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Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 20. Okt 2025, 08:11
von blink182
Moinsen,
mit ist gerade aufgefallen, dass ich die Gehaltsabrechnungen aus meiner Nebenbeschäftigung zuletzt 2023 (also die Abrechnungen 2022) bei der BAnstPT eingereicht habe.
Ich bin sonst immer erinnert worden, aber seitdem kamen halt keine Erinnerungen mehr, und dann ist mir das wohl irgendwie durchgegangen.
Kann mir jemand sagen, ob sich da mittlerweile was geändert hat und man die Abrechnungen gar nicht mehr hinschicken muss? Oder hat die BAnstPT, so wie ich, einfach gepennt?
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 20. Okt 2025, 11:52
von mroe2016
Hallo blink182 !
Siehe mein Schreiben von März 2024 bzgl Nachweise für 2023 !
Man braucht nur noch Nachweise schicken wenn man die Höchstgrenzen überschreitet.
Ich bin in VR und habe einen MiniJob , also nicht in DU , aber ich denke das gilt auch für dich.
Viele Grüße
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 20. Okt 2025, 11:57
von blink182
mroe2016 hat geschrieben: 20. Okt 2025, 11:52
Ich bin in VR und habe einen MiniJob , also nicht in DU , aber ich denke das gilt auch für dich.
Ich habe keinen Minijob, sondern eine Teilzeitbeschäftigung.
Also muss ich die Abrechnungen wohl nach wie vor einreichen.
Dank dir.

Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 20. Okt 2025, 17:12
von sunny47
Ich habe ein Schreiben 3/2023 bekommen, dass sie keine Nachweise mehr wollen, wenn ich nicht mehr als 6300 € im Kalenderjahr, bei einer geringfügigen Beschäftigung verdiene.
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 21. Okt 2025, 09:35
von mroe2016
Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 21. Okt 2025, 17:05
von sunny47
mroe2016 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 09:35
Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
Darf man überhaupt bei voller Dienstunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen? Ich glaube nicht!
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 23. Okt 2025, 11:15
von Allium
ich bin Früh-DU und habe einen Minijob, ich sende immer einen Gehaltsnachweis zur Pensionsbehörde, von einer Befreiung ist mir nichts bekannt.
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 23. Okt 2025, 14:12
von Martin2006
mroe2016 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 09:35
Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
Der damalige monatliche "Frei-"Betrag nach § 53 BeamtVG belief sich auf 606,67 € (= 7.280€ jährlich).
2024 wurde die konkrete Berechnungsformel wieder in das Gesetz aufgenommen (die 14/12-Regelung = 14/12 x 10 Stunden Wochenarbeitszeit x 4,333 Wochen im Monat x Mindestlohn). Beim Mindestlohn in 2023 von 12 € waren dies 520 € x 14/12, also 606,67.
https://www.buzer.de/gesetz/3394/al193831-0.htm
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 24. Okt 2025, 22:48
von Torquemada
sunny47 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 17:05
mroe2016 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 09:35
Moin blink182,
Ich glaube das ist egal ob Teilzeit oder MiniJob, es geht wohl um die Summe. Bei mir schrieben sie ja wenn ich 7280 nicht überschreite brauchen sie keine Nachweise. Die Summe ist aber höher als ein MiniJob.
Vielleicht mal tel. klären wie es wirklich ist.
Viele Grüße
Darf man überhaupt bei voller Dienstunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen? Ich glaube nicht!
Warum nicht ? Es hängt logischerweise auch von der Einzelsituation ab. Wenn der Beamte A12 gnadenlos rausge"bosst" wurde und wegen psychischer Probleme dienstunfähig ist, kann er irgendwo natürlich Tätigkeiten machen. Gibt genug Fälle.
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 29. Okt 2025, 13:34
von blink182
sunny47 hat geschrieben: 21. Okt 2025, 17:05
Darf man überhaupt bei voller Dienstunfähigkeit eine Teilzeitbeschäftigung annehmen? Ich glaube nicht!
Man darf.
