Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)
Verfasst: 1. Feb 2026, 10:51
Pflegebeitrag § 50f BeamtVG – Pflegepflichtversicherung(PPV)
Hallo zusammen,
seit Jahren steigt die PPV bei mir extrem, in den letzten 9 Jahren um 341%. Ich habe einiges versucht dagegen zu unternehmen. Bin aber bisher gescheitert, bis ich beim Sozialgericht, wegen drohender Altersarmut(hat mir ein Anwalt für Verfassungsrecht geraten) gelandet bin. Die Verhandlung verlief nicht wie erhofft, aber gedacht und brachte neue Erkenntnisse.
Jetzt aber das wichtige: Es war eine öffentliche Verhandlung und ein Zuschauer meldete sich. Dieser hat wirklich das Problem verstanden! Wir Pensionäre bezahlen einen ca.1,5 fachen Beitrag(zumindest bei kleinen Pensionen). Nach seiner Meinung(die Richterin hat ihm im Verlauf zugestimmt, allerdings nur mündlich) ist , § 50f BeamtVG, das Problem und er dürfte nicht existieren! Nach Meinung des Zuschauers hätte jedem Pensionär innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine Widerspruchsschreiben zugestellt werden müssen! Ich habe dieses nie bekommen und meines Wissens hat es dieses nie gegeben! Dieser benachteiligt uns bewusst und systematisch.
Da die Federführung für die Gesetzgebung im Dienstrecht das Bundesministerium des Innern (BMI) ist und wir so viele sind, würde ich gerne in der „Masse“ versuchen, diesen „Fehler“ zu beheben! Wer macht mit? Welche Idee oder Kenntnisse sind bei euch vorhanden? Wie sollten wir vorgehen?
Ich habe versucht mich kurz zu fassen, um das Wesentliche nicht aus den Augen zu verlieren.
Und hier noch meine Bitte, falls möglich, bitte ich es auch zu tun. Danke
Hallo zusammen,
seit Jahren steigt die PPV bei mir extrem, in den letzten 9 Jahren um 341%. Ich habe einiges versucht dagegen zu unternehmen. Bin aber bisher gescheitert, bis ich beim Sozialgericht, wegen drohender Altersarmut(hat mir ein Anwalt für Verfassungsrecht geraten) gelandet bin. Die Verhandlung verlief nicht wie erhofft, aber gedacht und brachte neue Erkenntnisse.
Jetzt aber das wichtige: Es war eine öffentliche Verhandlung und ein Zuschauer meldete sich. Dieser hat wirklich das Problem verstanden! Wir Pensionäre bezahlen einen ca.1,5 fachen Beitrag(zumindest bei kleinen Pensionen). Nach seiner Meinung(die Richterin hat ihm im Verlauf zugestimmt, allerdings nur mündlich) ist , § 50f BeamtVG, das Problem und er dürfte nicht existieren! Nach Meinung des Zuschauers hätte jedem Pensionär innerhalb einer Frist von 3 Monaten eine Widerspruchsschreiben zugestellt werden müssen! Ich habe dieses nie bekommen und meines Wissens hat es dieses nie gegeben! Dieser benachteiligt uns bewusst und systematisch.
Da die Federführung für die Gesetzgebung im Dienstrecht das Bundesministerium des Innern (BMI) ist und wir so viele sind, würde ich gerne in der „Masse“ versuchen, diesen „Fehler“ zu beheben! Wer macht mit? Welche Idee oder Kenntnisse sind bei euch vorhanden? Wie sollten wir vorgehen?
Ich habe versucht mich kurz zu fassen, um das Wesentliche nicht aus den Augen zu verlieren.
Und hier noch meine Bitte, falls möglich, bitte ich es auch zu tun. Danke