Moin,
ich bin im mittleren Dienst der Landespolizei und habe eine Zusage für einen Verwaltungsstelle eines anderen Bundeslandes.
Die Prüfung eines neuen Beamtenverhältnisses ist im Gange.
Gestern erhielt ich einen Anruf von der Vorzimmerdame der Schutzpolizeileitung hinsichtlich eines Personalgespräches.
Ich gehe stark davon aus, dass mir im Rahmen eines Strafverfahrens wegen KV im Amt ein Disziplinarverfahren eröffnet wird, obwohl ich bisher keine Vorladung zu dem Strafverfahren erhalten habe.
Meine neue Stelle habe ich sicherheitshalber in Kenntnis gesetzt und begründete meine Bedenken, ob ich wegen eines möglichen Disziplinarverfahrens überhaupt in das neue Beamtenverhältnis aufgenommen werden könnte. Sie gaben an, dass sie das im Einzelfall prüfen müssen. Ich habe natürlich trotzdem meine Bedenken, ob überhaupt ein gewünschter Einstieg in ein Beamtenverhältnis wegen eines Disziplinarverfahrens möglich sein wird.
Ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
Danke vorab.
Dienstherrenwechsel Disziplinarverfahren
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Re: Dienstherrenwechsel Disziplinarverfahren
Ein Strafverfahren ist nicht Voraussetzung für ein Disziplinarverfahren. Sofern jedoch eins läuft, wird das Ergebnis meistens abgewartet.
Meine Meinung dazu: Personalgespräch abwarten.
Meine Meinung dazu: Personalgespräch abwarten.