Hoher Eigenanteil nach OP in Privatklinik trotz 70 % Beihilfe – Erfahrungen mit § 26a BBhV?

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a.hutzmann
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Hoher Eigenanteil nach OP in Privatklinik trotz 70 % Beihilfe – Erfahrungen mit § 26a BBhV?

Beitrag von a.hutzmann »

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hat ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ich bin Bundesbeamter mit 70 % Beihilfe und 30 % PKV (Continentale).

Ich wurde wegen einer TUR-P in der Helios Privatklinik Wesermarsch operiert. Die Klinik war für mich keine freie Wahl, da mein langjähriger Urologe nach der Schließung der Urologie in Wilhelmshaven nur noch dort operiert.

Die Beihilfe hat jedoch im Rahmen der Vergleichsberechnung nach § 26a BBhV nur 4.556,46 € als beihilfefähig anerkannt und davon 70 % (= 3.189,52 €) erstattet.

Der größte Unterschied entsteht offenbar dadurch, dass das Krankenhaus ein Pflegeentgelt von 2.155,15 € (431,03 € je Tag) berechnet hat, die Beihilfe aber für die Vergleichsberechnung lediglich 250 € je Tag × Pflege-Bewertungsrelation × Belegungstage angesetzt hat.

Dadurch bleibt allein auf dem Beihilfeanteil ein Eigenanteil von rund 1.540 €.

Meine Fragen:

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einer Behandlung in einer Privatklinik und der Vergleichsberechnung nach § 26a BBhV gemacht?
Ist dieser hohe Eigenanteil tatsächlich die übliche Folge der gesetzlichen Regelung?
Hat jemand gegen einen solchen Bescheid erfolgreich Widerspruch eingelegt oder zumindest eine nachvollziehbare Berechnung von der Beihilfestelle erhalten?

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Hinweise.

Vielen Dank!
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