Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

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Mainstream1
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von Mainstream1 »

Die Antwort hast du bereits selbst gegeben. Deine Laufbahn hat sich durch den Erwerb des Master nicht verändert. Wenn du also nicht unmittelbar auf eine andere Stelle verbunden mit einem Laufbahnwrchsel in den höheren Dienst mit A13 wechseln kannst, dann bleibt es bei 2027 frühestens mit der A10-Beförderung.
MS
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Aufsteiger85
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Also wir vermischen hier aber gerade mehrere Fragestellungen miteinander.
JohnnyB19 hat geschrieben: 01.07.2024 21:41 [...][Ich] befinde mich nun im BaP, Besoldungsgruppe A09.
Zum 01.07.2024 habe ich einen Dienstposten nach A11 übertragen bekommen.
Nach Niedersächsischem Beamtenrecht kann ich jedoch frühestens 2027 nach A10 befördert werden, da meine Probezeit 2026 endet, und die erste Beförderung erst nach Ablauf eines Jahres nach Ablauf der Probezeit zulässig ist.
Steht wo?
JohnnyB19 hat geschrieben: 01.07.2024 21:41 A11 wäre demnach frühestens 2028 möglich. Soweit mein Kenntnisstand.
Das wäre zumindest der "normale" zeitliche Horizont.
JohnnyB19 hat geschrieben: 01.07.2024 21:41 Nun beginne ich ab 01.08.2024 das Verwaltungs-Masterstudium, welches mich nach Abschluss (voraussichtlich 2026) für den höheren Dienst qualifiziert, also Ämter ab A13. Nun folgende Frage: gilt nach wie vor das Verbot der Sprungbeförderung, oder wäre 2026 eine Ernennung zum Amtmann denkbar, weil man ja theoretisch auch zum Rat (?) A13 ernennt werden könnte.
Das Verbot der Sprungbeföderung gilt immer oder anders gesagt: Jedes Amt der A-Besoldung muss durchlaufen werden. Hier beginnt übrigens die Vermischung: Eine Beförderung zum Rat kann nur durch einen Master regelmäßig nicht erfolgen, es sei denn, dieser Master verleiht die Laufbahnbefähigung. Welchen Master machst du denn?
JohnnyB19 hat geschrieben: 01.07.2024 21:41 Oder konkurriert dies, weil es zwei unterschiedliche Laufbahngruppen sind. So wäre zumindest meine Denke. Ernennung zu A13 nach Master problemlos möglich, da Qualifikation für LBG 2, 2. Einstiegsamt vorhanden, A11 aber nicht möglich, da Verbot der Sprungbeförderung. Kann mir hierzu jemand etwas sagen? Ist meine Ansicht zutreffend, oder gibt es Ausnahmen? Ich freue mich auf eure Antworten und bin sehr gespannt :-)
Das ist ein Denkfehler. Da du in der Laufbahngruppe 2 im ersten Einstiegsamt ernannt wurdest, musst du auch alle Ämter durchlaufen und kannst dann (zunächst) nach NLVO nur bis A14 befördert werden. Sofern du aber ZUSÄTZLICH zu deinem Master noch entsprechende Berufserfahrung in einem Amt des höheren Dienstes erwirbst (Achtung: Eine Stelle nach A13g reicht hierfür NICHT aus!), kann dir die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehem. höherer Dienst) zuerkannt werden. Ein Automatismus ist aber auch das nicht.

