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Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 10. Jul 2025, 09:42
von cherusker18
Hallo in die Runde,
vor ab, ich bin Beihilfeberechtigt, meine Beihilfestelle befindet sich beim LBV Düsseldorf.
Vor einigen Tagen war ich bei meinem Zahnarzt. Hier wurde mir mitgeteilt das sich die Gebührensätze (deutliche) erhöhen werden. In diesem Zusammenhang wurde mir eine Vergütungsvereinbarung gem. §2 I und II GOZ ausgehändigt.
Die Gebühren werden wirklich deutlich erhöht.
Die Beihilfe übernimmt weiterhin bis Faktor 3,5 die Zahnarztkosten. Ich gehe im Moment davon aus das auf mich,
je nach Behandlungsart, wohl deutliche Kosten zukommen werden die dann nicht mehr von der Beihilfestelle über-
nommen werden.
Ich soll nun bei meinem nächsten Besuch in der Praxis diese Vereinbarung unterschrieben zurückgeben.
Hat jemand von euch schon so eine Mitteilung von der Zahnarztpraxis bekommen und kann ggf. berichten ob
es zu einer, selbst zu tragenden Kostenerhöhung, gekommen ist.
Gruss
Michael
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 10. Jul 2025, 12:55
von Gelöschter User 15054
Moin.
Die Laborkosten Z.B. werden von der Beihilfe in der Regel nur mit 60% ( vom entsprechenden Beihilfesatz) anerkannt.
Ist bei Google im Detail leicht zu googeln.
Da hilft ein Beihilfeergänzungstarif bei der PKV.
Mir hat z.B. die Conti die Differenz bis auf den letzten Cent erstattet.
Gruß Winni
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 10. Jul 2025, 21:08
von Bienchen2
Was er Dir unterjubeln will ist eine Honorarvereinbarung und hat nichts mit den zu erwartenden Laborkosten zu tun. Diese Honorarvereinbarung ist eine Masche von bisher wenigen Zahnärzten um höhere Honrare zu bekommen und die würde ich nicht unterschreiben!
Habe ich auch gerade auch erlebt. 1. Zahnarzt will 8900 € 2. Zahnarzt 700 € und hat die Probleme funktional repariert während der 1. alles neu machen wollte.
Das kann teuer werden!
Ich würde mir noch eine zweite und dritte Meinung anhören. Ist zwar aufwändig spart aber Geld wenn sich einer der anderen Zahnärzte an die GOÄ (2,3 ggfs bis 3,5) hält.
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 11. Jul 2025, 09:36
von Pipapo
Stimme Bienchen2 voll und gang zu.
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 16. Jul 2025, 12:06
von Telegrafenmast
Hatte ich auch vor ein paar Jahren.
Man wollte mir dort auch ständig Dinge aufschwatzen die von der Beihilfe nicht übernommen werden.
Habe den Zahnarzt gewechselt.
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 13. Jan 2026, 13:41
von Doro
Nachdem meine Zahnärztin seit letztem Jahr im Ruhestand ist, wurde mir von der neuen Zahnärztin auch mitgeteilt, dass künftig vor jeder Behandlung, auch Prophylaxe, eine Kostenvereinbarung mit höheren Gebührensätzen unterschrieben werden muss. Auf Nachfrage erklärte sie, dass die Sätze der GOZ schon lange nicht mehr erhöht wurden und daher die Kosten nicht decken. Daher wird künftig mehr als der 3,5-fache Satz verlangt werden. Eine Begründung für die Bestimmung der Gebührenhöhe (Überschreitung des Regel- oder 3,5-fachen Höchstsatzes) ist mit einer Honorarvereinbarung in der Rechnung nicht wie erforderlich. Meine Privatversicherung und Beihilfe übernimmt nur bis zum 3,5-fachen Höchstsatz, wenn dies individuell begründet ist! Also werde ich alles über 2,3 fach wohl alleine zahlen. Das machen jetzt wohl zunehmend nicht nur Zahnärzte, um mehr Umsatz zu bekommen. Ich werde mich nach einem neuen Zahnarzt umsehen und vorher nachfragen, ob er sich an die GOZ hält und keine Honorarvereinbarung verlangt. Hoffe, die gibt es noch. Eine Honorarvereinbarung würde ich nur bei Spezialisten für eine außergewöhnliche Behandlungsform oder schwierige Operation in Betracht ziehen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 3 S. 1 GOZ beschränkt die Begründungspflicht auf die zahnärztliche Vergütung, die unter Berücksichtigung der in § 5 GOZ enthaltenen Regeln abgerechnet wird. Honorarvereinbarungen i. S. v. § 2 GOZ werden von der Begründungspflicht nach meinen Recherchen nicht erfasst!
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 15. Jan 2026, 10:50
von Saxum
Es ist schlichtweg der "billige Versuch" auf Kosten der Privatversicherten "mehr Geld" rauszuholen, auch indem Druck aufgebaut wird, dass man halt nicht behandelt wird. Meines Erachtens nach erhält diese mit dem Regelsatz (2,3) schon relativ vergleichbar mehr als durch die BEMA inkl. Pauschalen. Ich bestreite nicht, dass die medizinischen Kosten gestiegen sind und die Gebührensätze lange nicht angepasst wurden. Dafür hat man ja den Spielraum mit dem 3,5 fachen Satz mit einer schusseligen Begründung.
