Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??
Verfasst: 21. Jun 2024, 20:21
Ich habe heute einen Brief bekommen von der Niederlassung Renten Service Deutsche Post. Ich bin seit 2012 im Vorruhestand und erhalte seitdem neben meiner Pension monatlich
rund 35 € von dem Rentenservice der Deutschen Post.
Nun erhalte ich heute einen Brief von der Niederlassung Renten Service, Deutsche Post und es handelt sich um eine Mitteilung über die Abfindung meiner Versicherungsrente.
Leider werde weder ich noch sonst jemand in meinem Umfeld schlau aus dem Inhalt dieses Briefes, da er, wie ich finde ziemlich gestelzt und abstrakt geschrieben ist. Ich zitiere mal..
„Sie beziehen eine Leistung gemäß Paragraph 34 Abs. 1 Buchstabe B der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost. Versicherungsrente, die einen Monatsbeitrag von 1 V. H. der monatlichen Bezugsgröße gemäß Paragraph 18 SGB 4
(2024 = 35,35 €) nicht mehr übersteigen, werden abgefunden. Vom 1.1.2024 an, übersteigt ihre Versicherungsrente 1 V. H. der monatlichen Bezugsgröße nicht mehr. Sie ist daher ab diesem Zeitpunkt abzufinden. Die über dem Abfindung Zeitraum hinaus gezahlte Versicherungsrente in Höhe von monatlich 35,28 € wird auf die Abfindungssumme angerechnet. Der zu zahlende Abfindung Betrag ergibt sich aus der Multiplikation, der Ihnen zustehenden Versicherungsrente (= 35,28 €) mit einem auf der Grundlage des Paragraph 57 Abs. 2 VAPS Versicherung Mathematik ermittelten Kapitalisierung Faktor. Dieser beträgt in ihrem Fall 199. Daraus ergibt sich somit ein Abfindung Betrag in Höhe von 7020,72 €. Die Verrechnung der über den Abfindung Zeitraum 1.1.2024 hinaus gezahlte Versicherungsrente. Entnehmen Sie bitte der Zahlungsmittel Mitteilung, die Ihnen noch gesondert zu gehen wird Mit der Abfindung erlöschen alle Ansprüche aus Versicherung. Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, informieren wir diese zum Zeitpunkt der Auszahlung über die Höhe des Gesamtap Pfändungbetrages. Die Krankenkasse wird sich in diesem Fall hinsichtlich der zu zahlenden Kranken – und Pflegeversicherungsbeiträge mit Ihnen in Verbindung setzen . Gegen diese Entscheidung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Einspruch zulässig (Paragraph 70 VAPS). Der Einspruch ist schriftlich bei der… Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost… Einzureichen. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit dem Zugang dieser Entscheidung der Einspruch soll als solcher bezeichnet werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben, wird diese Mitteilung für beide Seiten verbindlich . Mit freundlichen Grüßen, Niederlassung Renten Service
Auf der Rückseite steht dann noch folgendes nochmals:
mit der Abfindung erlöschen alle Ansprüche aus der Versicherung. Sofern sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, informieren wir diese zum Zeitpunkt der Auszahlung über die Höhe der gesamten Abfindungbetrages. Die Krankenkasse wird sich in diesem Fall hinsichtlich der zu zahlenden Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge mit Ihnen und Verbindung setzen Gegen diese Entscheidung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Einspruch zulässig. Der Einspruch ist schriftlich bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost… Einzureichen. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit Zugang dieser Entscheidung. Der Einspruch soll als solcher bezeichnet werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben wird Diese Mitteilung für beide Seiten verbindlich. Mit freundlichen Grüßen, Niederlassung Renten Service.
Leider verstehe ich absolut gar nichts und hoffe, dass hier jemand so freundlich ist, mir kurz zu erklären, was da vor sich geht. Muss ich was zahlen oder bekomme ich was wieder? Ist es netto oder brutto? Warum kommt ein zweiter Brief? Oder ist das ganze ein Fake?
