BeamtVG NRW - Pensionswirksamkeit der neuen Dienstbezüge nach Beförderung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Alea
Beiträge: 21
Registriert: 02.07.2018 21:50
Behörde:

BeamtVG NRW - Pensionswirksamkeit der neuen Dienstbezüge nach Beförderung

Beitrag von Alea »

Hallo zusammen,
folgende Frage wurde heute beim Kaffee diskutiert.
Es geht um die Pensionswirksamkeit der aktuellen Bezüge nach Beförderung.
Der Beamte wurde befördert, die Beförderungsurkunde datiert auf den 17.04.2024, ausgehändigt am 24.04.2024. Einweisung in eine freie Planstelle erfolgte zum ersten des Monats in dem die Urkunde ausgehändigt worden ist. Die erhöhten Bezüge für die nun ab dem 01.04.2024 Anspruch bestand, wurden erstmals mit den Bezügen für Juli 2024 am 28.06.2024 rückwirkend ausgezahlt
Da der Kollege kürzlich das 63. Lebensjahr vollendet hat und eine Schwerbehinderung mit GdB 50 vorliegt, könnte er sofort abschlagsfrei in die Pension gehen. Er möchte dies auch so früh als möglich, aber die erhöhten Bezüge natürlich pensionswirksam haben.

§ 5 (3) BeamtVG NRW
Ist die Beamtin oder der Beamte aus einem Amt in den Ruhestand getreten oder versetzt worden, das nicht der Besoldungsgruppe ihres oder seines Einstiegsamtes der Laufbahngruppe oder das keiner Laufbahn angehört, und hat sie oder er die Dienstbezüge dieses oder eines mindestens gleichwertigen Amtes vor dem Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand nicht mindestens zwei Jahre erhalten, sind ruhegehaltfähig nur die Bezüge des vorher bekleideten Amtes. ...
Wann genau ist der erforderliche Zeitraum von zwei Jahren nach § 5 Abs. 3 BeamtVG NRW beendet, um die nach Beförderung erhöhten Bezüge pensionswirksam zu haben?

Es gabe mehrere Lösungsansätze:
a) 31.03.2026, da der Anspruch auf die erhöhten Bezüge durch Planstelleneinweisung rückwirkend ab dem 01.04.2024 bestand
b) 23.04.2026, wegen Aushändigung der Urkunde
c) 28.06.2026, weil dann erst 2 Jahre abgelaufen sind, in denen die erhöhten Bezüge tatsächlich erhalten wurden

Mein Votum ist die Alternative a.

Natürlich wird noch beim LBV nachgefragt und eine Empfehlung doch mindestens bis 01.08.2026 zu bleiben um den vollen Urlaub zu erhalten wurde dem Kolllegen natürlich auch gegeben.
Aber es interessiert prinzipiell, vor allem waren die unterschiedlichen Interpretationen des Gesetzestextes doch bemerkenswert.