Übertragung höherwertiger Aufgaben - Zulage?

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Allgob
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Übertragung höherwertiger Aufgaben - Zulage?

Beitrag von Allgob »

Hallo, ich arbeite als Sachgebietsleiterin auf einer A9. Im Rahmen einer Krankheitsvertretung soll ich nunmehr die A12 Stelle meiner Amtsleitung zusätzlich übernehmen. Perspektivisch will man mich unbefristet auf dieser Stelle sehen, aber das wurde mir nur mündlich zugesagt. Die Organisationsverfügung bezieht sich erstmal nur auf eine befristete Krankheitsvertretung…. Steht mir für den Zeitraum der Vertretung zunächst einmal eine Amts- bzw. Stellenzulage (Thüringen) zu?

Allgemein bin ich ziemlich hin- und hergerissen, was ich tun soll. Ich befürchte, dass ich mir einen späteren Aufstieg verbaue, wenn ich die zusätzlichen Aufgaben jetzt nicht übernehme. Andererseits sehe ich natürlich auch nicht ein, mit einer A9 ohne Garantie auf einen Aufstieg eine Amtsleitung zu begleiten.

Welche Möglichkeiten habe ich???
Mainstream1
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Re: Übertragung höherwertiger Aufgaben - Zulage?

Beitrag von Mainstream1 »

Bis zu 6 Monaten musst du das m. E. auch ohne Zulage machen. Augen zu und durch und lieber eine bzw. später mehrere Beförderung mitnehmen.

Nach 6 Monaten kann man ja mal einen Antrag auf Zulage stellen.
MS
vanWahlberg
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Re: Übertragung höherwertiger Aufgaben - Zulage?

Beitrag von vanWahlberg »

Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Beförderung. Gleiches gilt insofern auch für Zulagen. Die Sechs-Monatsregelung kennt man aus dem TVöD. Im Beamtenrecht gibt es keine vergleichbaren Rechtsgrundlagen.

Insofern könnte der Dienstherr Dich auf die Stelle der Amtsleitung zuweisen und müsste Dich nicht befördern. Das wäre dann eine "billige Arbeitskraft". In diesem Fall würdest Du natürlich Erfahrungen sammeln, die Du an anderer Stelle wertvoll einlösen (Stichwort: Versetzung) könntest.

Meiner Meinung nach sollte man das Angebot annehmen und die Arbeiten der Amtsleitung nach besten Wissen und Gewissen für eine gewisse Zeit übernehmen. Wenn man dann ordentliche Arbeit macht, sollte man das Gespräch mit dem Dienstherren suchen und seine Sichtweise darlegen.

Und wenn es nicht klappen sollte, dann hat man selbst wenigstens für Monate Erfahrungen gesammelt, die einem an anderer Stelle wertvoll sein könnten.

Alles Gute!
Allgob
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Re: Übertragung höherwertiger Aufgaben - Zulage?

Beitrag von Allgob »

Vielen lieben Dank für eure Antworten 👍🏻 dann lasse ich die neue Aufgabe mal auf mich wirken - neue Erfahrungen schaffen ja bekanntlich nie 😉
Gebetsmuehle
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Re: Übertragung höherwertiger Aufgaben - Zulage?

Beitrag von Gebetsmuehle »

Wenn die Vertretung im Rahmen einer Erkrankung erfolgt, dann dürfte ein Zulagenanspruch für die Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten bereits daran mangeln, dass es sich hier um eine Abwesenheitsvertretung und nicht um eine Vakanzvertretung handelt.