Einbettzimmer ärztlich verordnet
Verfasst: 18. Mai 2025, 20:17
Hallo,
ich habe für einen Krankenhausaufenthalt eine Verordnung für ein Einzelzimmer…wegen eines erhöhten Ruhebedarfs.
Die Beihilfe hat mir mitgeteilt, dass sie die Kosten nicht übernehmen und die PKV übernimmt nur das als Wahlleistung versicherte 2-Bett-Zimmer. Die Beihilfe teilte mir weiterhin mit, dass - sofern mir das KKH dieses in Rechnung stellt - das nicht rechtens ist, sondern in der Fallpauschale mit abgegolten ist.
Im Kostenvoranschlag war die tägliche Fallpauschale und die zusätzlichen Kosten für ein EZ aufgeführt.
Es ist aber nun keine Wahlleistung! Darf das KKH erhöhte Kosten für das EZ in Rechnung stellen? Muss die Beihilfe und die PKV diese dann erstatten?
ich habe für einen Krankenhausaufenthalt eine Verordnung für ein Einzelzimmer…wegen eines erhöhten Ruhebedarfs.
Die Beihilfe hat mir mitgeteilt, dass sie die Kosten nicht übernehmen und die PKV übernimmt nur das als Wahlleistung versicherte 2-Bett-Zimmer. Die Beihilfe teilte mir weiterhin mit, dass - sofern mir das KKH dieses in Rechnung stellt - das nicht rechtens ist, sondern in der Fallpauschale mit abgegolten ist.
Im Kostenvoranschlag war die tägliche Fallpauschale und die zusätzlichen Kosten für ein EZ aufgeführt.
Es ist aber nun keine Wahlleistung! Darf das KKH erhöhte Kosten für das EZ in Rechnung stellen? Muss die Beihilfe und die PKV diese dann erstatten?