Dafür schon mal 1000 Dank.
Lg Leonie
rund 35 € von dem Rentenservice der Deutschen Post.
Nun erhalte ich heute einen Brief von der Niederlassung Renten Service, Deutsche Post und es handelt sich um eine Mitteilung über die Abfindung meiner Versicherungsrente.
Leider werde weder ich noch sonst jemand in meinem Umfeld schlau aus dem Inhalt dieses Briefes, da er, wie ich finde ziemlich gestelzt und abstrakt geschrieben ist. Ich zitiere mal..
„Sie beziehen eine Leistung gemäß Paragraph 34 Abs. 1 Buchstabe B der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost. Versicherungsrente, die einen Monatsbeitrag von 1 V. H. der monatlichen Bezugsgröße gemäß Paragraph 18 SGB 4
(2024 = 35,35 €) nicht mehr übersteigen, werden abgefunden. Vom 1.1.2024 an, übersteigt ihre Versicherungsrente 1 V. H. der monatlichen Bezugsgröße nicht mehr. Sie ist daher ab diesem Zeitpunkt abzufinden. Die über dem Abfindung Zeitraum hinaus gezahlte Versicherungsrente in Höhe von monatlich 35,28 € wird auf die Abfindungssumme angerechnet. Der zu zahlende Abfindung Betrag ergibt sich aus der Multiplikation, der Ihnen zustehenden Versicherungsrente (= 35,28 €) mit einem auf der Grundlage des Paragraph 57 Abs. 2 VAPS Versicherung Mathematik ermittelten Kapitalisierung Faktor. Dieser beträgt in ihrem Fall 199. Daraus ergibt sich somit ein Abfindung Betrag in Höhe von 7020,72 €. Die Verrechnung der über den Abfindung Zeitraum 1.1.2024 hinaus gezahlte Versicherungsrente. Entnehmen Sie bitte der Zahlungsmittel Mitteilung, die Ihnen noch gesondert zu gehen wird Mit der Abfindung erlöschen alle Ansprüche aus Versicherung. Sofern Sie einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, informieren wir diese zum Zeitpunkt der Auszahlung über die Höhe des Gesamtap Pfändungbetrages. Die Krankenkasse wird sich in diesem Fall hinsichtlich der zu zahlenden Kranken – und Pflegeversicherungsbeiträge mit Ihnen in Verbindung setzen . Gegen diese Entscheidung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Einspruch zulässig (Paragraph 70 VAPS). Der Einspruch ist schriftlich bei der… Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost… Einzureichen. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit dem Zugang dieser Entscheidung der Einspruch soll als solcher bezeichnet werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben, wird diese Mitteilung für beide Seiten verbindlich . Mit freundlichen Grüßen, Niederlassung Renten Service
Auf der Rückseite steht dann noch folgendes nochmals:
mit der Abfindung erlöschen alle Ansprüche aus der Versicherung. Sofern sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, informieren wir diese zum Zeitpunkt der Auszahlung über die Höhe der gesamten Abfindungbetrages. Die Krankenkasse wird sich in diesem Fall hinsichtlich der zu zahlenden Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge mit Ihnen und Verbindung setzen Gegen diese Entscheidung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Einspruch zulässig. Der Einspruch ist schriftlich bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost… Einzureichen. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beginnt mit Zugang dieser Entscheidung. Der Einspruch soll als solcher bezeichnet werden. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch erhoben wird Diese Mitteilung für beide Seiten verbindlich. Mit freundlichen Grüßen, Niederlassung Renten Service.
Leider verstehe ich absolut gar nichts und hoffe, dass hier jemand so freundlich ist, mir kurz zu erklären, was da vor sich geht. Muss ich was zahlen oder bekomme ich was wieder? Ist es netto oder brutto? Warum kommt ein zweiter Brief? Oder ist das ganze ein Fake?
Dafür schon mal 1000 Dank.
Lg Leonie