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 12. Nov 2025, 21:24
von Babsi1974
Hallo, ich bin wg Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Nach Anzeige meiner Nebentätigkeit wurde mir bereits telefonisch mitgeteilt, dass ich, wenn überhaupt max 8 Std arbeiten dürfte. Ob ich eine Nebentätigkeit überhaupt aufnehmen dürfe, müsse mit der juristischen Abteilung geklärt werden (Aussage der Personalabteilung). Ich bin irritiert, es ging gar nicht darum, ob die Tätigkeit meinen bisherigen Dienstbereich tangiert, sondern darum, dass es individuell geklärt werden müsse, da ich aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig geworden bin und in 1-2 Jahren zur Nachuntersuchung müsse. Woher kommen außerdem diese 8 Std? Meines Wissens nach geht es um die monatlichen Einkünfte?
Vielleicht kann jmd mir ein paar Infos geben?
LG
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 13. Nov 2025, 09:06
von DaveR
Guten Morgen Babsi,
die Aussage deiner Personalabteilung ist komplett falsch. Ich bin in DDU pensioniert und arbeite seit Jahren auf Teilzeitbasis (24 Stunden/Woche) bis knapp unter meiner persönlichen Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 1850€ pro Monat. Die Bundesanstalt erhält jährlich meine Gehaltsabrechnungen und hat kein Problem damit.
Übrigens wurde ich noch nie zu einer Nachuntersuchung eingeladen.
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 13. Nov 2025, 10:20
von BM0109
Muss eine Nebentätigkeit, die nichts mit dem letzten Dienstbereich zu tun hat, überhaupt an die Personalstelle gemeldet werden? Reicht da nicht der Gehaltsnachweis an die Bezügestelle?
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 13. Nov 2025, 14:28
von jemsor12
BM0109 hat geschrieben: 13. Nov 2025, 10:20
Muss eine Nebentätigkeit, die nichts mit dem letzten Dienstbereich zu tun hat, überhaupt an die Personalstelle gemeldet werden? Reicht da nicht der Gehaltsnachweis an die Bezügestelle?
Zuständig für Versorgungsangelegenheit ist die BANST. dies betrifft auch eine Nebentätigkeit im Ruhestand.
Re: Frage an die dienstunfähigen Beamten mit Nebenbeschäftigung
Verfasst: 13. Nov 2025, 14:47
von jemsor12
Babsi1974 hat geschrieben: 12. Nov 2025, 21:24
Hallo, ich bin wg Dienstunfähigkeit im Vorruhestand. Nach Anzeige meiner Nebentätigkeit wurde mir bereits telefonisch mitgeteilt, dass ich, wenn überhaupt max 8 Std arbeiten dürfte. Ob ich eine Nebentätigkeit überhaupt aufnehmen dürfe, müsse mit der juristischen Abteilung geklärt werden (Aussage der Personalabteilung). Ich bin irritiert, es ging gar nicht darum, ob die Tätigkeit meinen bisherigen Dienstbereich tangiert, sondern darum, dass es individuell geklärt werden müsse, da ich aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig geworden bin und in 1-2 Jahren zur Nachuntersuchung müsse. Woher kommen außerdem diese 8 Std? Meines Wissens nach geht es um die monatlichen Einkünfte?
Vielleicht kann jmd mir ein paar Infos geben?
LG
Der Hinweis der mit den acht Stunden von der Personalabteilung erschließt sichmir nicht.
Was du tun kannst habe ich mal kurz nachstehend aufgelistet.
Schriftliche Klärung verlangen
Bitte um eine schriftliche Stellungnahme von Personal- und Rechtsabteilung zu:
Ob und welche Nebentätigkeiten erlaubt sind (Anzeige vs. Genehmigung, Auflagen).
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten und wie sie berechnet werden.
Welche Fristen bestehen und welche Nachweise erforderlich sind.
Wie sich deine individuelle gesundheitliche Situation auswirkt.
Detaillierte Beschreibung der geplanten Nebentätigkeit vorlegen
Art der Tätigkeit, wöchentliche/monatliche Arbeitszeit, Einsatzort, voraussichtliches Einkommen.
Ärztliche Einschätzung einholen
Prüfen lassen, ob die Nebentätigkeit deine Genesung beeinträchtigen könnte.
Rechtsmittel prüfen
Falls die Genehmigung verweigert oder eingeschränkt wird, kläre ob Widerspruchs- und ggf. gerichtliche Möglichkeiten gemäß bundesrechtlicher
Vorgaben möglich sind.