Verfügung wegen DDU

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Ferdi12345
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Verfügung wegen DDU

Beitrag von Ferdi12345 »

Guten Tag, wenn eine Person eine Verfügung bezüglich DDU bekommt, sie aber nicht persönlich zugestellt bekommen werden kann und auch nicht abholen kann...wie kann dann verfahren werden? Muss ich die abholen oder passiert dann was negatives?

Lg
Martin2006
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Martin2006 »

Moin!
Die Ruhestandsverfügung wird per Postzustellungsurkunde (PZU) versandt.
Die Zustellung erfolgt durch die Deutschen Post. Diese übergibt das Schriftstück persönlich an den Empfänger oder hinterlässt es in dessen Briefkasten. Die PZU hat einen hohen rechtlichen Wert, da sie als Beweismittel im Zivilprozess zugelassen ist.
D.h., dass im Prozess die Tatsache der Zustellung mit einer PZU als erwiesen gilt. Der Empfänger kann sich nur noch mit einer Gegenbeweisführung gegen den Inhalt der Zustellung wehren, z.B. in dem er darlegt, dass er zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend war oder dass das Schriftstück nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde.
Wenn das Schriftstück nicht an eine empfangsberechtigte Person ausgeliefert und auch nicht in den Hausbriefkasten eingelegt werden kann, erfolgt eine Niederlegung,i.d.R. die Postfiliale innerhalb der Zustellgemeinde oder auch möglich beim zuständigen Amtsgerichts. Mit der Abgabe der schriftlichen Mitteilung über die Niederlegung wird die Zustellung bewirkt. Das Schriftstück gilt als zugegangen – auch wenn es nicht innerhalb der 3-monatigen Aufbewahrungspflicht abgeholt wird.

Kurzum... Der Empfänger der PZU kann sich der Zustellung nicht willkürlich entziehen... die Frist zur Einlegung eines möglichen Rechtsbehelfs beginnt unweigerlich. Insofern ist es im eigenen Interesse, vom konkreten Inhalt der mit PZU aufgegebenen Verfügung persönlich Kenntnis zu erlangen, um sich ggf. dagegen zu wehren.
Ferdi12345
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Ferdi12345 »

Vielen Dank...wenn man sich aber gar nicht wehren will? Die 4 wöchige Frist mit Widerspruch wurde ja schon unterschrieben!

Und: Kann eine Person mit Vollmacht , auch eigenhändig, die Verfügung entgegennehmen. Hierzu müßte ich die Adresse der Person (also nicht den Hausbriefkasten) angeben...wäre das möglich?

Vielen Dank und LG
Mainstream1
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Da es durch Ablauf der Niederlegungsfrist als zugestellt gilt, braucht man eigentlich nichts zu unternehmen.
In der Regel informiert darüber die Dienststelle dann mit "normalenlm" Brief und einer Kopie der zugestellten Verfügung Die kann man aber auch nach Ablauf der Fristen dort erbittem
Ob die Post das Schriftstück mit Vollmacht herausgibt, müsste auf der eingeworfenen Info zur Niederlegungsfrist stehen. Hat der Absender auf der PZU "nur persönlich" angekreuzt bzw. eine "Ersatzzustellung ausgeschlossen ", wird dies schon einmal nicht funktionieren.
MS
Ferdi12345
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
das ist ja das Problem...das Einschreiben mit der 4 wöchigen Frist wurde schon unterschrieben. Jetzt kam die eigentliche Verfügung, ebenfalls als PZU!
Ich soll dieses Schreiben noch diese Woche irgendwie unterschreiben bzw. zugestellt bekommen, was aber logistisch nicht möglich ist. Diese Woche soll das aber passieren und ich frage mich warum ausgerechnet noch diese Woche? Warum diese Eile?

Lg
Mainstream1
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Das soll sicher noch or dem 1.7. wirksam werden, dem Dienstherrn ist das wichtig. Aber das wäre vielleicht dir egal oder gar nicht unbedingt in deinem Interesse....
Man müsste genauer wissen, was du schon unterschrieben hast... die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand wird es ja nicht gewesen sein. Im Zweifel bekommst du dann noch im Juli das volle Geld, wrnn diese erst im Juli quittiert werden kann, da dann die Versetzung erst zum 1.8. wirksam würde.
MS
Pipapo
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Pipapo »

Ferdi12345 hat geschrieben: 25.06.2024 13:06 Hallo,
das ist ja das Problem...das Einschreiben mit der 4 wöchigen Frist wurde schon unterschrieben. Jetzt kam die eigentliche Verfügung, ebenfalls als PZU!
Ich soll dieses Schreiben noch diese Woche irgendwie unterschreiben bzw. zugestellt bekommen, was aber logistisch nicht möglich ist. Diese Woche soll das aber passieren und ich frage mich warum ausgerechnet noch diese Woche? Warum diese Eile?