Wie du meinem Accountnamen entnehmen kannst, habe ich Ähnliches durchlaufen, allerdings beim Bund. Falls du noch fragen hast, stellt sie ruhig (gerne auch hier im Thread, da das für viele interessant ist); sofern ich kann, liefere ich dir gerne Antworten.
AlterPinguin
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von AlterPinguin »

JohnnyB19 hat geschrieben: 03.07.2024 07:47 Dort heißt es: Mit dem Studienabschluss „Master of Arts“ erlangt die Inhaberin/der Inhaber die Bildungsvoraussetzung für den Zugang zu den Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

Du musst einmal zwischen der Bildungsvoraussetzung und der Laufbahnbefähigung unterscheiden. Die Bildungscoraussetzung erwirbt du mit dem Master und die Laufbahnbefähigung mit einer praktischen Zeit auf einem A13 Dienstposten. Im Schnitt sind das je nach Bundesland zwischen 2 und 3 Jahren. Dann hängt es wiederum davon ab, in welchem Statusamt du die Laufbahnbefähigung erwirbst, ob als Beamter oder Tarifbeschäftigter. Dieses ist auch wieder abhängig vom Bundesland und des Weiteren musst du dich vorher ganz offiziell auf einen A13 Dienstposten bewerben und den Zuschlag bekommen, denn dazu kommt noch GG Art. 33 Abs. 2.
Wie du siehst ist es leider nicht so einfach und es warten viele Stolpersteine. Dazu gibt es noch den Aufstieg vom gD in den hD, aber auch dieses ist wiederum abhängig vom Bundesland.
JohnnyB19 hat geschrieben: 03.07.2024 07:47 Ich verstehe es also trotzdem so, dass ich (sofern ich auf meiner A11 Stelle bleiben würde) durch den Master nicht schneller befördert werden würde. Es sei denn, ich würde mich direkt nach dem Studium auf eine A13 Stelle im höheren Dienst bewerben? Das würde gehen weil ich ja die Befähigung für die LBG 2, 2. Einstiegsamt erwerben würde und A13 dort ja die "unterste" Besoldungsgruppe ist? :-)
Der Master bringt dir für den gD absolut gar nichts. Wie oben erwähnt würdest du erst nach absolvieren der Laufbahnbefähigung zum Rat ernannt werden.
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Aufsteiger85
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von Aufsteiger85 »

JohnnyB19 hat geschrieben: 03.07.2024 07:47 Das steht in § 20 III 1 Nr. 1 NBG.
Aha :!: Und in Absatz 3 S. 2 heißt es wiederum:
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 ist eine Beförderung bereits nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 Satz 3 vorgeschriebenen Mindestprobezeit zulässig, wenn die Beamtin oder der Beamte hervorragende Leistungen gezeigt hat.
Ist also grundsätzlich möglich aber nicht sehr wahrscheinlich.
JohnnyB19 hat geschrieben: 03.07.2024 07:47 Ich mache den Masterstudiengang Kommunales Verwaltungsmanagement an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen in Hannover.

Dort heißt es: Mit dem Studienabschluss „Master of Arts“ erlangt die Inhaberin/der Inhaber die Bildungsvoraussetzung für den Zugang zu den Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste.
Wie Pinguin schon geschrieben hat, muss man zwischen Bildungsvoraussetzung und Laufbahnbefähigung unterscheiden. Du hast jetzt quasi zwei Möglichkeiten:

1) Du bleibst in deiner bisherigen Laufbahn und erwirbst irgendwann, nachdem du genug Erfahrung bei A13h oder A14 gesammelt hast, die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt.
2) Du bewirbst dich auf eine Stelle, die nicht zwingend die Laufbahnbefähigung voraussetzt. Ich kenne mich im Landesrecht Niedersachsen nicht sooo gut aus - beim Bund steht in derartigen Ausschreibungen immer "Beamten und Beamtinnen bieten wir die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels (§ 24 BLV)." oder ähnlich.
JohnnyB19 hat geschrieben: 03.07.2024 07:47 Ich verstehe es also trotzdem so, dass ich (sofern ich auf meiner A11 Stelle bleiben würde) durch den Master nicht schneller befördert werden würde. Es sei denn, ich würde mich direkt nach dem Studium auf eine A13 Stelle im höheren Dienst bewerben? Das würde gehen weil ich ja die Befähigung für die LBG 2, 2. Einstiegsamt erwerben würde und A13 dort ja die "unterste" Besoldungsgruppe ist? :-)
Sofern du dich nicht neu bewirbst, bleibst du erstmal auf der A11-Stelle und wirst, gute Beurteilungen vorausgesetzt, bis A11 befördert. Dann müsstest du dich ohnehin neu bewerben. Die Befähigung für das zweite Einstiegsamt hast du aber immer noch nicht erworben, da es dir am entsprechenden Vorbereitungsdienst oder entsprechender beruflicher Erfahrung fehlt. Du hast auch nach dem Master lediglich die Bildungsvoraussetzung, so dass du als "Aufsteiger" quasi erst eine gewisse Zeit auf einem Dienstposten des (ehemaligen) höheren Dienstes eingesetzt werden musst, um entsprechende Erfahrung vorweisen zu können. Dann kann dir die Befähigung zuerkannt werden.
JohnnyB19 hat geschrieben: 03.07.2024 07:47 Oder gibt es trotzdem Probleme, weil es ein Verzahnungsamt ist?
Was meinst du damit?

