Versetzung gegen Willen

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Heinz A.
Beiträge: 37
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Versetzung gegen Willen

Beitrag von Heinz A. »

Hallo Gemeinde !

Folgender Sachverhalt brennt mir dringend unter den Nägeln.
Nehmen wir mal an, der Landesbeamte soll auf seiner Behörde zu unrecht aussortiert werden, und auf Reisen, sprich zu einer anderen Behörde versetzt werden. Dies geschieht ausdrücklich gegen den Willen des Beamten, wobei bewusst ist, das der Beamte den es betrifft leider selber ( außer gerichtliche Schritte ) wenig dagegen machen kann.
Der Beamte möchte den Weg über das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Klage nicht gehen.
Jetzt zur Frage:
Was könnte denn der zu versetzende Beamte alles unternehmen, um gegen die Willkür des alten Dienstherrn in Eigenregie vorzugehen ?
Wie dem Beamten bekannt ist, muss nämlich auch zwingend die neue Behörde der Versetzung zustimmen.
Soll heißen im Klartext, was könnte der zu Unrecht ausranchierte Beamte denn in Eigenregie unternehmen, damit seinem alten Dienstherrn die Schikaneversetzung nicht gelingt ?

Vielen Dank für eure Antworten
Allium
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Allium »

auf jeden Fall Rechtsanwalt hinzuziehen, liegen chronische Krankheiten vor, Schwerbehinderung beantragen. Viele werden hier auch raten, sich an den PR zu wenden...ich wäre aus eigener Erfahrung vorsichtig, da dieser möglicherweise mit dem DH eng in Kontakt steht, sich nicht neutral verhält und auch gegen einen sein könnte
Heinz A.
Beiträge: 37
Registriert: 12. Apr 2019, 15:55
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Heinz A. »

Hallo Allium,
einen RA hinzuziehen kostet den Beamten nur Geld und macht den RA nur reicher.Gerichte werden in vergleichbaren Fällen immer zu Ungunsten des Beamten entscheiden. Also erst Abordnung, dann Versetzung
Der Personalrat ist auch keine Alternative, da zwei von drei Mitgliedern mit der verantwortlichen Person im gleichen Fußballverein sind, und sich nicht neutral verhalten wierden, denn schließlich wollen die Personen ja auch noch befördert werden. Vetternwirtschaft nennt man das glaube ich !
Würde es denn Sinn machen, zuerst der Abordnung natürlich Folge zu leisten, und sich dann bei dem neuen DH sich nicht von seiner Schokoseite zu zeigen, damit dieser dann dankend ablehnt und zu seiner alten Behörde wieder zurück muss ?
Der Beamte möchte auf seiner alten Behörde bleiben. Die Arbeitsleistung und Verhalten sind nicht zu beanstanden. Einzig und alleine eine Person möchte diesen Beamten rausekeln, mit allen Mitteln die greifbar sind.
Mainstream1
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Mainstream1 »

Das wird doch der gleiche Dienstherr (Land) sein, oder?
Zu einem tatsächlich anderen Dienstherrn geht eine Versetzung nur mit der Zustimmung des Beamten. Es sei denn z.B.bei Behördenauflösung und Übertragung der Aufgaben auf einen anderen Dienstherrn (Bund, Kommunen), dann geht das per Gesetz, da braucht's keine Zustimmung, wenn per Gesetz auch das bisherige Personal übergeht.
MS
Heinz A.
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Heinz A. »

Sorry, falsch von mir ausgedrückt........
Dienstherr bleibt, Behörde soll wechseln.
Mainstream1
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Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Mainstream1 »

Habe ich mir auch so gedacht.
Grundsätzlich gibt's da keine Chance sich gegen zu wehren. Da müsste beim Auswahlermessen schon sehr viel falsch gemacht worden sein. Ein Richter entscheidet nicht indem er das Auswahlermessen ersetzt, sondern urteilt allenfalls, dass ein Ermessensfehler (z.B. Ermessensnichtgebrauch, Ermessenüber- oder Unterschreitung usw.) vorlag. Die Folge davon wäre, dass die Behörde neu entscheiden müsste, dabei kann aber unter Berücksichtigung des "korrekten" Ermessensgebrauchs wieder die gleiche Entscheidung (deine Versetzung) herauskommen. Das ist regelmäßig der Fall.
Es kann auch sein, dass die Behörde gar nicht anders kann als dich auszuwählen (z.B. absoluter Fachmann auf einem speziellen Gebiet), so dass eine Ermessensreduzierung auf Null gegeben wäre, dies wäre gerichtlich auch nicht zu beanstanden.
Größere Aussicht auf Erfolg hat man eher mit Nichtberücksichtigung von Fürsorgegründen (Familie, Kinder, Erkrankung, Pflege als Stichworte), wobei dies Grenzen hat ( z.B. einziger Fachmann oder verfügbare Kraft für die andere Stelle oder andere haben stärkere Fürsorgegründe, die dann vor einer Versetzung "schützen".
Willkür oder Nasenfaktor oder Beziehungen lassen sich schwer belegen - das ist leider so. M.E. gehören derartige Vorgesetzte oder Entscheidungsträger nicht auf solche Stellen oder überhaupt in den öffentlichen Dienst.Mit solchen Vorwürfen muss man auch sehr vorsichtig sein, der Schuss kann schwer nach hinten losgehen, wenn er sich als haltlos oder falsch herausstellt.
MS
Heinz A.
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Heinz A. »

Vielen Dank Mainstream1 für die ausführliche Antwort.