Lg
Wenn du den Zurruhesetzungsbescheid schon erhalten hast, dann bist du ab 01.07. im Ruhestand. Im Bescheid müsste stehen, dass du eine einmonatige Widerspruchfrist hast
Was für ein Schreiben sollst du denn unterschreiben?
Alles etwas wirr und ohne Sinn.
Ferdi12345
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
ja...alles wirr und ohne Sinn...meine Worte! Letzten Monat bekam ich ein Einschreiben, in dem eben die 4 wöchige Widerspruchsfrist enthalten war. DAs war sozusagen die Ankündigung. Nach dem das erledigt wurde, kam jetzt die eigentliche Verfügung...auch mit PZU. Ob die eine Widerspruchsfrist hat, weiß ich nicht. Hier geht es nur darum, dass eben die Verfügung an den Empfänger ausgehändigt wird. Die ansonsten nette Dame hat es aber plpötzlich sehr eilig. Wohl damit noch in diesem Monat das Schreiben losgeschickt werden kann. Und die Eile ist mir wiederrum rätselhaft, weil ja in der Verfügung vermutlich das Datum schon festgelegt wurde. Oder es hängt davon ab, WANN das Einschreiben (in welchem Monat) ausgehändigt wurde...wegen der Kohle vermutlich. Ich kann mir das aber aus den besagten Gründen nicht vorstellen. Wegen der Kohle ist es mir so wieso egal...bin ja schließlich nicht wegen der Kohle DDU! LG
Mainstream1
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Mainstream1 »

Dann ist es klar. Vorher das war Die Anhörung etc, jetzt die eigentliche Verfügung.
Somit geht es um das wirksam werden. Wenn das also etst nach dem 30.06, also im Juli zugegangen ist ( was ja jetzt wohl so kommt), dann bist du erst ab 1.8. im Ruhestand. Somit im Juli noch volles Geld, auch wenn es dir nicht darum geht. Ist aber dann so. Für den Dienstherrn wäre das aber eine Einsparung und vor allem kann die Stelle erst wieder besetzt werden, wenn du tatsächlich in den Ruhestand versetzt bist.
MS
Pipapo
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Pipapo »

Ferdi12345 hat geschrieben: 25.06.2024 17:51 Hallo,
…………….kam jetzt die eigentliche Verfügung...auch mit PZU. Ob die eine Widerspruchsfrist hat, weiß ich nicht. Hier geht es nur darum, dass eben die Verfügung an den Empfänger ausgehändigt wird. Die ansonsten nette Dame hat es aber plpötzlich sehr eilig. Wohl damit noch in diesem Monat das Schreiben losgeschickt werden kann…….
Ich verstehe es noch i,,er nicht. Wenn du doch die Zurruhesetzungverfügung bereits mit PZU erhalten hast, welches Schreiben soll den jetzt noch kommen? Höchstens noch die Zurruhesetzungurkunde. Aber für den Beginn des Ruhestands zahlt die Verfügung, nicht die Urkunde.
Ferdi12345
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Ferdi12345 »

Mainstream1 hat geschrieben: 25.06.2024 18:30 Dann ist es klar. Vorher das war Die Anhörung etc, jetzt die eigentliche Verfügung.
Somit geht es um das wirksam werden. Wenn das also etst nach dem 30.06, also im Juli zugegangen ist ( was ja jetzt wohl so kommt), dann bist du erst ab 1.8. im Ruhestand. Somit im Juli noch volles Geld, auch wenn es dir nicht darum geht. Ist aber dann so. Für den Dienstherrn wäre das aber eine Einsparung und vor allem kann die Stelle erst wieder besetzt werden, wenn du tatsächlich in den Ruhestand versetzt bist.
Na das Schreiben kommt noch diese Woche! Hmmm...dann dürfte es wohl ab Juli sein, oder?

LG
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Hauseltr
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Hauseltr »

Volles Geld gibt es doch auch noch die ersten 3 Monate nach der Versetzung in den Vorruhestand. Oder liege ich da falsch?
Pipapo
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Pipapo »

Hauseltr hat geschrieben: 26.06.2024 15:58 Volles Geld gibt es doch auch noch die ersten 3 Monate nach der Versetzung in den Vorruhestand. Oder liege ich da falsch?
Da liegst du falsch.
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Hauseltr
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Hauseltr »

Da liege ich richtig!

Bundesbesoldungsgesetz
§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
(1) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der Versetzung zustanden; Änderungen beim Familienzuschlag sind zu berücksichtigen. Aufwandsentschädigungen werden nur bis zum Beginn des einstweiligen Ruhestandes gezahlt.
Pipapo
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Re: Verfügung wegen DDU

Beitrag von Pipapo »

Hauseltr hat geschrieben: 04.09.2024 09:56 Da liege ich richtig!

Bundesbesoldungsgesetz
§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
(1) Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat erhält für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgenden drei Monate die Bezüge weiter, die ihm am Tag vor der Versetzung zustanden; Änderungen beim Familienzuschlag sind zu berücksichtigen. Aufwandsentschädigungen werden nur bis zum Beginn des einstweiligen Ruhestandes gezahlt.
Nur das man wegen dauernder Dienstunfähigkeit nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird. Man wird duaerhaft in den Ruhestand versetzt und kann ggf. reaktiviert werden.