Ich bin Beamtin in NRW und aufgrund DDU im vorzeitigen Ruhestand. Überprüfung der Dienstfähigkeit bzw. einer evtl. Teildienstfähigkeit findet alle 2 Jahre statt. Jetzt möchte ich gerne - ebenfalls im Bürobereich - einen Minijob ausüben. Dieser wird sich im Rahmen von ca. 6-8 Stunden/Woche bewegen. Ich habe dies meinem Dienstherrn gegenüber kommuniziert und falls es mit dem Minijob klappt werde ich diesen vor Aufnahme der Tätigkeit dort anzeigen.
Unsicher bin ich mir bei der möglichen täglichen Arbeitszeit. Bei der Rentenversicherung gilt ja als Grenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung eine 3-Stunden-Grenze. Gibt es eine analoge Regelung bei der Pension?
Danke für Eure Hinweise
Grüße #123
DDU und Minijob (Stundengrenze?)
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Re: DDU und Minijob (Stundengrenze?)
Das gibt es nicht, das ist mit dem Rentenrecht nicht vergleichbar.
MS
Re: DDU und Minijob (Stundengrenze?)
Danke, bei meiner Recherche hatte ich auch nichts dahingehend gefunden.
Re: DDU und Minijob (Stundengrenze?)
ich habe (Bundesbeamtin) meinen Minijob nur bei meiner Pensionszahlenden Behörde gemeldet, da ich dazu von denen auch schriftlich aufgefordert wurde zwecks Steuerklasse ect...
Stundenmäßig wurde mir nichts auferlegt, solange es eine geringfügige Beschäftigung bleibt, dürfte es da keine Probleme geben.
Ich muss monatlich meine Gehaltsabrechnung bei der pensionszahlenden Behörde abgeben, da steht dann auch drauf wie viele Stunden ich im Monat gearbeitet habe und NICHT an welchem Tag ich wie viele Stunden im Dienst war und es fragte auch nie wer nach in den letzten 3 Jahren.
Ich arbeite 6 Stunden wenn ich den Job mache, mehr würde ich auch nicht schaffen, es sind immer so 3-5 Dienste monatlich.
Stundenmäßig wurde mir nichts auferlegt, solange es eine geringfügige Beschäftigung bleibt, dürfte es da keine Probleme geben.
Ich muss monatlich meine Gehaltsabrechnung bei der pensionszahlenden Behörde abgeben, da steht dann auch drauf wie viele Stunden ich im Monat gearbeitet habe und NICHT an welchem Tag ich wie viele Stunden im Dienst war und es fragte auch nie wer nach in den letzten 3 Jahren.
Ich arbeite 6 Stunden wenn ich den Job mache, mehr würde ich auch nicht schaffen, es sind immer so 3-5 Dienste monatlich.
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Re: DDU und Minijob (Stundengrenze?)
Es gibt rein rechtlich gar keine Stundengrenze.
Beispiel: ein Beamter des gehobenen Dienstes wird wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Er sucht sich eine Stelle mit 45 Stunden im Monat (800 Brutto) bei einer Firma und macht einfache Bürotätigkeiten.
Beispiel: ein Beamter des gehobenen Dienstes wird wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Er sucht sich eine Stelle mit 45 Stunden im Monat (800 Brutto) bei einer Firma und macht einfache Bürotätigkeiten.