Wechsel vom Bund zur Kommune

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Stefan_Polo
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Wechsel vom Bund zur Kommune

Beitrag von Stefan_Polo »

Hallo Zusammen.

Ich habe mal ein paar Fragen und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Ich möchte von einer Bundesbehörde zur Kommune wechseln.

Ich bin beim Bund im mittleren Dienst (Besoldung A9) als Amtsinspektor tätig.

Bei der Kommune wäre eine Stelle frei, die jedoch nur in der Entgeltfruppe E9a VKA geführt wird. Nach Rücksprache mit der Personalstelle der Kommune wäre alternativ auch eine Besetzung als A8 möglich.

Meine Frage: Funktionieren nur statusgerechte Beamten-Umsetzungen, also A9 Bund geht zur Kommune auch als A9 oder funktionieren auch
"nicht" statusgerechte Wechsel, wenn man sich einverstanden erklärt, auf eine A9 Stelle zu verzichten und bereit wäre, eine A8 Stelle in Kauf zu nehmen?

Noch eine Frage habe ich, die Stelle bei der Kommune ist regulär als Tarifstelle in der Vergütungsgruppe E9a VKA ausgeschrieben. Meines Erachtens wäre doch aber die E9a gleichwertig mit einer Beamtenbesoldung A9 zu setzen oder? Zumindest laut google wäre es wohl vergleichbar. Was meint Ihr?

Gibt es sog. Vergelichstabellen mit rechtlicher Grundlage?

Für Eure Hilfe ganz lieben Dank.

Viele Grüße
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Edding363
Beiträge: 10
Registriert: 10. Jul 2017, 09:57
Behörde: Bund

Re: Wechsel vom Bund zur Kommune

Beitrag von Edding363 »

Hallo,

Deine Frage ist zwar nicht mehr aktuell, aber hier ein paar Antworten für Dich:
1. Du bist Amtsinspektor (Bund). Wenn Du zum Land/Kommune"versetzt" wirst, bleibst Du Amtsinspektor. Du bekommst keine neue Urkunde, dein Status, dein Amt bleibt gleich. Du wirst beim Land in die entsprechende Planstelle A 9 eingewiesen und bekommst ggf. eine neue Amtsbezeichnung. Das bedarf keiner Ernennung. Beide Dienstherrn sind einverstanden, dann gibt es kein Problem. Der Bund muss dann an das Land sogar eine Abfindung zahlen (Versorgungslastenteilung). Das wird teuer für den abgebenden Dienstherrn, da Du A 9 bist und sicher schon ein Paar Jahre Dienstzeit hast, kommen da sicher mehrere 100tsd Euro zusammen.
2. Selbstverständlich kannst Du dich auch zum Land oder zur Kommune versetzen lassen und dort eine Ernennungsurkunde zum Hauptsekretär annehmen, dann bist Du A 8. Hier wirst Du in die Planstelle A 8 eingewiesen und bekommst eine neue Amtsbezeichnung. Da sich deine Besoldungsgruppe ändert, brauchts Du in diesem Fall eine Ernennungsurkunde. Auch hier gilt, beide Dienstherrn sind einverstanden, dann gibt es kein Problem.
3. Dein aktueller Dienstherr ist nicht einverstanden, dann kannst Du einfach eine Urkunde (A 8) desd neuen Dienstherrn annehmen und bist - kraft Gesetz - Landesbeamter (sogenannte Raubernmennung). Dann muss aber der neue Dienstherr die Versorgungslast alleine tragen, d.h. er bekommt das o.g. Geld nicht.
4. Eine E 9a VKA kann nicht "einfach so" in eine A 9m umgewandelt werden. Das hat haushaltsrechtliche Gründe. Ich bin da kein Experte aber Beamte "sitzen" m. E. auf sogenannten Planstellen und es kann daher sein, dass eine A 9m gerade nicht frei ist. (§ 49 BHO, da gibt es bestimmt auch eine gleiche Rechtsgrundlage bei dem jeweiligen Land) Da müsste dir die aufnehmende Behörde aber im konkreten Fall Auskunft geben, warum das nicht geht.

Ich kannte mal jemanden, der war A 13, wollte befristet auf eine bestimmte Stelle in einer anderen Dienststelle (selber Dienstherr), die war aber A 12. Der hat eine Urlkunde A 12 bekommen, war 5 Jahre in der Dienststelle, kam zurück und wurde wieder A 13.
Man kann sehr viel machen, wenn alle mitspielen. ;-)

Gruß

Edding 363
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