(NI) Behandlungsnachweise Teildienstfähigkeit gefordert
Verfasst: 9. Jun 2025, 21:15
Hallo liebe Community,
ich bin Beamter auf Lebenszeit in Niedersachsen (Verwaltung) und aufgrund meiner gesundheitlichen Situation (Psyche) seid kurzem nach amtsärztlicher Untersuchung und Empfehlung durch meinen Dienstherrn teildienstfähig (befristet) beschieden. Ich erbringe meinen Dienst daher derzeit mit reduzierter Wochenstundenzahl.
Durch eine schwere Phase kam es leider zu Jahresbeginn zu einigen Wochen mit gehäuften und wiederkehrenden Ausfallzeiten (ca 1-3 Tage pro Woche, fast überwiegend mit ärztlichen Attest belegt). Mein Dienstherr hat mir daher mündlich angekündigt, dass man mich erneut zum Amtsarzt schicken und eine Überprüfung der zuletzt getroffenen Einschätzung (Teildienstfähigkeit mit reduzierter Wochenstundenzahl (jedoch noch über 20 Stunden) beauftragen wird.
Die Einladung dazu habe ich bis heute nicht erhalten - lange Wartezeiten auf einen Amtsarzttermin sind in meiner Gegend (nach Aussage der Amtsärzte) nichts ungewöhnliches.
Nach Abklingen der Phase habe ich meinen Dienst wieder normal aufgenommen und bin bis auf eine zweiwöchige AU Zeit (Haushaltsunfall mit verletzten Bein) nicht mehr ausgefallen.
Nun habe ich mit Verweis auf Paragraph 34 BeamtStG eine schriftliche Aufforderung meines Dienstherrn bekommen, Behandlungsnachweise zur Wiederherstellung meiner vollständigen Dienstfähigkeit vorzulegen.
Ich bin darüber etwas verwundert und habe neben einem Verweis auf die zuletzt dem Amtsarzt vorgelegten Unterlagen (sind im Gutachten aufgeführt und beschrieben und in die Entscheidung mit eingeflossen) angeboten, diese mit zum mir mündlich angekündigten nächsten Amtsarzttermin zu nehmen. Dies wurde von der Personalabteilung abgelehnt. Es wird daher weiter von mir eine Vorlage eines "Nachweis Ihrer Behandlung zur Wiederherstellung Ihrer vollständigen Dienstfähigkeit gemäß Paragraph 34 BeamtStG...." gefordert. Der Dienstherr möchte nur neue Nachweise meiner Behandlung mit dem Ziel der vollständigen Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit.
Meine Frage ist: muss ich dem Dienstherrn wirklich meine gesundheitlichen Unterlagen vorlegen? Aus Diagnoseberichten/Rechnungen lässt sich doch ohne ärztlichen Sachverstand nicht beurteilen, ob damit das Ziel erreicht werden kann. Ich mache mir Sorgen darüber, ob ich mir damit nicht selbst schaden würde (weil z.B. die Personalabteilung meint: die Bemühungen reichen nicht und dann ein Disziplinarverfahren einleitet etc.). Das der Dienstherr mir Maßnahmen anordnen kann, ist mir bewusst. Doch diese kenne ich eher als Umsetzung einer im amtsärztlichen Gutachten genannten Maßnahme.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt (vielleicht ja auch aus eigener Erfahrung, gerne auch per PN).
Vielen lieben Dank und einen schönen Feiertag noch,
Euer Grillmeister
ich bin Beamter auf Lebenszeit in Niedersachsen (Verwaltung) und aufgrund meiner gesundheitlichen Situation (Psyche) seid kurzem nach amtsärztlicher Untersuchung und Empfehlung durch meinen Dienstherrn teildienstfähig (befristet) beschieden. Ich erbringe meinen Dienst daher derzeit mit reduzierter Wochenstundenzahl.
Durch eine schwere Phase kam es leider zu Jahresbeginn zu einigen Wochen mit gehäuften und wiederkehrenden Ausfallzeiten (ca 1-3 Tage pro Woche, fast überwiegend mit ärztlichen Attest belegt). Mein Dienstherr hat mir daher mündlich angekündigt, dass man mich erneut zum Amtsarzt schicken und eine Überprüfung der zuletzt getroffenen Einschätzung (Teildienstfähigkeit mit reduzierter Wochenstundenzahl (jedoch noch über 20 Stunden) beauftragen wird.
Die Einladung dazu habe ich bis heute nicht erhalten - lange Wartezeiten auf einen Amtsarzttermin sind in meiner Gegend (nach Aussage der Amtsärzte) nichts ungewöhnliches.
Nach Abklingen der Phase habe ich meinen Dienst wieder normal aufgenommen und bin bis auf eine zweiwöchige AU Zeit (Haushaltsunfall mit verletzten Bein) nicht mehr ausgefallen.
Nun habe ich mit Verweis auf Paragraph 34 BeamtStG eine schriftliche Aufforderung meines Dienstherrn bekommen, Behandlungsnachweise zur Wiederherstellung meiner vollständigen Dienstfähigkeit vorzulegen.
Ich bin darüber etwas verwundert und habe neben einem Verweis auf die zuletzt dem Amtsarzt vorgelegten Unterlagen (sind im Gutachten aufgeführt und beschrieben und in die Entscheidung mit eingeflossen) angeboten, diese mit zum mir mündlich angekündigten nächsten Amtsarzttermin zu nehmen. Dies wurde von der Personalabteilung abgelehnt. Es wird daher weiter von mir eine Vorlage eines "Nachweis Ihrer Behandlung zur Wiederherstellung Ihrer vollständigen Dienstfähigkeit gemäß Paragraph 34 BeamtStG...." gefordert. Der Dienstherr möchte nur neue Nachweise meiner Behandlung mit dem Ziel der vollständigen Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit.
Meine Frage ist: muss ich dem Dienstherrn wirklich meine gesundheitlichen Unterlagen vorlegen? Aus Diagnoseberichten/Rechnungen lässt sich doch ohne ärztlichen Sachverstand nicht beurteilen, ob damit das Ziel erreicht werden kann. Ich mache mir Sorgen darüber, ob ich mir damit nicht selbst schaden würde (weil z.B. die Personalabteilung meint: die Bemühungen reichen nicht und dann ein Disziplinarverfahren einleitet etc.). Das der Dienstherr mir Maßnahmen anordnen kann, ist mir bewusst. Doch diese kenne ich eher als Umsetzung einer im amtsärztlichen Gutachten genannten Maßnahme.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt (vielleicht ja auch aus eigener Erfahrung, gerne auch per PN).
Vielen lieben Dank und einen schönen Feiertag noch,
Euer Grillmeister