird so etwas nicht mehr realisiert.
Ich fürchte es gibt daher leider keine Möglichkeit die Sicherheit des öffentlichen Dienstes zu behalten, aber die gute Bezahlung in der Wirtschaft zu genießen.
Verfasst: 30. Okt 2009, 00:34
von Bismark
Danke Chriswie,
gilt das nur für Bundes- oder auch für Landesbeamte? Steht das mit den 8-12 Stunden irgendwo?
Chriswie1984 hat geschrieben:Ich fürchte es gibt daher leider keine Möglichkeit die Sicherheit des öffentlichen Dienstes zu behalten, aber die gute Bezahlung in der Wirtschaft zu genießen.
Das klingt ja fast so, als ob ich meinen Dienstherrn ausnutzen wollen würde...

Mir geht es vor allem um die bereits erworbenen Pensionsansprüche. Das was nach einer Kündigung übrig bleiben würde ist ja - soweit ich weiss - leider nur ein schlechter Scherz. Okay, den Weg zurück offen halten ist auch nicht unwichtig, denn wenn es mit der Selbstständigkeit nicht klappt nimmt einen ja niemand, und das Land wohl auch nicht mehr.
Man hätte wohl besser was richtiges gelernt, aber für die Einsicht ist es inzwischen zu spät.

Verfasst: 30. Okt 2009, 19:44
von Chriswie1984
Hallo Bismark,
also das gilt für Landesbeamte in NRW.
Die 8,12 Std./Woche resultieren aus der Nebentätigkeitsverordnung NRW. Ein Beamter darf max.1/5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nebenher arbeiten.
Gruß
Verfasst: 30. Okt 2009, 21:07
von Bismark
Naja, das kenn ich ja mit dem Fünftel, nebenberuflich tätig bin ich seit etwa 12 Jahren. Wenn ich aber in den Erziehungsurlaub gehen würde, dann hätte ich ja keine regelmäßige Arbeitszeit. Denn ein Fünftel von Null ist ja bekanntlich Null. Man sagte mir zumindest mal, dass bei Teilzeit auch nur ein Fünftel der Teilzeit erlaubt sei. Geht man auf 50%, dann sind es eben nur noch 4,06 Stunden die erlaubt sind.
Andererseits, wer will das denn kontrollieren mit den Stunden? Und was kann die Konsequenz sein, wenn man es übertreibt? Zumindest im Erziehungsurlaub kann jawohl niemand argumentieren, man würde dadurch seinen Beruf vernachlässigen...