Der Beamte hat in der Vergangenheit mehrfach die unzumutbaren Arbeitsumstände auf seiner jetzigen Dienststelle angedprochen. Seitdem ist er gewissen Leuten aus der Führungsetage ein Dorn im Auge, und soll schnellstmöglich die Bildfäche verlassen, sprich versetzt werden.
Der Beamte befindet sich auf der Zielgeraden, hat nicht mehr all zu lange zu gehen. Fachlich und arbeitstechnisch ist dem Beamten nichts vorzuwerfen, und er möchte in seinem Alter nicht noch einmal irgendwo anders der Neue sein. Er möchte auf seiner jetzigen Behörde bleiben, egal wie wiedrig dort auch die Arbeitsbedingungen sind.
Sicherlich hat er einige gesundheitliche Gebrechen, die auch fachärztlich attestiert sind. Allerdings hat der Beamte nie von diesen Attesten Gebrauch gemacht, aus Angst beim Amtsarzt dann vorständig werden zu müssen. Er hat sich all die Jahre, teils auch mit Schmerzen, so durchgekämpft, aber er hat seine Arbeit zufriedenstellend erledigt. Wäre es denn eine greifbare Option, jetzt genau bei der drohenden Versetzung von den fachärztlichen Attesten Gebrauch zu machen ? Den Personalverabtwortlichen auf der zu versetzenden Behörde auf seinen Gesundheitszustand aufmerksam zu machen ? Sprich der neuen Dienststelle die Atteste vorlegen ? Denn wie ich mich eingelesen habe, muss zwingend die verantwortliche Person auf der neuen Behörde auch sein Einverständniss zur Übernahme des zu versetzenden Beamten geben.
Wäre das deinn eine greifbare Option, um so sich gegen eine Versetzung zu wehren ? Denn welche neue Behörde möchte schon einen angeschlagenen Beamten mit gesundheitlichen Gebrechen übernehmen ? Sollte dann die jetzige abgebende Behörde aufgrund den Attesten der Meinung sein, den Beamten amtsärztlich unterduchen zu lassen, würde es der zu versetzende Beamte drauf ankommen lassen.
Der Beamte sucht halt nach einer Möglichkeit, sich gegen diese erneute Willkür und Schikane im Zuge der Versetzung zu wehren. Was meint ihr ?
Mainstream1
Beiträge: 663
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Mainstream1 »

In der Regel sehen die LBG vor, dass der Beamte vor Versetzung " zu hören " ist.
Insoweit kann man dann ja eine entsprechende Stellungnahme abgeben und dies entsprechend untermauern. Ich würde daher eine entsprechende schriftliche Stellungnahme abgeben, sofern die Anhörung nicht bereits erfolgt ist.
Sollte eine Anhörung nicht erfolgen, obwohl diese vorgeschrieben wäre, so läge ein Formmangel vor ( hier könnte eine gerichtliche Anfechtung sinnvoll sein(. Eine fehlende Anhörung kann aber grundsätzlich im gerichtlichen Verfahren noch nachgeholt werden.
Der Beamte muss selbst entscheiden, ob er seine schriftliche Stellungnahme(Anhörung) nebst ggf. Unterlagen der neuen Behörde als Durchschrift zur Kenntnisnahme gibt. Eigentlich ist dies Werder erforderlich, noch ursus. Dies könnte auch als Dienstpflichtverletzung gesehen werden...mit den dann ggf. beamtenrechtlichen Folgen.
Es ist daher m.E. besser, diese Sache einem spezialisierten Rechtsanwalt anzuvertrauen.
Ggf. informiert dieser auf informellen Wege (z.B.im Rahmen einer telefonischen Erörterung mit der künftigen Behörde) die neue Behörde "versehentlich nebenbei" über die schwierige gesundheitliche Situation....fraglich ist, ob die neue Behörde hierauf reagiert oder letztlich durch den Dienstherrn (Land) gezwungen ist, sich nicht gegen die Versetzung zu sträuben...
MS
Heinz A.
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Re: Versetzung gegen Willen

Beitrag von Heinz A. »

Danke Mainstream1 für die sehr ausführliche Schilderung.

Der Beamte stellt sich aktuell die Frage, da die Abordnung/Versetzung noch nicht ausgesprochen wurde, ob es denn jetzt Sinn machen würde, die fachärztlichen Atteste über den Gesundheitszustand der jetzigen Behörde vorzulegen, quasi den Damen und Herren zuvorkommen. Ist dann die aktuelle Behörde der Auffassung dies dann umgehend durch einen Amtsarzt überprüfen zu lassen, würde der Beamte es drauf ankommen lassen. Oder sollte er die Füße still halten, und erst bei der Bekanntgabe der Abordnung/Versetzung der neuen Behörde die Atteste vorlegen ?
Vielleicht gibt es hier ja jemandem, dem ähnliches schon einmal passiert ist, und der sich erfolgreich gegen die Willkür der Behörde zur Versetzung erfolgreich zur Wehr gesetzt hat ?

Danke für Eure Antworten !
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