Bei meinem Master war es übrigens auch so, dass er nur die Bildungsvoraussetzung geschaffen hat, nicht die Befähigung. Meine damalige Behörde (Zoll) hat mir auch schonungslos mitgeteilt, dass für den höheren Dienst ausschließlich Volljuristen und Aufsteiger, die durch den Zoll den MPA an der HS Bund gemacht haben, eingestellt werden.
HagenKrause
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von HagenKrause »

Das ist wohl auch eher die Regel. In Bayern bringt das Verwaltungs-Masterstudium rein gar nichts, egal bei welchem Dienstherren. Das sieht man auch daran, dass zwar für ganz Bayern offiziell einer an der HföD in Hof in Kooperation mit der FH Deggendorf angeboten wird, aber jeder Jahrgang dort nur aus 6-10 Leuten besteht.

Entweder man ist glücklicherweise bei den 2-3% im gD dabei, die den regulären Aufstieg machen oder man lässt's bleiben :)

Und beim Bund musst du aufpassen, dass der Master in ihr "Konzept" passt. Eine Bekannte eines Freundes hat z. B. im BAMF Master Politikwissenschaft mit irgendwas anderem studiert. Das "irgendwas anderem" war dann aber schon wieder zu krass für ne 4. QE ;)
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Aufsteiger85
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Beim Bund klappt das in der Regel ganz gut - kommt immer drauf an, wie groß die Personalnot bei der Behörde ist ;) Und man misst sich unter Umständen mit Volljuristen, die im ÖDienst immer noch einen höheren Stellenwert haben und wenn man den Master nicht besser als Note 2 abgeschlossen hat, hat man eigentlich keine Chance...
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von HagenKrause »

@JohnnyB19: Also entweder du startest deine Karriererakete wie "Aufsteiger85" mit nem bombastischen Abschluss, möglichst wenig Konkurrenz an Volljuristen, hoffst auf ne Behörde mit viel Bedarf, die dein Studium sucht, bist nicht ortsgebunden oder kennst jmd., der jmd. kennt ...

Oder du studierst einfach nochmal 5-7 Jahre Jura und hoffst, dass du am Ende bei dem Viertel der geistigen Überflieger dabei bist, die 7,5 oder besser 8 Punkte im 2. Staatsexamen bringen.

... oder du sagst einfach LmaA und gehst chillen 😎

Mein Empfehlung an dieser Stelle ... Nimm das übrige Geld und stecke es in ein paar Aktien - da kommt wahrscheinlich mehr dabei rum und kostet keine Lebenszeit oder setze es auf "rot", da hast du wenigstens ne sichere 50/50 Chance 😉
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von Mainstream1 »

Nicht ganz 50/50.
Es gibt noch Zero und damit 1 grünes Feld. :mrgreen:
MS
HagenKrause
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Re: Beamtenrecht Niedersachsen Beförderung

Beitrag von HagenKrause »

Ja stimmt :lol:

Auf der "0" steht, "Ich schaffe es mit dem Studium in die 4. QE" und bei den anderen Zahlen gewinnt nur die Bank ... äh die Uni :roll: