Hallo zusammen.
Bei mir steht demnächst die DU an. Der Amtsarzt hat das Schreiben schon an meine Behörde geschickt und die Einspruchsfrist läuft morgen aus.
Jetzt würde ich gerne neben der Pension einen Minijob ausüben. Ich hätte einen bei den Maltesern in Aussicht. Allerdings hat mir letzte Woche ein Kollege erzählt, dass man in der DU keinen Minijob im öffentlichen Dienst ausüben darf, da das auf die Pension angerechnet wird. Ich finde dazu leider keine Auskunft und frage mich jetzt, ob diese Aussage richtig ist, oder ob es egal ist, wo man den Minijob ausübt. Bundesland wäre BaWü.
Kennt sich hier jemand aus und kann mir diese Frage beantworten?
Grüße Simon
Zuverdienst Frühpension
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ArschVomDienst
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Re: Zuverdienst Frühpension
Quatsch, wenn du pensioniert bist, darfst du jeden Minijob machen. Da wird nichts angerechnet. Du musst das nur den Stelle melden, wo du dein Geld herbekommst.
Ein Hoch auf die Bürokratie der unwissenden...