Die beste Möglichkeit ist die Jacke zu nehmen und zu sagen, "hat mich gefreut". Natürlich wenn die Versorgungssituation in der Umgebung es zulässt und der nächste Zahnarzt nicht ein Wochenendtrip entfernt ist. Da muss man die, nach Möglichkeit, tatsächlich auflaufen lassen, wenn nicht mal der 3,5 fache Satz genommen wird und nicht mal ein "Spezialfall" vorliegt. Schon die Andeutung dass "künftig vor jeder Behandlung eine Vereinbarung" genommen werden soll, weißt eindeutig darauf hin, dass es nur um Einnahmenmaximierung geht und nicht mal eine vernünftige Kostendeckung.
Und ja ... Honorarvereinbarungen müssen(!) leider nicht begründet werden. Siehe hierzu auch Urteil des OLG Nürnberg - Aktenzeichen: 8 U 861/17. Falls man jedoch auf eine solche einlässt, sollte man zumindest in der Verhandlungsfreiheit darauf hinwirken, dass eine Begründung mit aufgenommen wird. Das sollte dann bestenfalls zumindest eine Erstattung bis zum 3,5 fachen Satz ermöglichen.
Dazu heißt es etwa beispielhaft in der Bayerischen Beihilfeverordnung § 7 BayBhV:
Satz 3: Soweit keine begründeten besonderen Umstände vorliegen, kann nur eine Gebühr, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreitet, als angemessen angesehen werden.
Satz 4: Leistungen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 GOÄ sowie § 2 Abs. 1 GOZ erbracht werden, sind grundsätzlich nur nach den Vorgaben des Satzes 3 beihilfefähig.
Im Umkehrschluss also, wenn eine nachvollziehbare medizinisch notwendige Begründung in der Honorarvereinbarung mit vorliegt, sollte dann zumindest eine Erstattung bis 3,5 gehen. Daher in diesen Fällen zumindest darauf hinwirken, wenn man ggf. sonst "keine andere Wahl hat" ansonsten wie gesagt: gehen.
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 16. Jan 2026, 01:19
von stuntmanmike
verstehe es nicht ganz. wieso sollte man eine vergütungsvereinbarung unterschreiben? es wird doch ganz normal nach der gebührenordnung abgerechnet. wenn sich darin die sätze erhöhen, dann werden die von der beihilfe und privaten in der regel ja auch erstattet. wieso sollte man das als patient also gegenzeichnen? scheint ehr so als ob man sich ja gerade nicht an die gebührenordnung halten will und gesondert abrechnen will. deswegen die vereinbarung. ich hab nurmal was unterschrieben, dass prinzipiell mit 3,5 abgerechnet werden kann bei einem arzt, weil das ja bei der abrechnung mit der privaten oder beihilfe ja schon ehr mal zu problemen führen kann, wenn man sich hier nicht einig ist mit dem arzt ob das gerechtfertigt ist oder nicht.
such dir besser einen neuen zahntarzt oder sprech ihn darauf an.
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 16. Jan 2026, 12:13
von Allium
ich gehe in einer Großstadt in eine Zahnklinik regelmäßig in Behandlung (PZR, Kontrollen, Kronen ect), dort wurde ich bisher nie zu besonderen Zahlungen aufgefordert...ich würde den Arzt wechseln und ggf mit bestimmten Vorhaben eher in seriöse Kliniken
Re: Preiserhöhung Zahnarzt
Verfasst: 19. Jan 2026, 09:31
von Saxum
stuntmanmike hat geschrieben: 16. Jan 2026, 01:19
verstehe es nicht ganz. wieso sollte man eine vergütungsvereinbarung unterschreiben? es wird doch ganz normal nach der gebührenordnung abgerechnet. wenn sich darin die sätze erhöhen, dann werden die von der beihilfe und privaten in der regel ja auch erstattet. wieso sollte man das als patient also gegenzeichnen? scheint ehr so als ob man sich ja gerade nicht an die gebührenordnung halten will und gesondert abrechnen will. deswegen die vereinbarung. ich hab nurmal was unterschrieben, dass prinzipiell mit 3,5 abgerechnet werden kann bei einem arzt, weil das ja bei der abrechnung mit der privaten oder beihilfe ja schon ehr mal zu problemen führen kann, wenn man sich hier nicht einig ist mit dem arzt ob das gerechtfertigt ist oder nicht.
such dir besser einen neuen zahntarzt oder sprech ihn darauf an.
Das hat die Ersteller ja bereits geschrieben, der Zahnarzt möchte es definitiv versuchen über den 3,5 fachen Satz abzurechnen und daher ja die Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ.
Nur ein Hinweis noch, falls man doch entgegen jedem Rat auf dieses Spiel einlassen möchte - eine Honorarvereinbarung ist
*keine* Pauschalvereinbarung. Der Arzt
höchstpersönlich (nicht die Praxis, nicht irgendwer anderes) hat die Kostenpunkte schriftlich
nachvollziehbar und
verständlich vor der Behandlung zu erläutern und es mit der
konkreten Gebührenhöhe zu beziffern. Auch kann eine wirtschaftliche Zwangslage (z. B. fehlende Aufklärung über Alternativen) gff. zur Unwirksamkeit der Vereinbarung (in einem Rechtsstreit) führen.
Nix Pauschal,
Nix "ich weiß nicht welche Kosten",
Nix "Faktor-Spannen" es ist konkret für die jeweilige Abrechnungsposition zu beziffern sowie zu erläutern und vor jeder einzelnen Behandlung
immer wieder neu zu "aushandeln" bzw. unterschreiben.
Wie gesagt, wenn die Möglichkeit besteht, auf bis zu 3,5 als ausreichende Spannweite hinweisen ansonsten eine andere Praxis suchen.
Siehe auch:
https://www.bzaek.de/service/positionen ... 3-goz.html